Welche Versicherungsart bei Mitnahme von Personen?

Hallo,

wir haben im Sommer ein Dorffest bei uns. Ein ortsansässiger Verein hat noch einen alten Oltimer (Feuerwehrfahrzeug). Mit diesem möchte er bei diesem Ortsteilfest ein paar kleine Rundfahrten mit Kinder ermöglichen. Da die Strecke außerhalb der Veranstaltung ist, ist dies leider nicht mitversichert bei der Versicherung des Ortsvorstehers.

Meine Frage ist, welche Versicherung benötigt der Verein so das die mitgenommenen Personen versichert sind ? Das Fahrzeug wird an diesem Wochenende mit Überführungskennzeichen gefahren und ist somit Haftpflicht versichert.

Ich danke euch jetzt schonmal für eure Antworten

Das Fahrzeug ird an diesem Wochenende mit Überführungskennzeichen gefahren und ist somit Haftpflicht versichert.

Das würde ich mit der Versicherung abtimmen, dass diese Veranstaltung bei Verwendung der Überführungskennzeichen gedeckt ist. Ich habe da so meine Zweifel.

Hallo Martin,

eine entsprechende Erweiterung des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes zu bekommen sollte bei den allermeisten Versicherern kein allzu großes Problem darstellen - wenn (!!) die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Und an dieser Stelle beginnen in aller Regel die Probleme: Zunächst einmal ist zu klären, ob es sich hier um eine sog. „Brauchtumsveranstaltung“ handelt. Wenn ja, dann gilt die 2.StVR-Ausnahme VO, die wiederum explizit regelt, welche Voraussetzungen das eingesetzte Fahrzeug erfüllen muss.

Meiner Erfahrung nach hängen sich die meisten Versicherer hieran mehr oder weniger ran, nach dem Motto: „Sind die entsprechenden Voraussetzungen (nicht) gegeben, versichern wir auch den Personentransport (nicht).“

Noch ein Hinweis: Wenn mit „Überführungskennzeichen“ ein sog. Kurzzeitkennzeichen gemeint ist, gibt´s hier bereits das erste Problem: Diese Kennzeichenart gilt ausschließlich für Überführungs- und Probe- bzw. Prüfungsfahrten. Ob mit oder ohne Passagiere, der Einsatz im Rahmen eines Dorffestes fällt nicht unter diese Vorgabe. Und ob ein Versicherer bereit ist, diesen, eng umrissenen Verwendungszweck deckungsmäßig zu erweitern, kann ich nicht beurteilen…

Viele Grüße
Loroth