2 Konten in Abzahlung ... Guthabenkonto bei der de

Guten Tag,

ich habe heute ein Konto bei der Deutschen Bank beantragt.

Ich habe aktuell 2 Konten, wo ich den Dispo abzahle. Mein alter Bankanbieter hat div. Mängel sich geleistet, so dass ich wechseln will.

Außerdem stehen bei mir in der Schufa div. Kreditanfragen und 2 Angelegenheiten die erledigt sind. Die beiden Dispos stehn NICHT in der Schufa (sind dort nur als Konto geführt).

Nun meine Frage:

Die deutsche Bank hat gesagt, Sie prüfen das jetzt noch … aber prinzipell eröffnen Sie das wenn nix schlimmes in der Schufa steht.

Haben Sie Erfahrung damit? Wird das Konto eröffnet? wenn nein geht das bei der Commerzbank?

Ich brauch dringend bis Ende nächster Woche ein Konto,weil mein aktuelles ausläuft.

Postbank hat schon abgelehnt.

Vielen Dank für die Antworten.

Generell ist es so das jede Bank jedem Kunden einmal ein Konto eröffnen muss. Das ist der sogenannte Kontraierungszwang. Sollten Sie schon mal ein Konto gehabt haben egal ob das vor 5 oder 20 Jahren war muss die Bank keins mehr eröffnen.

Das einzigste was die Bank dann machen kann ist ein Guthabenskonto, dh. das konto darf nur innerhalb des Guthabens geführt werden also keine Überziehung.

Oft ist das so das die Banken es verweigern und die Kunden aus unwissenheit nicht sagen aber steigt den ruhig aufs Dach das ist euer Recht.

Ich weiss du meinst es gut… aber das das „Konto für Jedermann“ ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken und mehr nicht… lediglich für die Sparkassen besteht in der Regel ein Kontrahierungszwang.

Gruss HighQ

Generell ist es so das jede Bank jedem Kunden einmal ein Konto
eröffnen muss. Das ist der sogenannte Kontraierungszwang.

Wie schon erwähnt wurde: das ist nicht so. weil die Behauptung öfter aufgestellt wird, gibts auch einen eigenen FAQ-Eintrag: FAQ:1389

Gruß
C.

Oh das kann auch sein das das nur für die Sparkasse gilt hab leider nur bei einer Sparkasse gelernt und dann auch immer nur bei Sparkassen gearbeitet bin ein sogenanntes Sparkassen Kind.

Darf ich mich da mal einmischen?
N’Abend

Ich würde das mal etwas besser spezifiziert geklärt haben, wenn ich fragen darf.

Welche der beiden Aussagen (1) & (2) ist richtig: 1. Die Verfahrensweise bei Banken ist die, daß sie, wenn deutliche Hinweise dafür sprechen, daß es mit dem Antragsteller Probleme geben könnte (und zwar nicht nur eine Wandelung), das Konto ablehnen. 2. Die Banken machen das gar nicht nach einem festen Prinzip (oder ein Teil von ihnen macht es nicht so).

Die Aussage „es ist nur eine Selbstverpflichtung“. Da steckt ja etwas Mehrdeutiges drin.

Beste Grüße,

Michael

Verallgemeinerungen
Hallo,

Welche der beiden Aussagen (1) & (2) ist richtig: 1. Die
Verfahrensweise bei Banken ist die, daß sie, wenn deutliche
Hinweise dafür sprechen, daß es mit dem Antragsteller Probleme
geben könnte (und zwar nicht nur eine Wandelung), das Konto
ablehnen. 2. Die Banken machen das gar nicht nach einem festen
Prinzip (oder ein Teil von ihnen macht es nicht so).

es gibt rund 3000 Kreditinstitute in Deutschland mit wahrscheinlich 50 mal sovielen Filialen und Niederlassungen. Auch wenn hier einige über „die Banken“ sprechen, werde ich nicht den gleichen Fehler machen und so maßlos verallgemeinern. Die Frage läßt sich schlichtweg nicht für jedes Institut, jede Filiale/Niederlassung oder gar jeden Mitarbeiter, der das entscheiden darf, beantworten.

Die Aussage „es ist nur eine Selbstverpflichtung“. Da steckt
ja etwas Mehrdeutiges drin.

Nein, das ist schon sehr eindeutig. Der Zentrale Kreditausschuß, also das gemeinsame Gremium aller Verbände hat diese freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben. Ein Verband kann aber niemals all seinen Mitgliedern Vorschriften hinsichtlich ihrer Geschäftspolitik machen.

Gruß
Christian