'am Monatsletzten' fällige Kreditrate

Liebe Finanzexperten,
meine Kreditrate für den Immobilienkredit ist lt. Kreditvertrag „am letzten eines jeden Monats“ fällig, andere Bestimmungen sind keine im Vertrag.

Wenn der Monatsletzte auf einen Sonntag fällt, ist nach meiner BGB-Auslegung die Rate erst am Montag den 1. des Folgemonats fällig. Oder hat sich da irgendetwas geändert? Oder gibt es in Bank AGB andere Sonntagsregelungen (ich habe nirgendwo etwas gefunden).

Trotzdem bucht die Spardabank den Betrag bei Monaten mit 31 Tagen dauernd bereits am 30. ab. Der 31.12.2012 war ein Bankfeiertag-Montag und die Bank bedient sich sogar bereits am Freitag 28.12 (wäre ja sonst erst zum 2.1. gegangen…).

Durch diese Praxis kommt es zur Nichteinlösung mangels Deckung, wenn die Abbuchung bereits am 30. versucht wird, mein Gehalt jedoch erst am 31. valutiert. Für eine einmalige Nichteinlösung kassiert die Bank auch noch Gebühren von 6,50 plus 2,50 €!

Wenn Zins und Tilgung 10 Jahre lang öfters einen Tag oder noch früher bei der Bank eintreffen, müsste m.E. der Kreditverlauf kundengünstiger sein, als die Berechnung zum Monatsletzten. Mein Nachrechnen ergab aber, dass meine Restschuld auf den Cent genau dem theoretischen Kreditverlauf mit Tilgung zum Monatsletzten entspricht. Die Zahlungen weden also noch nicht einmal zu den verfrühten Terminen valutiert!

Nun würde mich die Meinung der Bankexperten dazu interessieren. Sehe ich das irgendwie alles falsch oder stimmt da einiges nicht, so dass ich etwas unternehmen sollte?

Vielen Dank im voraus,
Norbert

Hallo,

also wenn wir mal den ganzen persönlichen Kram ignorieren, dann könnte man das als ganz allgmeine Frage nach der Definition Monatsletzter auffassen und beantworten.
Im Bankwesen bedeutet Monatsletzter letzter Geschäftstag im Monat.
Wenn da nun am Monatsletzten etwas abgebucht wird, ist es am Bankletzten weg. Wenn jemand am Bankletzten eine Überweisung aufgibt, dann ist es bei ihm auch weg, muss aber beim Empfänger noch nicht zwangsläufig am gleichen Tag ankommen.

Grüße

Wenn der Monatsletzte auf einen Sonntag fällt, ist nach meiner
BGB-Auslegung die Rate erst am Montag den 1. des Folgemonats
fällig. Oder hat sich da irgendetwas geändert? Oder gibt es in
Bank AGB andere Sonntagsregelungen (ich habe nirgendwo etwas
gefunden).

Nach Deiner Auslegung mag das stimmen. Die Bank sieht das wie schon kommentiert anders.

Durch diese Praxis kommt es zur Nichteinlösung mangels Deckung, wenn die Abbuchung bereits am 30. versucht wird, mein Gehalt jedoch erst am 31. valutiert. Für eine einmalige Nichteinlösung kassiert die Bank auch noch Gebühren von 6,50 plus 2,50 €!

Durch Deine „Praxis“, nicht für Deckung auf dem Konto zu sorgen (also weder Geld noch einen Dispo draufzupacken) kann es zu Rücklastschriften kommen, welche Du bezahlst.
Was verstehst Du daran nicht?

Und: Eine Rücklastschrift wegen fehlender Kontodeckung ist immer ein Negativkriterium bei der Bewertung Deiner Bonität.

Nun würde mich die Meinung der Bankexperten dazu
interessieren. Sehe ich das irgendwie alles falsch oder stimmt
da einiges nicht, so dass ich etwas unternehmen sollte?

Du solltest dringend was unternehmen, um Dein Konto zu decken.

Vielen Dank im voraus,
Norbert

Bitte.

Erdbeerzunge

Besten Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende,
Norbert