Wie werden die Zeiten von befristeter Eu Rente ber

Hallo
meine Lebensgefährtin befindet sich seit ca 5. Jahren in der Eu.Erst wurden Ihr 3 Jahre gewährt, danach nach erneuten Antrag 2 Jahre.Diese 2 Jahre laufen am 31.06.2010 aus.Deshalb müßte Sie diesen Monat zu einer Begutachtung zu einem von der BfA ausgewähltem Arzt.
Sie hat aufgrund der Fragen und des Verhaltens der Ärztin die Befürchtung sie müsste ab 31.06.2010 wieder arbeiten, was Sie sich allerdings nicht zu traut.
Jetzt meine Frage: wie werden die Vergangenen 5 Jahre Renten-Rechtlich bewertet.(Pflichtbeiträge ?)
Da meine Lebensgefährtin im öffentlichen Dienst ist hat Sie noch Ihren Arbeitsplatz.Sollte die BfA sie wieder arbeiten schicken würde Sie Widerspruch bzw. Klage einlegen. Was aber bezüglich der Arbeit wohl keine Aufschiebende Wirkung hätte. oder?
Angenommen sie müßte wieder arbeiten und in 1-2 Jahren würde ein neuer Rentenantrag gestellt würde Sie ja die Voraussetzung der 36 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre nicht erfüllen. Ihre rentenrechtlichen Zeiten ergeben auch keine 35 Jahre.
So das war´s mal fürs erste habe zwar noch mehrere Fragen aber das ist gerade das Wichtigste.
Gruß Helmut

Hallo Helmut, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Gruß T.

Hallo Helmut, dass kann ich leider nicht beantworten, aber diesbezüglich kann man die Rentenversicherung (oder kostenlosen Rentenberater)Adressen hat die Rentenversicherung, fragen. Oder der VDK (Sozialverband) ist hilfreich. Gruß von Guby:

Hallo Helmut, dass kann ich leider nicht beantworten, aber
diesbezüglich kann man die Rentenversicherung (oder
kostenlosen Rentenberater)Adressen hat die Rentenversicherung,
fragen. Oder der VDK (Sozialverband) ist hilfreich. Gruß von
Guby:

Hallo Danke für deine Antwort,
aber einfach da anrufen bringt wahrscheinlich nicht viel.
s
Meine Lebensgefährtin ist im VDK seit ca 3 Jahren, in Ihrem Ortsverband war man in einer Vorherigen Sache (Arbeitsrecht) leider nur an ihrer Mitgliedschaft
interessiert. Sie ist dann 2 Jahre Rückwirkend Mitglied
geworden, was Sie immer noch ist, und hat die 2 Jahre bezahlt. Dann beim VDK Anwalt wurde ihr mitgeteilt, der VDK macht nur Sozialrecht!!
Keine schöne Methode um Mitglieder zu generieren!
Sie hat aber morgen wieder einen Termin, erstmal wieder mit dem Ortsvorstand der die Vorarbeiten macht.
Bin mal gespannt was da rauskommt.
Vermute beim VDK ist es wie überall, es kommt darauf an auf wenn man trifft, der eine will nur Mitglieder generieren der andere hat Biss und setzt sich für die Mitglieder auch ein.
So, nochmal Danke für deine Antwort und liebe Grüße vom Neckar
Helmut

Hallo Helmut, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Gruß
T.

Hallo, dennoch Danke
und Gruß

Hallo,
sorry- aber das Rentenversicherungsrecht ist leider nicht meine Baustelle. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass die Beratungsstellen der BfA sehr kompetent sind !
Viel Glück bei der weiteren Recherche.

Hallo,
sorry- aber das Rentenversicherungsrecht ist leider nicht
meine Baustelle. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen,
dass die Beratungsstellen der BfA sehr kompetent sind !
Viel Glück bei der weiteren Recherche.

Hallo, dennoch Danke für deine Antwort!
Gruß Helmut

Hallo Helmut,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Befinde mich selbst im Klageverfrahren und bisher wurde die EU-Rente 2x abglehnt. Bin auch im öffentlichen Dienst, nur mein „Arbeitgeber“ hat auch keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich. Keine Ahnung, wie es weitergeht, habe schon 2 Jahre kein Einkommen.
Hoffe, es antwortet Dir jemand, der sich auskennt.
Euch alles Gute
Meggie Lehmann

Hallo Meggie,

vielen Dank für deine Antwort.Ich wünsche auch dir viel Glück in deinem weiterem Verfahren!
2 Jahre ohne Einkommen und ich dachte dann bezahlt das Arbeitsamt oder so.
Theoretisch kann ja dann passieren das nach einigen Jahren jemand gar keinen Anspruch mehr auf EM hat weil er oder sie keine 36 Monate Pflichtbeiträge in denn letzten 5 Jahren hat. Schlimm sowas.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut

Hallo Helmut,
trotz allem suchen hab ich keine richtige Antwort gefunden. Bei uns gibt es ein Amt für Renteninformation. Hier ist es im selben Bereich wie Wohnungs,-Sozial,- und Grundsicherungsamt, vielleicht gibt es das bei euch auch. Eine gute Sache sins da auch die Sozialverbände wie VDK, da sind Experten in solcher Richtung.Caritas und Diakonie haben auch gute Informationen.

Zu dem kommt es darauf an warum deine Lebensgefährtin die EU hat. Sollte es sich um eine psychische Erkrankung handeln und sie ist noch in Behandlung kann eher sein dass sie die EU verlängern.Vielleicht kannst du mir noch einiges genauer beschreiben.

Alles Gute

M. H. Bauer OFS

Hallo,

im Rentenrecht kenne ich mich leider nicht allzu gut aus. Möchte dir ja auch keine falschen Auskünfte geben. Tut mir leid.

MfG
Nelly

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Hallo Helmut,
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Jeder Monat des Rentenbezugs wegen EU/BU/Ewerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr (gegenwärtige Rechtslage) wird in einem späteren Rentenbescheid mit dem Gesamtleistungswert bewertet, der sich nicht wesentlich von dem im jetzigen Bescheid, unterscheiden dürfte.
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Damit die außerdem fehlende Zeit ab dem 60 Lbj. bis zum Altersrentenbeginn oder auch bis zur Regelaltersrente (65 - 67) sich nicht nachteilig auswirkt, werden diese Monate aus der Berechnung für die Ermittlung der Leistungswerte (Grundewertung, Vergleichsbewertung) herausgelöst), da man an diesen Stellen ja Punkte durch Monate dividiert. Ergo, je weniger Monate,um so höher der Durchschnitt an Entgeltpunkten je Monat.
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Wird während der Zeit des Rentenbezugs bis zum Altersrentenbeginn jedoch noch Einkommen oder Verdienst, auch der aus geringfügiger, versicherungsfreier Beschäftigung, erzielt, wird er bei der Berechnung der Altersrente ebenfalls mit berücksichtigt.