Wieviel muß eine Hausfrau krankenkasse bezahlen

ein Mann ist privat Krankenvesichert und die Hausfrau hat kein
Einkommen, hat sich im März08 freiwillig
Krankenversichert.Hat ein Angebot bekommen und dieses genutzt.Jetzt
hat man eine Überprüfung des Einkommens gemacht und die Hausfrau soll jetzt
für die ganze Zeit Geld nachzahlen,mit der Begründung das ihr Mann
privat versichert ist.
Vielleicht hat die Hausfrau damals ein falsches Kreuz gemacht,aber wäre ihr
Mann gesetzlich versichert gewesen,dann hätte die Hausfrau sich doch
Familienversichert.

Guten Tag,

Hallo

ein Mann ist privat Krankenvesichert und die Hausfrau hat
kein
Einkommen, Jetzt
hat man eine Überprüfung des Einkommens gemacht und die
Hausfrau soll jetzt
für die ganze Zeit Geld nachzahlen,mit der Begründung das ihr
Mann
privat versichert ist.

Hier hilft ein Blick in die Satzung der Gesetzlichen Krankenkasse. Meist ist hier festgelegt, dass wenn der Ehepartner privat Krankenversichert ist, dessen Einkommen zur Hälft der Frau zugerechnet wird und aus diesem Einkommen dann der Beitrag berechnet wird.

ZITAT von www.abc-der-krankenkassen.de
Bei der Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen von Hausfrauen gelten die individuellen Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkassen. Da diese zum Teil erheblich voneinander abweichen, ist hierbei immer die direkte Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse zu empfehlen.

Beispielsweise kann eine solche Satzungsbestimmung folgende Regelungen enthalten:

Bei freiwillig versicherten Ehegatten, die über keine eigenen Einnahmen verfügen, ist für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen von den Bruttoeinnahmen des anderen Ehegatten auszugehen. Als beitragspflichtige Einnahmen gilt die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten. Verfügt die Hausfrau über eigene Einnahmen, werden diese, mindestens aber die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Ehegatten, als beitragspflichtige Einnahmen festgesetzt. Ist der Ehegatte der Hausfrau bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bleiben dessen Einnahmen unberücksichtigt.

Hallo,
as ist zwar irgendwo nachvollziehbar - Tatsache ist aber dass dieses Kreuz an der falschen Stelle gemacht wurde - das ist genau so wie bei der Einkommenssteurerklärung - Kreuz an falscher Stelle, auch wenn irrtümlich, kann unangenehme Folgen haben.
Gruß
Czauderna

Hausfrau soll jetzt
für die ganze Zeit Geld nachzahlen,mit der Begründung das ihr
Mann privat versichert ist.

Das ist auch richtig so.

gemacht,aber wäre ihr
Mann gesetzlich versichert gewesen,dann hätte die Hausfrau
sich doch Familienversichert.

Auch richtig, aber ihr Mann ist nicht gesetzlich versichert und dann gelten andere Regeln.

Hallo,

nur der Vollständigkeit halber:

Seit dem 01.01.2009 gibt es in puncto Beitragsfestsetzung freiwilliger Mitglieder keine eigene Satzung der jeweiligen Krankenkasse mehr.

Es gibt dafür „Einheitliche Grundsätzliche für die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder“. Diese gelten für alle gesetzlichen Krankenkasse.

Viele Grüße
Florian