Witwenrente-3Monate nach dem Tod in voller Höhe ?

Hallo !

Angenommen es tritt der Todesfall des Vaters ein ( 71 Jahre ). Dieser war 51 Jahre mit der Mutter verheiratet ( Mutter 74 Jahre ).

Wie beantratgt man Witwenrente ?
Ich habe mal gehört, daß 3 Monate lang die Rente in voller Höhe weiter gezahlt wird - ist das richtig ?

Vielen Dank für die Antworten !

Hallo leodade,

Klick mal hier: http://www.renten-fakten.de/witwenrente

oder gebe mal bei Googel „Witwen-Rente“ ein.

Hast du ordentlich was zu Lesen.

Gruß
Mücke

Hallo,
ja, die Rente des Verstorbenen wird für 3 Monate ohne Einkommensanrechnung weitergezahlt.

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_BBB4344C87EEF087A466BA4474A3D2BC/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Thema_20des_20Monats_20Archiv/2007/november 07 witwenrente__01.html)

Vorschuss auf die Witwenrente:
„War Ihr Ehepartner bereits Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach seinem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Sie müssen dafür lediglich die Sterbeurkunde vorlegen. Formulare gibt es bei jedem Postamt.
Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente und wird auf die späteren Witwenrentenansprüche angerechnet.
Dieser Antrag gilt zwar als Rentenantrag, er reicht aber für eine Berechnung der Hinterbliebenenrente nicht aus. Den formellen Rentenantrag müssen Sie deshalb bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachreichen.“
Quelle: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/03 leistungen/01 allg antragstellung/antragstellung__text.html)

Der eigentliche Rentenantrag kann dann bei der Stadtverwaltung (Versicherungsamt oder in kleineren Orten Sozialamt) oder bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung gestellt werden.

Gruß
RHW