Zwei Minijobs und Sozialversicherung

Hallo,

jemand hat einen Minijob und verdient 350 Euro. Er nimmt einen zweiten Job bei einer anderen Firma auf und verdient dort 150 Euro. Zusammen also 500 Euro.

Wie sieht das in diesem Fall mit der Sozialversicherung aus? Jeder der beiden Arbeitgeber wird in der Regel alle Abgaben pauschal (25 Prozent) nach dem Minijob-Gesetz abführen. Der Arbeitnehmer ist ja aber nun sozialversicherungspflichtig, da er die Grenze von 400 Euro regelmäßig überschreitet.

Sind beide Beschäftigungen auf Steuerkarte (einer auf Klasse 6) auszuüben? Oder kann ein Job auf Steuerkarte, der andere weiterhin als Minijob geführt werden? Was ist für den Arbeitnehmer günstiger?

Vielen Dank für ein paar Hinweise!

Gruß

Hallo Michael,

ein Minijob und ein regelversteuerter Job gleichzeitig sind möglich. Bei den genannten Daten fällt auf den regelversteuerten Job keine ESt an, falls sonst keine Einkünfte vorhanden sind.

Die einfachste Lösung ist, den regelversteuerten Job auch regulär zur Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu verbeitragen und den anderen als Minijob steuerfrei (Arbeitnehmer) und pauschalversteuert/verbeitragt zu lassen.

Für künftige Auseinandersetzungen mit der Bundesknappschaft ist es im beschriebenen Fall besonders wichtig, die jeweiligen Anmeldungen der Beschäftigungen bei der Knappschaft bzw. bei der Krankenversicherung und alle Abrechnungen gut aufzubewahren. Da könnte nächstes Jahr im April/Mai noch ein Rattenschwanz dranhängen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!

Gruß