Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer ist seit 3 1/2 Jahren arbeitsunfähig krank. Die beantragte EU-Rente wurde vom Sozialgericht abgelehnt. Das Arbeitsverhältniss besteht weiterhin. Lohnfortzahlung, Krankengeld und ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wurden voll ausgeschöpft. ALG 2 wurde nicht beantragt. Zur Zeit also kein eigenen Einkommen oder Lohnersatzleistung.
Mit Absprache des Arbeitgebers, soll nun eine Wiedereingliederung stattfinden.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe?
MfG
Guenter