Wechsel versicherungsnehmer

Hallo , Person A soll Fahrzeughalter bleiben,Person B soll Versicherungsnehmer werden. Muss Person A kündigungszeiten einhalten oder kann jederzeit gewechselt werden in diesem Fall.

MFG

hallo,

ein beliebtes thema, dass immer wieder zu missverständnissen, ärger und stillgelegten fahrzeugen führt…

  1. eine kündigung ist nicht notwendig
  2. es gibt keine fristen
  3. nein, es steht nirgends explizit geschrieben

was du beschreibst ist ein versicherungsnehmerwechsel. für den alten vn ist es ein risikowegfall, deshalb ist eine kündigung nicht notwendig. allerdings solltest du der alten versicherung bescheid sagen, denn sonst gibts ein nettes briefchen wegen doppelversicherung und er läßt dich nicht raus. eventuell verlangt der alte versicherer eine kopie der neuen versicherungspolice.

gibts einen bestimmten grund für die aktion?

snake

Ja , Person hat Kredit kann nicht mehr zahlen. Person B kann den kredit nicht auf sich umschreiben lassen. Deshalb soll Person A Der Halter bleiben. Person B verkauft sein auto und übernimmt den Von Person A. Person B soll verscicherungsnehmer werden. Person A der Halter. Jetzt ist halt die frage: Kann Person A die Versicherung kündigen zu sofort?

MFG

siehe meinen post vorher

Laut bestehender Versicherung von Person A kann er nur kündigen wenn das Auto um bzw. abgemeldet wird. Und das geht nicht,da ja dafür der brief benötigt wird.

hallo,

tja das is der ärger von dem ich geschrieben habe. leider war dieser sb wohl nicht ganz mit seinen versicherungsbedingungen und den auslegungen vertraut. sprich mit dem nächsten vorgesetzen. vielleicht weiß der ja bescheid ^^
ein halterwechsel ohne versicherungsnehmerwechsel begründet keinen versichererwechsel, da das wagnis für den versicherungsnehmer nicht wegfällt. zu dieses gerücht wird immer wieder von unwissenden in die welt gesetzt, die sich danach wundern, dass sie nicht aus der vorversicherung kommen. typischer fall von denkste!

snake

Es geht hier nicht um einen halterwechsel sondern um einen Versicherungsnehmerwechsel. Laut SB kann person A seine versicherung nicht kündigen,es sei denn er meldet das auto ab oder auf einen anderen an. was nicht geht. das zweite warum es nicht gehen soll, ist das beide personen miteinander verwandt sind, sind brüder.

mfg

tja, die katze beisst sich hier langsam in den schwanz. glaub mir und stell dich auf deine hinterfüße oder glaub dem sb, kneif den schwanz ein und gib auf.