Hallo zusammen,
ich hab bei einem unverschuldeten Autounfall meinen Wagen eingebüßt. Wiederbeschaffungsfrist lag laut Gutachter bei 2 Wochen. Doch bis zum heutigen Tage (5-6 Wochen nach Unfall) hab ich leider keinen Pfennig von der Versicherung meines Unfallgegners gesehen. Darum meine Frage: Hab ich bei einem derartigen Verzug einen Anspruch auf Zinszahlungen, die auf den Wiederbeschaffungswert draufaddiert werden??
Schon vorab Danke
Gruß Andi