1 Bankkonto für 2 Firmen?

Ich habe ein Bankkonto für meine GbR. Nun habe ich noch eine Limited gegründet. Kann ich für die Limited dasselbe Bankkonto wie für die GbR verwenden, oder muss ich ein neues eröffnen?

Ich habe ein Bankkonto für meine GbR. Nun habe ich noch eine
Limited gegründet. Kann ich für die Limited dasselbe Bankkonto
wie für die GbR verwenden, oder muss ich ein neues eröffnen?

wenn du und dein Steuerpuzzie das dann noch auseinanderpuzzeln können, dann nimm ein Konto

der Kater

Ich habe ein Bankkonto für meine GbR. Nun habe ich noch eine
Limited gegründet. Kann ich für die Limited dasselbe Bankkonto
wie für die GbR verwenden, oder muss ich ein neues eröffnen?

Gegenfrage: Kannst du für deinen Nachbarn Gehalt, Miete, Strom, Telefon, Unterhaltsverpflichtungen und Pfändungen über das auf deinen Namen lautende Girokonto laufen lassen und dabei Ein- und Ausgänge ohne eindeutigen Empfänger und/oder Verwendungszweck einwandfrei zuordnen und zu jedem Zeitpunkt sagen, wem welcher Guthabenanteil gehört?

Soll die Bank gutschreiben oder zurückweisen, wenn jemand auf das auf „Meier&Müller GbR“ lautende Konto überweist und „Meier Ltd“ als Empfänger angibt? Sie wird sich für die zweite Variante entscheiden und Meier Ltd auffordern, ein eigenes Konto zu eröffnen.

Lieber Mikesch,

bist Du Dir bewusst, daß Du hier eine Empfehlung gibst, die als Konsequenzen folgende Nettigkeiten enthält:

  • Verdeckte Gewinnausschüttung in unkontrollierbaren Mengen bei der Ltd, damit unkalkulierbar hohes KSt-Risiko
  • Verquickung der Vermögenssphären der Ltd mit ihrem vermutlich einzigen Gesellschafter > mißglückte Gründung > keine Haftungsbeschränkung (handelsrechtlich) und Behandlung als Einzelunternehmen (ertragsteuerlich)?
  • Fazit: Der gesamte Aufwand für Gründung und Administration der Ltd in den Sand gesetzt.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

bescheidene Gegenfrage: Wie willst Du die Ltd managen, wenn Du glaubst, sie hätte keine eigene Vermögenssphäre? Das Geld der Ltd ist nicht Dein Geld. Die Ltd ist jemand anders als Du, sie hat eine eigene Rechtsperson, sie hat mit Deinem Geldbeutel nichts, in Worten nichts zu tun.

Zu Risiken und Nebenwirkungen vgl. meine Antwort an Mikesch.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

Lieber Mikesch,

bist Du Dir bewusst, daß Du hier eine Empfehlung gibst, die
als Konsequenzen folgende Nettigkeiten enthält:

nicht umsonst hat der liebe Mikesch das so geschrieben: „wenn du und dein Steuerpuzzie das dann noch auseinanderpuzzeln können“,

da das nicht der Fall sein dürfte, müsste eigentlich die Konsequenz beim dickbert und seinem Steuerpuzzie logisch sein, sollte man eigentlich denken … bischen mitdenken wird man wohl von einem Unternehmer und STb wohl erwarten dürfen…

  • Verdeckte Gewinnausschüttung in unkontrollierbaren Mengen
    bei der Ltd, damit unkalkulierbar hohes KSt-Risiko
  • Verquickung der Vermögenssphären der Ltd mit ihrem
    vermutlich einzigen Gesellschafter > mißglückte Gründung
    > keine Haftungsbeschränkung (handelsrechtlich) und
    Behandlung als Einzelunternehmen (ertragsteuerlich)?
  • Fazit: Der gesamte Aufwand für Gründung und Administration
    der Ltd in den Sand gesetzt.

Schöne Grüße

ebenfalls

MM

Der Mikesch

Ich habe ein Bankkonto für meine GbR. Nun habe ich noch eine
Limited gegründet. Kann ich für die Limited dasselbe Bankkonto
wie für die GbR verwenden, oder muss ich ein neues eröffnen?

Hallo, dickbert,
zwei verschiedene Gesellschaften und nur ein Konto?
Da ist das „Gehuddel“ doch schon programmiert.
Mit Deiner GbR haftest Du privat unbegrenzt. Wie es bei einer Ltd aussieht, weiß ich nicht.
Wenn dieses eine Konto im Minus ist: welche Gesellschaft zahlt dann die Verzugszinsen?
Die anderen P haben Dir ja schon zugeraten. Mach’s so, wie die es sagen.
Gruß:
Manni

bist Du Dir bewusst, daß Du hier eine Empfehlung gibst, die
als Konsequenzen folgende Nettigkeiten enthält:

nicht umsonst hat der liebe Mikesch das so geschrieben: „wenn
du und dein Steuerpuzzie das dann noch auseinanderpuzzeln
können“,

da das nicht der Fall sein dürfte, müsste eigentlich die
Konsequenz beim dickbert und seinem Steuerpuzzie logisch sein,

Ich habe schon bessere Versuche gesehen, sich im nachhinein noch rauszureden.

Du hast - wie so oft - geschrieben, was Dir durch den Kopf schoß und lagst dabei - wie so oft - um Lichtjahre neben der Realität. Es ist eben nicht damit getan, ein paar Kontoauszüge durchzuhaken und der jeweils passenden Sphäre (Unternehmen vs. Gesellschafter) zuzuordnen. Wenn die Vorgänge bereits stattgefunden haben, kann auch der Steuerberater nicht mehr viel machen.

C.

1 Like

Servus,

Wie es bei einer Ltd aussieht, weiß ich nicht.

Dazu gibts zwei Seiten:

Die eine ist die, die die Anbieter von im Paket gegründeten und betreuten Ltds für muntere deutsche Gründer herausstreichen: Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, so wie das bei Kapitalgesellschaften üblich ist. Und das auf einen juxig niedrigen Betrag, mit dem eine Ltd bereits ins Leben gerufen werden kann.

Die andere ist die, von der sie nichts sagen: Ganz bedeutende persönliche Haftung des/der directors für sein/ihr Tun und (Unter)lassen, die sehr viel weiter geht als die Durchgriffshaftung, die der muntere Gründer als Gesellschafter/Geschäftsführer einer Einmann-GmbH zu gewärtigen hat, wenn er die Bude unbesonnen an die Wand fährt.

Hinsichtlich Haftung ist es mir noch nicht gelungen, einen Aspekt ausfindig zu machen, in dem die Ltd der GmbH „überlegen“ wäre. Aber das werden die munteren Gründer vermutlich viel genauer wissen, zumindest vor der Insolvenz. Nachher treffen sie sich alle wieder in der gleichen Schiisgass…

Schöne Grüße

MM

Die andere ist die, von der sie nichts sagen: Ganz bedeutende
persönliche Haftung des/der directors für sein/ihr Tun und
(Unter)lassen, die sehr viel weiter geht als die
Durchgriffshaftung, die der muntere Gründer als
Gesellschafter/Geschäftsführer einer Einmann-GmbH zu
gewärtigen hat, wenn er die Bude unbesonnen an die Wand fährt.

Hinsichtlich Haftung ist es mir noch nicht gelungen, einen
Aspekt ausfindig zu machen, in dem die Ltd der GmbH
„überlegen“ wäre. Aber das werden die munteren Gründer
vermutlich viel genauer wissen, zumindest vor der Insolvenz.
Nachher treffen sie sich alle wieder in der gleichen
Schiisgass…

Hallo, Martin,
Danke für Deine Erläuterungen.
Solche Details erwähnt natürlich keiner der Ltd- Drückerkolonnen.
Gruß:
Manni