Zu welchen Konditionen kann ein EU-Rentner

… nach Heirat in PKV?
Als EU-Rentnerin besteht eine GKV aber was ist,wenn der Partner PKV-versichert ist. Gibt es von Seiten der PKV Sonderkonditionen bei Heirat? Die Vorerkrankungen sind doch vorhanden! Das Einkommen ist die EU-Rente mit nicht mal 200 Euro.

Hallo,

ja es gibt bei Heirat den Kontrahierungszwang und den Verzicht auf Wartezeiten, aber keinen Verzicht auf Zuschläge.

Aber warum in die PKV ? Als EU-Rentner in der GKV zahlt man ca. 8% der Rente als Beitrag, in der PKV auch ohne Zuschläge ein Vielfaches.

Viel Glück

Barmer

Kontrahierungszwang
Hallo,

ja es gibt bei Heirat den Kontrahierungszwang und den Verzicht
auf Wartezeiten, aber keinen Verzicht auf Zuschläge.

Kontrahierungszwang - nur Beamte/Angehörige - oder ist mir da etwas entgangen. Wenn ja, gern Aufklärung.

Gruß aus HB J.K.

Hallo, der Wartezeitverzicht ist in § 3 MB/KK geregelt, von Kontrahierungszwang staht da allerdings nichts, auch wenn oft so getan wird.

Sorry, war schon spät.

Barmer

Hallo,

wenn aufgrund der bisherigen Versicherungszeiten in der GKV die Krankenversicherung der Rntner (KVdR) gilt, besteht Versicherungspflicht in der GKV (§ 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V). Davon kann man sich auf Antrag nur innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn befreien lassen (§ 8 SGB V). Danach stellt sich die Frage eines Wechsels in die PKV nicht mehr.

Gruß

RHW