Steuerpflicht durch 3 KWp-PV-Anlage?

Ich baue mir derzeit eine PV-Anlage auf mein Haus und produzeire damit etwas Strom. Bin ich damit Einkommensteuerpflichtig oder anderweitig steuerpflichtig? Bitte um Info. Danke

Hallo!

Ich baue mir derzeit eine PV-Anlage auf mein Haus und
produzeire damit etwas Strom. Bin ich damit
Einkommensteuerpflichtig oder anderweitig steuerpflichtig?

Es steht jedermann frei, Strom zu erzeugen und damit für den eigenen Bedarf nach Belieben zu verfahren. Steuerlich relevant wird das Treiben erst, wenn jemand den Strom verkaufen will. Aber davon steht in deinem Posting nichts. Die Versorgung der eigenen elektrischen Hühnerstallklappe mit dem selbst erzeugten Strom interessiert das Finanzamt nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Hans-Georg,

auf dieser Seite findest Du vielleicht die wichtisten Infos.

http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitra…

Gruß
Luggi

Moin auch,

sorry, aber das ist so pauschal einfach falsch. Die meisten Anlagenbetreiber erklären sich für umsatzsteuerpflichtig, um die USt aus dem Erwerb der Anlage zurückerstattet zu bekommen. Dann muss aber der Eigenverbrauch ebenfalls versteuert werden.

Es kommt drauf an, wie man es macht.

Ralph

Hallo Ralph!

sorry, aber das ist so pauschal einfach falsch. Die meisten
Anlagenbetreiber erklären sich für umsatzsteuerpflichtig, um
die USt aus dem Erwerb der Anlage zurückerstattet zu bekommen.
Dann muss aber der Eigenverbrauch ebenfalls versteuert werden.

Stimmt. Aber ich nahm das Ursprungsposting wörtlich. Dort steht: _Ich baue mir derzeit eine PV-Anlage auf mein Haus und produzeire damit etwas Strom. Da steht nichts von Einspeisung ins Netz.

Es funktioniert natürlich nicht, sich erst einmal, weil es so schön passend erscheint, zum vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer zu machen, um sodann Teile der Produktion privat zu entnehmen und sich über deren steuerliche Relevanz zu wundern.

Tatsächlich kann man sich eine PV-Anlage beliebiger Größe aufs Dach setzen, ohne dass es das Finanzamt einen feuchten Kehricht angeht. Man kann den selbst erzeugten Strom nach Herzenslust verbraten und es kostet gar nix. Allerdings darf man zuvor nicht gierig gewesen sein und die für die PV-Module gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend gemacht haben. Außerdem muss technisch sichergestellt sein, dass keine Einspeisung ins öffentliche Netz stattfindet. Eine technisch erforderliche Verbindung des Wechselrichters zum Netz ist zulässig, aber eine Einspeisung muss zuverlässig verhindert sein.

Gruß
Wolfgang_