Hallo,
jemand hat einen Minijob und verdient 350 Euro. Er nimmt einen zweiten Job bei einer anderen Firma auf und verdient dort 150 Euro. Zusammen also 500 Euro.
Wie sieht das in diesem Fall mit der Sozialversicherung aus? Jeder der beiden Arbeitgeber wird in der Regel alle Abgaben pauschal (25 Prozent) nach dem Minijob-Gesetz abführen. Der Arbeitnehmer ist ja aber nun sozialversicherungspflichtig, da er die Grenze von 400 Euro regelmäßig überschreitet.
Sind beide Beschäftigungen auf Steuerkarte (einer auf Klasse 6) auszuüben? Oder kann ein Job auf Steuerkarte, der andere weiterhin als Minijob geführt werden? Was ist für den Arbeitnehmer günstiger?
Vielen Dank für ein paar Hinweise!
Gruß