Wegeunfall / Autounfall auf dem Weg zur Arbeit

Guten Tag,

Am 20.12.2009 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall (mit reinem Blechschaden).
Gibt es für diesen Fall eine Versicherung, die für den Schaden aufkommt oder muss ich den Schaden komplett selbst tragen (da mein PKW nur haftpflichtversichert ist.)

Ich bin am Sonntag abend von meinem derzeitigen Wohnsitz zu der mir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pension in Ebermannstadt gefahren um dort am Folgetag trotz schlechter Straßenverhältnisse pünktlich um 5.00 Uhr meine Arbeit aufnehmen zu können. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

An wen muss ich mich ggf. in der Sache wenden.
Gilt es Fristen zu beachten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Tobias Maurer

Hallo Tobias !
Für den Schaden an dem Fahrzeug vom Unfallgegner kommt Deine Haftpflicht auf.Das gleiche gilt auf für Flurschäden. Leitplanken Baume usw. Für Deinen Schaden mußt Du wohl oder übel selber aufkommen, da Dein Fahrzeug nicht Vollkaskoversichert ist. Du kannst aber die Reparaturkosten in der Lohnsteuer gelten machen…
Guten Rutsch

Hallo,

diesen Schaden würde eine Vollkasko Versicherung zahlen, da diese nicht zu bestehen scheint, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Es ist unerheblich ob der Unfall im Zusammenhang mit dem weg zur Arbeit steht, oder nicht.
Insofern haben Sie keine Meldepflichten und auch keine Fristen einzuhalten. Ihre Haftpflichtversicherung käme nur ins Spiel wenn Sie einen Fremdschaden verursacht haben, z.B. gegen einen Zaun gefahren sind.
Viele Grüße,

Timo!

Hallo Tobias,
hast du keine Vollkaskoversicherung und selbst den Schaden verursachst bleibst du auf den Kosten sitzen.(oder krass gesagt: Deine Dummheit einen Schaden zu verursachen wird nicht gefördert)
Wenn du dir durch diesen Unfall einen „Körperschaden“ auf dem direkten Weg zu Arbeit zugefügt hast, gilt dies als Arbeitsunfall und du bist für diesen Körperschaden über die Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers versichert. Nicht aber dein Kfz.dieser ist über deine Haftpflicht Versicherung versichert.
Gruß Otto

Die Frage habe ich schon beantwortet…
Gruß

Guten Tag,

wenden Sie sich erneut an mich?
Ich hatte Ihnen doch schon geschrieben, dass ich kein Versicherungsexperte bin…
Von meinem Laienwissen her würde ich Ihnen raten, dass Sie diesen Arbeitsunfall dem Arbeitgeber, der Innnung oder so etwas melden!
Weiterhin sind solche Unfälle in der Steuererklärung absetzbar.
Weiter kann ich Ihnen nicht helfen.

Mit freundlichem Gruß