Zusatzfrage - Anzeigepflicht BU-Vers

Hallo Experten,

ich hab eine weitergehende Frage zum Thema Anzeigepflicht von Krankheiten bei BU-Vers.:

Was wäre, wenn man eine Krankheit hätte, die zur BU führen könnte und trotzdem (oder gerade deshalb) eine BU-Versicherung abschließen möchte!?
Wird man überhaupt noch aufgenommen?
Wie erhöhen sich - würde man aufgenommen - die Beiträge?
Was hätte man zu beachten?

Das sind Fragen, die mir beim Lesen der Frage/Antworten des postings von Sahra gekommen sind.

Gruß,
Kathrin

Hallo Experten,

bin kein Experte, aber vor kurzem erst selber ne BU abgeschlossen…

ich hab eine weitergehende Frage zum Thema Anzeigepflicht von
Krankheiten bei BU-Vers.:

Was wäre, wenn man eine Krankheit hätte, die zur BU führen
könnte und trotzdem (oder gerade deshalb) eine BU-Versicherung
abschließen möchte!?
Wird man überhaupt noch aufgenommen?

Vielleicht. Mehr kann man wohl nicht sagen. Hängt von Krankheit, Versicherung, Sachbearbeiter, etc. ab - denke ich mal.

Wie erhöhen sich - würde man aufgenommen - die Beiträge?

Beispiel von mir: Ich habe beim BU-Antrag 2 ‚Sachen‘ angezeigt (die ich durchaus für BU-trächtig halte!). Meine Versicherung hat mir 20% Risikozuschlag zum Normalbeitrag verpaßt - und ich habe das Gefühl, ich bin gut damit weggekommen.
Sicher auch oft gebrauchte Alternative: Die betreffende Krankheit wird einfach ausgeschlossen. Wenn du dann wegen der ‚bu‘ wirst --> Pech.

Ralf

hallo kathrin,
bei der bu- rente ist es ähnlich wie bei der pkv.
es gibt jedoch einen kleinen unterschied. die versicherer nehmen meist keine risikozuschläge sondern arbeiten mit risikoausschlüssen. jemand, der z.b. ein größeres rückenleiden ( skoliose, bandscheibenvorfall ) hat, wird generell alle rückenleiden, die zur bu führen als ausschluß bekommen.
zwecks genauerer bestimmung müßte ich das genaue krankheitsbild kennen. kannst du mir gerne auch per email senden.
viele grüße
oliver

Hallo Kathrin,

ob du angenommen wirst, hängt in der Tat von den Punkten ab, die die anderen schon genommen haben.
Aber vielleicht fragst du mal in deiner Firma nach. Personalabteilung. Größere Firmen haben oft Gruppenverträge…
und da reicht als Gesundheitserklärung oftmals eine Dienstobliegenheitserklärung aus.
In der steht eben drin, wie lange du dort schon arbeitest und dass du in dieser Zeit noch nicht länger als einem bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig warst.

Gut es geht dann meist nur bis zu einer Höchstsumme ( zwischen 10.000 und 30.000 DM) aber es wäre eine Alternative und die auch sicherlich schon viel Schutz bietet.
Gleichzeitig kannst du aber einen „Großschadentraif“ wählen. Der würde dann nur bei Erwerbsunfähigkeit leisten… aber da das Risiko geringer ist, würde der Beitrag auch geringer sein… und oftmals auch gewisse Risiken nicht mehr als erheblich angesehen werden.

Im übrigen hängt es auch von der Annahmepolitik des Versicherers ab. Manche nehmen bestimmte Berufsgruppen z.B. Handwerker zum gleichen Risikosatz an, wie kaufmännische Angestellte…

Es ist also eine pauschale Antwort nicht möglich.

In diesem Sinne…

Marco

Hallo Oliver,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
Ist kein konkreter Fall, deshalb kann ich das auch ruhig öffentlich machen. Ich beschäftige mich nur gerade damit, ob mein Freund und ich eine BU-Versicherung abschließen sollten, oder nicht.
Also, nehmen wir mal an, man hätte Rückenprobleme und wäre deshalb auch schon in Behandlung gewesen. Nun stellt sich heraus, dass man einen Bandscheibenvorfall hatte und aufgrunddessen wohl irgendwann nicht mehr arbeiten kann.
Könnte man sich trotzdem gegen BU aufgrund dieses Rückenleidens versichern?

Schon mal danke,
Kathrin

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Hallo Kathrin…
ich würde sagen… wie Oli auch schon meinte… schwer bis fast unmöglich… zumindest zu normalen Bedingungen.

Nachteil, wenn du abgewiesen wirst oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen wirst, stehst du 5 Jahre lang in einer sogenannten „Sonderwagnisdatei“ und zu der haben alle Versicherer Zugriff. Ist gut und schön… geschieht aber alles legitim…

Denn du willigst ja ein, dass sie es machen dürfen.

Möglichkeit wäre jetzt in meinen Augen eben nur noch die Gruppenversicherung. Und dort über Dienstobliegenheitserklärung.

Sonst,… ich denke eher nicht… zumindest nicht ohne Zuschlag oder Ausschluss… aber das sagte ich ja schon :smile:

Gruß
Marco