Darf die Sparkasse Einzugsermächtigungen sperren?

Hallo!
Ich war vor kurzem bei der Sparkasse weil ein Finanzberater mir gesagt hat das ich meine LastschriftGebühren zurückfordern kann wenn mein Konto bei einer Abbuchung nicht gedeckt ist, dazu gibt es übrigens ein Urteil vom BGH.
Diese belaufen sich auf 5,50 €, da aber 2 mal wegen nicht vorhandener Deckung eine Rückbuchung vonstatten gegangen ist, beläuft sich dies auf 11 €.
Als ich meinen Berater gesprochen habe sagte dieser das wenn ich dieses Geld zurück haben will mein Konto gegen Lastschriften gesperrt wird, soll heißen niemand kann mehr Abbuchen (Versicherungen etc.).
Ist dies Rechtens? Hab mich mal umgehört und andere Kassen nehmen keine Gebühr für eine Rückbuchung aufgrund fehlender Deckung.
Ich bin z.B bei der SPK Meschede, aber die SPK Arnsberg (nur 20 km entfernt) nimmt keine Gebühren.
Soll ich die Kasse wechseln? Ist ja ein Recht großer Aufwand weil man ja allen Versicherungen etc. die neue Kontoverbindung Mitteilen muss…
Bin jetzt 14 Jahre bei der Sparkasse…

Es wäre das Günstigste wenn Du dein Geld so disponierst dass überhaupt keine Rückbuchungen stattfinden.

Die Firmen die Abbuchen verlangen nämlich auch in der Regel Gebühren wenn eine Lastschrift zurückgeht.

Also wenn schon sparen dann richtig. Mit einem Bankwechsel packst Du das Problem nicht an der Wurzel.

Gruß

Jörg

Natürlich wär es das beste das sowas nie vorkommt. Aber das kann einem ja mal passieren. Nur es geht um die Frage ob die das mit der Lastschriftensperre dürfen, weil ja sonst keine andere Bank gebühren nimmt. Und was das mit den Gebühren bei den Firmen angeht, die ziehen mir das Geld auch vom Konto ab.
D.H die Sparkasse zieht mir 5,50 € und die Firma die Abbuchen will auch nochmal 5 €, das kann doch nicht richtig sein für einen bargeldlosen Transfer der nicht geklappt hat insgesamt 10,50 € zu nehmen!!

Moin,

Soll ich die Kasse wechseln? Ist ja ein Recht großer Aufwand
weil man ja allen Versicherungen etc. die neue Kontoverbindung
Mitteilen muss…

Den Aufwand übernimmt normalerweise die Bank, zu der Du wechselst, gerne für Dich. Du musst nur die Firmen und Adressen raussuchen. Womöglich übernehmen die dann sogar das Porto.

Dass eine Bank von DIR für eine geplatzte Lastschrift, die von DEINEM Konto abging, Gebhren verlangt, höre ich zum ersten Mal. Dass die Firma, die abgebucht hat, Gebühren von Dir verlangt, ist klar, weil die für jede Lastschrift bezahlen. Und wenn sie die zweimal ausführen, kostet sie das auch doppelt.

Und wenn Du Lastschriften auf Deinem Konto gesperrt haben willst, warum sollte die Bank nicht darauf eingehen? So habe ich das jedenfalls verstanden, wie Du das beschrieben hast. Dann gibt es keine Lastschriften mehr und es können keine Gebühren dafür und für nicht eingelöste gefordert werden. Aber ich nehme nicht an, dass Du das willst. Oder ich hab was komplett missverstanden.

Im Zweifelsfalle kann man aber auch ein Gespräch mit der bisherigen Bank führen. Wenn denen in Aussicht gestellt wird, dass Du zur Konkurrenz wechselst, machen die Dir sicher auch gerne besondere Konditionen…

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

ja, das dürfen Sie, Du kannst Dein Konto ja schliesslich auch ohne Lastschriften nutzen.
Der Anspruch auf ein Girokonto, der immer so gerne herbeigeredet wird, beruht ja nur daraauf, dass Gehaltseingänge und ähnliche Leistungen heute nicht mehr bar ausgezahlt werden, sondern auf Girokonten gebucht werden.

Ist das Geld auf Deinem Konto, kannst Du verfügen - wenn nicht per Lastschrift, dann bar.

Nebenbei: die 10,50 € pro Rückgabe sind vermutlich für Dein Kreditinstitut gerade mal kostendeckend, nichts desto trotz müssen die sich das dem von Dir genannten Urteil unverständlicherweise statt vom Verursacher tatsächlich vom Einreicher der Lastschrift holen.

Grüße

Uwe

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Guten Tag,

Nichts für ungut - wenn das öfter vorkommt, bin ich gar nicht böse das der Kunde sich neu orientiert…

Für die Deckung des Kontos ist immer noch der Kunde zuständig… und … die Hausbank 20 km entfernt zu wählen, super - 40 km tour/retour - ist bei jedem Besuch mindestens € 3 Benz/Diesel wert :wink:
lG Mi

Im Zweifelsfalle kann man aber auch ein Gespräch mit der
bisherigen Bank führen. Wenn denen in Aussicht gestellt wird,
dass Du zur Konkurrenz wechselst, machen die Dir sicher auch
gerne besondere Konditionen…

Nix für ungut aber in diesem Fall mit Sicherheit nicht. Das ist so ein Fall da gibt man der Kundin noch 20 € aus der Kaffeekasse mit dass sie endlich zu einer anderen Bank wechselt.

Gruß

Jörg

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