Wie unterscheiden sich Grundsicherungssätze,

… ich bin z.B. Eu berentet.
80 % " G "

Sicherlich gibt es bei meiner ziemlich niedrigen
Eu Rente von 860,. Euro
einen Betrag der mir zusätzöich als EU Rentnerin zustehen würde !!!

HG Astrid

GUTEN ABEND ASTRID
NUN DAS IST SCHWIERIG DU KANNST ZULAGEN AUF BESTIMMTE ERKRANKUNGEN BEI DER KASSE ODER DEM JOBCENTER BEANTRAGEN! ALSO DIABETIKER BEKOMMEN ZUSÄTZLICH GELD WEGEN ERHÖTEN MEHRAUFWAND WAS DIE

Hallo, Astrid,

das lässt sich nicht pauschal beantworten. Dazu muss man genauestens wissen, wie sich die konkrete Situation im Einzelfall darstellt. Beispiel: Besteht eine Bedarfsgemeinschaft, gibt es noch Vermögen, wie sieht die Wohnsituation aus usw. usf.

LG W.

Kann dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich vermute, dass du zumindest keine Leistungen aus dem SGB II oder SGB XII erhälst.

Hallo Astrid,
das ist mehr als die Grundsicherung, daher gibt es wohl kaum einen Aufstockungsbetrag. Bei 80 GdB und „G“ kannst du aber die „Freifahrt“ im Nahverkehr bundesweit nutzen (Wertmarke dafür kostet 60€ pro Jahr).
LG nessie

Hallo Astrid,
Um diese Frage seriös beantworten zu können, sollten Sie die zuständige Behörde am Wohnort aufsuchen. Das Sozialamt ist verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu befragen. Dieser ist ebenfalls zur Auskunft verpflichtet. Der Anwalt wird unter Umständen einen Beratungsschein anfordern. Das bedeutet, dass Sie diesen beim zständigen Amtsgericht beantragen müssten. Der Beratungsschein sagt aus, dass die Kosten des beratenden Anwaltes für Sie übernommen werden. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, sich vor einem Behördenbesuch von einem Anwalt beraten zu lassen, der im Falle eines Falles auch Ihre rechtliche Vertretung wahrnehmen kann.

Gruß
H. König

Hallo Astrid,
leider kann ich mich aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit mit deiner Anfrage nicht beschäftigen. Ich gebe sie daher weiter. Ich hoffe es kann dir jemand helfen.
LG Michaela Bauer

Es tut mir leid, ich habe davon keine Ahnung.

Kann es geben z.b Wohngeld
Die Wohngeldtabellen weisen bei diesem Einkommen einen Betrag von circa 400 Euro Mitbelastung aus ab dem dann Wohngeld bezahlt wird.
So auf die Schnelle kann ich da keine Antwort geben, da müsste ich mehr Details über Rente und darüber was unter Grundsicherung zu verstehen ist, wissen.
860 Euro ist erstmal grundsätzlich weit über jeden Grundsicherunsbetrag, aber ich betone grundsätzlich, das heisst es kann Ausnahmen geben. dies wäre zu erruiren.

Gruß

dieter Hoch

hallo Astrid
bitte wende dich in solchen Fragen bitte an einen paritätischen verband wie z.b. die VdK. findet man auch im web.

mfg Peter

Hallo HG Astrid,
deine Anfrage habe ich erst heute gelesen. So weiß ich nicht, ob meine Antwort dir noch hilft.
Ob dir noch ein zusätzlicher Betrag zu deiner Rente zusteht, hängt davon ab, ob du noch An-sprüche aus deinem Arbeitsleben z.B. aus Tätigkeiten im Ausland hast. Es ist auch möglich, dass dir noch Ansprüche aus einer Zusatzversicherung, die dein Arbeitgeber für dich abge-schlossen hat, zustehen. Sollte deine Frage auf evtl. Ansprüche aus Leistungen des Sozialam-tes also ergänzende Leistungen nach dem SGB-XII abzielen, so ist die Grundlage eines An-trages der Bedarf den der Antragsteller hat. Wenn es eine Einzelperson ist, so stehen dir 364,00 € im Monat zu. Im Jahr 2012 wird dieser Betrag 374,00 € betragen. Bei einer Bedarfs-gemeinschaft von z.B. zwei Erwachsenen beträgt dieser Betrag 328,00 €. Zu diesem Betrag kommen bei einer Einzelperson noch die Kosten der Kaltmiete, die Kosten der Nebenkosten und die Kosten der Heizung. Wird das warme Wasser z.B. über einen Durchlauferhitzer, also nicht über die Heizung, erwärmt, werden zu diesen Beträgen noch 8,00 € hinzugerechnet. Diese Beträge ergeben den Bedarf. Von diesem Bedarf werden alle Einkünfte z.B. die Rente und die Einkünfte aus einer evtl. noch bestehenden Erwerbstätigkeit abgezogen. Sollte eine Erwerbstätigkeit bestehen sind von diesen Einkünften die ersten 100,00 € frei und von dem Betrag der die 100,00 € übersteigt, sind nochmals 20 % frei. Auch ist dann von der Erwerbs-tätigkeit noch eine Versicherungspauschale von 30,00 € abzuziehen. Für das Merkzeichen G steht dir noch ein Betrag von 50 bis 62 €/Monat zu, oder 17 % der Regelleistung (von 364,00 €). Was das alles sein kann, kann ich so nicht beantworten. Sollte dann noch ein nicht durch die Rente oder der Erwerbstätigkeit gedeckter Bedarf übrigbleiben, dann wird dieser Bedarf durch das Sozialamt gedeckt und ein Antrag auf Grudsicherung hat Erfolg. Ich hoffe, meine Antwort hat noch einen Nutzen für dich.
Mit freundlichem Gruß
H. Artz

Liebe Liebeneu49,
deine EU-Rente hat zunächst nichts mit deiner Schwerbehinderung zu tun. Auch wenn das viele denken, sind Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit verschiedene Fakten.
Deine Rente ist übrigens nicht niedrig!
Grundsicherungsansprüche wirst du damit nicht haben. Aber ich würde einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Liebe Grüße.