Wie lange dauert ein Gutachten nach

… Verkehrsunfall?

Ich hoffe es kann jemand weiterhelfen.
Ich hatte am Montag (16.01.11) einen Verkehrsunfall. Heute (19.01.) war der Gutachter da und hat sich den Schaden angeschaut. Seine erste Prognose … Totalschaden. Bis wann kann ich mit dem schriftlichen Gutachten rechnen? Ich könnte nämlich in den nächsten Tagen bereits ein neues Auto kaufen. Will natürlich aber vorher wissen, wie viel Geld ich von der gegnerischen Versicherung erhalten werde.

LG und Danke

Warum haben Sie den Gutachter nicht einfach gefragt bzw. rufen Sie ihn doch einfach an,wenn Sie ihn nicht gefragt haben. Ggf. kann er Ihnen zumindest schon Zahlen nennen.

Ich hoffe, das Sie den Gutachter „selbst beauftragt“ haben, wenn sie an dem Unfall keine Schuld haben.

Normalerweise dauert das bei einem Totalschaden ca. 3-5 Tage, weil der Gutachter wenn er seine Berechnungen gem,acht hat auch noch Restwertgebote für das Fahrzeug einholen muss.

mfg

Walter Dettinger

Hallo Herr Dettinger,

leider ist der Gutachter von der gegnerischen Versicherung. Mein Anwalt hat dies auch schon bedauert. Aber wenn da unmögliche Zahlen bei rauskommen, werden wir einen weiteren Gutachter hinzuziehen. Na dann ruf ich da einfach morgen mal an und frag bis wann er das Gutachten fertig hat oder ob er schon Zahlen hat.
Vielen Dank für die Hilfe.

Das hab ich mir doch gedacht. Wenigstens höre ich dass Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt haben. Mein Rat - rufen sie nicht selbst bei der Versicherung oder deren Gutachter an sondern überlassen Sie das Ihrem Anwalt. Nehmen Sie selbst niemals Kontakt auf mit IHREN GEGNERN auf. Als Laie können Sie sich dabei immer nur Nachteile einhandeln, auch wenn Sie manchmal den Eindruck haben sollten, dass die netten Damen und Herrn am anderen Ende nett und freundlich sind. Das dauert nur solange, bis man Sie eingewickelt hat.

mfg

Walter Dettinger

Aus eigener Tätigkeit kann ein Gutachten innerhalb eines Tages erstellt werden. Liegt wahrscheinlich ein Totalschaden vor, ist mit weiterem Zeitaufwand für die Recherche zum Restwert des Fzg im verunfallten zustand zu rechnen. Empfehlenswert ist tel. Nachfrage beim Sachverständigen nach 3 oder bei der leistenden Versicherung nach 4 Kalendertagen und Bitte der Übermittlung des Gutachtens per E-Mail. Letztlich wird immer die Versicherung die Entscheidung über den Entschädigungsbetrag treffen. Bei Haftpflichtschäden ist aus meiner Erfahrung die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes zwecks Bezifferung (auch der Nebenkosten) und Eintreibung der Schadenersatzansprüche bei der leistenden Versicherung unbedingt zu empfehlen.