Zahlt Versicherung bei Fahrrad Laufraddiebstahl mit Schnellspannern?

Guten tag. Folgende Frage: Übenrimmt eine Hausratversicherung mit integrierter Fahrradversicherung den Schaden, wenn nicht das gesamte Fahhrad, sondern nur  das Vorder- oder Hinterrad mit Schnellspannern gestohlen wird?
In dem Fall wenn das Fahrrad nur an einem der Laufräder  um Laufrad,  Rahmen und um Pfosten mit Fahrradschloss gesichert war, aber kein zweites Schloss für das andere Laufrad benutzt worden ist?
vielen Dank im Voraus !

Hallo,

Guten tag. Folgende Frage: Übenrimmt eine Hausratversicherung
mit integrierter Fahrradversicherung den Schaden, wenn nicht
das gesamte Fahhrad, sondern nur  das Vorder- oder Hinterrad
mit Schnellspannern gestohlen wird?

Was versteht man unter Schnellspanner ?

In dem Fall wenn das Fahrrad nur an einem der Laufräder  um
Laufrad,  Rahmen und um Pfosten mit Fahrradschloss
gesichert war, aber kein zweites Schloss für das andere
Laufrad benutzt worden ist?

Wenn das Fahrrad richtig abgeschlossen/angekettet war, dürfte der Schaden in der Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt sein.

Ausnahme: die Fahrradteile wurde in der Zeit zwischen 22:00 Uhr - 6:00 Uhr entwendet,
und die Fahrraddiebstahlversicherung hat für diese Zeit einen Leistungsausschluss in den Vertragsbedingungen stehen.

Um ganz sicher zu gehen, sollte man mal die Versicherungsbedingungen lesen.

Gruß Merger

Hallo merger,

zu:

„Als Schnellspanner oder Schnellspannvorrichtung werden Klemmvorrichtungen bezeichnet, die sich schnell und meist ohne Werkzeug von Hand lösen oder festsetzen (spannen) lassen.“

„Die schnelle Bedienung macht es Dieben leicht, Bauteile des Fahrrades in Sekunden zu entwenden.“

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schnellspanner

Bei Rennrädern m.E. Standard.

Grüße

fribbe

Hallo,

schau Dir den Versicherungsvertrag an.
Oft zahlen Versicherungen für Fahraddiebstahl nur, wenn das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum untergebracht war.
Sofern Deine Versicherung für den Fahrrddiebstahl am Ort des Geschehens zahlt, wird sie verm. auch den Teildiebsahl zahlen - verm.
Ließ genau die Versicherungsbedingungen durch, auch das Kleinstgedruckte.
Mehr kann man dazu nicht raten.

Gruß, Paran

Hallo,

schau Dir den Versicherungsvertrag an.
Oft zahlen Versicherungen für Fahraddiebstahl nur, wenn das
Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum untergebracht war.

Dafür benötigt man keine zusätzliche Fahrradversicherung!

Gruß Merger

Wurde das Rad aus einem verschlossenen Raum entwendet, so ist das ein ganz normaler Einbruchsdiebstahl für den deine Hausratsversicherung zuständig ist.

Wurde das Rad (oder dessen Teile) ausserhalb eines geschlossenen Raumes entwendet, kann dir nur der Blick in deinen Hausratversicherungsvertrag sagen, unter welchen Umständen die Versicherung greift.

Alles in allem halte ich es aber für sehr unvorsichtig Schnellspanner zu nutzen. So oft muss man die Achse nicht lösen, dass es hier auf Zeit ankäme :smiley:

Hallo,

Hausratversicherungen schließen Fahrräder schon seit langem (ca. Ende 70er Jahre) aus. Daher braucht man neben der Hausratversicherung für Fahrräder eine Extraversicherung - wenn man die denn wirklich braucht.
Auch diese haben nat. ihr Kleingedrucktes.

Gruß, Paran

Hallo Paran,

warum schreibst Du denn solch einen Unsinn,
wenn Du keine Ahnung hast ?

Hallo,

Hausratversicherungen schließen Fahrräder schon seit langem
(ca. Ende 70er Jahre) aus.

Völliger Unsinn - Fahrräder gehören nach wie vor zum Hausrat und sind solange sie sich im verschlossenen Haus bzw. in der verschlossenen Garage befinden mitversichert.

Daher braucht man neben der
Hausratversicherung für Fahrräder eine Extraversicherung -
wenn man die denn wirklich braucht.

Die ergänzende Fahrradversicherung ist ein Bestandteil der Hausratversicherung und wird benötigt, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist und dieses evt. im Schwimmbad oder vor der Gaststätte angekettet abstellt, dass bei Diebstahl der Schaden gezahlt wird.

Bei manchen Versicherungen ist der Zeitraum von 22:00 - 06:00 Uhr ausgeschlossen.

Gruß Merger

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Völliger Unsinn - Fahrräder gehören nach wie vor zum Hausrat
und sind solange sie sich im verschlossenen Haus bzw. in der
verschlossenen Garage befinden mitversichert.

Exakt so ist es.Fahrräder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers und sind daher natürlich auch gegen Einbruchdiebstahl versichert,solange sie sich am Versicherungsort befinden.Dazu gehört selbstredend die Wohnung aber auch der verschließbare Fahrradkeller.Mehr als eindeutig können es die AHB nicht formulieren.

Grüße,sapine

…Mehr als eindeutig können es die AHB nicht formulieren.

Hi,
ich kann in den AHB dazu rein gar nichts finden, in den VHB dagegen schon :wink:

Gruß Keki

Hi,
ich kann in den AHB dazu rein gar nichts finden, in den VHB
dagegen schon :wink:

Gruß Keki

Haha :smile:…Ja,das ist wohl verständlich.Da habe ich einen schönen Hacker eingebaut.Sehr aufmerksam,danke für die Korrektur!

Grüße,sapine

DIe Versicherungstarife sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In der Regel wird auf jeden Fall der Fahrraddiebstahl hinter verschlossener Tür bezahlt. Bei vielen Versicherungen auch vom Grundstück (ohne Umhausung), jedoch nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Zum Fahrrad gehören alle baulich fest mit diesem verbundenen Teil, unabhängig von der Art der baulichen Befestigung. Mit anderen Worten: auch ein Rad mit Schnellspannschloss sollte mit versichert sein. Genaueres sollte sich jedoch aus den Versicherungsbedingungen erlesen lassen. Falls diese nicht mehr vorliegen, wird die Versicherung diese auf Anfrage auch nochmal zusenden. Die übrigens einfachste und direkteste Antwort erhalten Sie durch einen Anruf bei der Versicherungsgesellschaft. U.

Hallo Uwe,

ein paar ergänzende Informationen zu deinen Antworten sind schon sinnvoll!

DIe Versicherungstarife sind von Versicherung zu Versicherung
unterschiedlich. In der Regel wird auf jeden Fall der
Fahrraddiebstahl hinter verschlossener Tür bezahlt.

Welche Versicherung meinst Du denn ?

Bei vielen Versicherungen auch vom Grundstück (ohne Umhausung), jedoch
nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Was darf man denn unter einer „Umhausung“ verstehen ?

Zum Fahrrad
gehören alle baulich fest mit diesem verbundenen Teil,
unabhängig von der Art der baulichen Befestigung. Mit anderen
Worten: auch ein Rad mit Schnellspannschloss sollte mit
versichert sein. Genaueres sollte sich jedoch aus den
Versicherungsbedingungen erlesen lassen.

Mir ist immer noch nicht klar welche Versicherung Du überhaupt meinst.

Falls diese nicht
mehr vorliegen, wird die Versicherung diese auf Anfrage auch
nochmal zusenden. Die übrigens einfachste und direkteste
Antwort erhalten Sie durch einen Anruf bei der
Versicherungsgesellschaft.

Ich stehe immer noch vor dem Rätsel welche Versicherung hier gemeint ist.

Mit solch einer Wischi-Waschi Antwort kannst Du im Versicherungsbrett nicht punkten.