Zahlt Rechtschutz?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes problem,
ich habe von einem Anwalt von meiner Gegnerin ein Schreiben bekommen,wo die etwas durchsetzen wollen,sonst Klage!!! Daraufhin machte ich sofort am nächsten Tag eine Rechtschutzversicherung,nun die einreichung der Klage selbst kam 3 monate danach wo ich schon die Rechtschutzversicherung hatte.Zahlt in diesen Fall die Rechtschutzvesicherung?? Im voraus besten Dank

Gruss Reynold

ich denke Du hast Pech, meines Wissens nach muss das strittige Ereignis bereits vor Vertragsschluss erfolgt sein - und bei Dir begann es ja bereits mit dem Anschreiben der Gegenseite nicht erst mit der Klage - meist gibt es sogar noch ne Sperrfrist von drei Monaten

Gruß
dora

Andersrum!

ich denke Du hast Pech, meines Wissens nach muss das strittige
Ereignis bereits vor Vertragsschluss erfolgt sein

Zeig mir eine versicherung, die das mitmachen würde…

Hallo Herr Rump,
die einzelnen Rechtsschutzversicherer unterscheiden in ihren Bedingungen grundsätzlich nach der Kausal- bzw. nach der Ereignistheorie.
Liegt erstere Ihrem Vertrag zugrunde, bedeutet das, dass Schadenfälle grundsätzlich nur dann versichert sind, wenn sie ihren URSPRUNG nach Vertragsabschluß haben.
Bei der Ereignistheorie ist es ausreichend, wenn das Schadenereignis selbst erst nach Vertragsabschluß eingetreten ist.
(Bsp.: Sie kaufen im Januar einen neuen PKW, der als Modell seit sagen wir 6 Monaten angeboten wird. Einige Tage später schließen Sie eine Rechtschutzversicherung ab. Im Juli erleiden Sie einen schweren Autounfall, der auf einen Konstruktionsfehler des Herstellers zurück zu führen ist. Die Rechtsschutz würde bei zugrunde liegender Ereignistheorie zahlen, bei Kausaltheorie nicht.)
Grundsätzlich ist allen Versicherern eine dreimonatige Wartefrist (ausser in einigen Leistungsbereichen: z.B. Schadenersatz, Straf- und OW-RS, etc.) eigen.
Anhand Ihrer Angaben ist es somit sehr schwer eine gültige Aussage darüber zu treffen, ob der Fall versichert ist oder nicht. Da jedoch das erste Schreiben Ihrer Gegnerin definitiv VOR dem Abschluß der RS-Versicherung eingegangen ist, befürchte ich, dass selbst ein „Ereignis“-Versicherer keinen Versicherungsschutz gewährt.
Andererseits kostet eine Anfrage beim Versicherer nichts und schon haben Sie Gewissheit.
Gruss
Frank Hackenbruch

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Hallo Frank,

der Anspruch wurde vor dem Abschluss der Versicherung erhoben. Somit hat das Haus ja quasi schon gebrannt… und dafür noch nen Feuerversicherer finden?

Ich bin der Meinung, soetwas ist nicht versichert und darf auch nie versichert sein.

Gruß
Marco

ja, hast Recht -war ein „Verschreiber“

Hallo, Marco,

Deine Meinung ist „gefühlt“ richtig. Frank’s Ausführungen sind aber „wirklich“, also formal, richtig.

Wenn es Dich beruhigt: Eine Rechtsschutzversicherung wird den Fall von Raymund, wenn überhaupt (hier greift Deine „gefühlte“ These), nur übernehmen, wenn sie sich 100%ig sicher ist, denn Fall zu gewinnen und dann die Gegenpartei mit den Kosten zu belasten.
Trotzdem an die Adresse von Raimund: Versuch macht klug…

Gruß, Michael

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Hallo Michael,

das hat nix mit „Gefühl“ zu tun.

Anspruchsteller stellt Forderung an Person A. Person A schließt daraufhin eine RS ab. 3 Monate später kommt es zur Klage. Wartezeit ist abgelaufen. So ist ja das Beispiel, wenn ich es richtig gelesen habe.

Und warum sollte der Ereignisversicherer hier leisten? Der Kausalversicherer leistet schon gleich gar nicht.
Der Person A war die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls hinreichend bekannt. Die Definition der Versicherung ist jedoch: eines im Einzelnen ungewissen, ingesamt jedoch schätzbaren Geldbedarfs.

Der Geldbedarf war klar… zumindest für die erste Streitrunde, da sich dies am Streitwert orientiert und an der unbekannten Eintrittswahrscheinlichkeit hapert es auch… somit ist es ganz klar kein Versicherungsfall. Daher eben auch der Hinweis auf die Versicherung eines brennenden Hauses.

Gruß
Marco