Ein Opfer von Geldwäsche

Hallo an alle Wissenden!

Folgender fiktiver Fall interessiert mich:

Herr A. ist kein ordnungsliebender Mensch. Er schafft es nie pünktlich, seine Kontoauszüge zu ziehen, so dass er diese immer per Post von der Bank zugesendet bekommt. Noch dazu läßt er diese Briefe generell immer achtlos und ungeöffnet in seiner Ablage liegen. Er hat ein sehr „übersichtliches“ Einkommen, weiß immer, wieviel er noch auf dem Konto hat und überziehen kann er auch nichts ohne Dispo.

Eines Tages zieht der EC-Automat die Karte ein und Herr A. muss sich an seinen Berater wenden. Dieser eröffnet ihm, dass die Bank ihm das Konto kündigt, da der Verdacht auf Geldwäsche vorliegt.
Es stellt sich heraus, dass es 3x der Fall war, dass 3500 EUR auf das Konto von Herrn A. überwiesen und wieder zurückgebucht worden. Herr A. hat davon nichts gemerkt und versichert dies vehement.

Die Bank erstattet Anzeige. Herr A. geht direkt zur Polizei und sagt dort aus, dass er nichts damit zu tun hat.

Nun hat er ein dickes Problem. Er findet nämlich keine Bank, die ihn wieder als Kunden aufnimmt. Ob online oder persönlich vorgestellt … keine Chance.

Gibt es Herrn A. eine Möglichkeit, wieder Fuß zu fassen? Macht die Bank, wenn er sich dort vorstellt, eine Auskunft bei der Schufa (die war sauber) oder gibt es eine „schwarze Liste“ der Banken?

Vielen Dank für eure Meinungen!

Liebe Grüße Herzblume

Hallo Herzblume,

also da hat Herr A. wohl ein Problem…

In den AGB eigentlich jeder Bank ist die Verpflichtung des Kunden hiterlegt dass er seine Kontobewegungen btw. Auszüge regelmäßig zu kontrollieren hat.
Weiterhin wird ja i.d.r. quartalsmäßig ein Rechnungsabschluß für das Konto bei den BAnken vorgenommen.
Der Kunde, also in diesem Fall Hr. A, hatt denn ca. 4 Wochen (da bin ich mir jetzt nicht 100 % sicher!) Zeit diesem Rechnungabschluß und somit den vorgenommenen Buchungen zu widersprechen.

Tut er dies nicht stimmt er diesen zu !

Vielleicht sollte er seinerseits Anzeige bei der Polizei erstatten ! Dann kann man auch nachforschen woher das Geld denn übehaupt kam.

Zur Kontoeröffnung:

Einen Austausch unter den Banken gibt es eigentlich nicht.
Wennh er überall abgelehnt wird sollte er sich evtl. mal eine Selbstauskunft bei der Schufa ziehen.
Das kostet ca. 15 Euro und er sieht welche Einträge er evtl. hat und was der Grund für eine Ablehnung sein könnte.

Die Schufa wird nämlich i.d.R. von fast allen Banken bei oder vor Kontoeröffnung abgefragt.

Hoffe ich konnte etwas helfen…

VG
Domm

Korrektur
Hallo Domm,

Der Kunde, also in diesem Fall Hr. A, hatt denn ca. 4 Wochen
(da bin ich mir jetzt nicht 100 % sicher!) Zeit diesem
Rechnungabschluß und somit den vorgenommenen Buchungen zu
widersprechen.

na, als Bankkaufmann (laut Vika) sollte man das eigentlich besser wissen, es sind 6 Wochen nach Rechnungsabschluss…

Einen Austausch unter den Banken gibt es eigentlich nicht.
Wennh er überall abgelehnt wird sollte er sich evtl. mal eine
Selbstauskunft bei der Schufa ziehen.
Das kostet ca. 15 Euro und er sieht welche Einträge er evtl.
hat und was der Grund für eine Ablehnung sein könnte.

15 EUR ist auch ein biserl viel, ein Blick auf www.schufa.de hilft weiter, es sind genau 7,80 EUR.

Grüße
Deli

Hallo Deli,

vielen Dank für Deine Korrektur.

Da ich nicht mehr als Bankkaufmann arbeite, und meine Ausbildung schon länger her ist, weiß ich nicht mehr alles 100 %ig genau.

Trotzdemversuche ich zu helfen…

VG und schönen Sonntag noch :wink:
Domm

Ein neues Konto
Moin Moin,

Nun hat er ein dickes Problem. Er findet nämlich keine Bank,
die ihn wieder als Kunden aufnimmt. Ob online oder persönlich
vorgestellt … keine Chance.

Eine Chance sehe ich aber doch noch. Im heutigen Alltag kann ein Mitmensch nämlich nach ansicht der Rechtssprechung nicht ohne Konto auskommen.
Darum wollte man um 1995 die Banken „zwingen“ jeden Kunden aufnehmen zu müssen. Die Banken kamen diesem Schritt jedoch noch grade durch eine Selbstverpflichtung zuvor. (Zuviel zur Geschichte)

Die dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) angeschlossenen Banken verpflichteten sich zu folgendem:

  • Alle Banken die Konten anbieten, halten auf wunsch ein Girokonto (=Konto das nicht ins Minus gehen kann) zur Verfügung.
  • Es ist der Bank freigestellt darüber hinausgehende Leistungen anzubieten.

Wichtig ist dann diese Passage für dich:
„Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte. […] Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, sind allein kein Grund die Führung eins Kontos zu verweigern“

Hier sieht man das eine negative SCHUFA Auskunft oder geringe Einkünfte nicht dazu führen dürfen, dass ein Konto verweigert wird.

Jedoch gibt es wie bei allen Grundsätzen Außnahmen. Und eine davon wird wohl auf deine Situation zutreffen. So heißt es in einer Empfehlung des ZKA:
„Eine Bank ist nicht verpflichtet ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist.“

Auch diese Unzumutbarkeit ist definiert. Ein Grund ist z.B. der Folgende:

  • „Kunde missbraucht die Leistungen der Bank für gesetzeswidrige Zwecke“

Ich würde dir empfehlen dich an den Verbraucherschutz zu wenden. Dieser ist auch im Bereich „Girokonto für Jedermann“ aktiv, und bietet Musterschreiben, Beratungen sowie Hilfestellung an.

Auch gibt es Beschwerdestellen bei den einzelnen Bankenverbänden.
Hier ist zum Beispiel die „Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken“ zu nennen.

Aber als mit der Thematik noch nicht allzuseher Vertrauter, würde ich immer noch den örtlichen Verbraucherschutz vorziehen.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben!

Gruß
Jonny

Ich würde dir empfehlen dich an den Verbraucherschutz zu
wenden. Dieser ist auch im Bereich „Girokonto für Jedermann“
aktiv, und bietet Musterschreiben, Beratungen sowie
Hilfestellung an.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben!

Gruß
Jonny

Neben den Verbraucherstellen gibt es Schlichtungsstellen die sind je nachdem ob private Bank, Sparkasse unterschiedlich. Eine Übersicht
welche für welche Bank zuständig ist und deren Adresse findest du hier
auf der Seite unten: http://www.girokonto-onlinevergleich.de/girokonto-fu…

Gruss
Marco

Wenn es ohne langwierige Auseinandersetzungen gehen soll (auch wenn man sie gewinnt) und schnell ein Konto braucht, würde ich ein virtuelles nehmen. Da wird nicht gepfändet. Vielleicht eine Alternative.

ein virtuelles nehmen.

Äh,m was ist ein „virtuelles“ Bankkonto ? Sowas wie PayPal oder Moneybooker? Die sind nämlich mitnichten Konten, und können ohne „reales“ Bankkonto gar nicht eröffnet werden.

Gruss vonsales

Ich habe den Tipp von einem Österreicher. Mit diesem Konto bekommt eine Kreditkarte, die man aufladen muß. Man hat aber alle Funktionen eines Girokontos, also auch Überweisungen per TAN. Das Konto ist nicht pfändbar, sagt er. Die Bankgebühren sind 6€ im Monat. Ich denke mir persönlich das gut für eine Reise, ich mache Treckingtouren.

Hi

WO bekommt man dieses Konto? Ich kann mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, daß es tatsächlich ein Konto gibt, das nicht pfändbar ist, wenn die Voraussetzungen für eine Pfändung gegeben sind.
Außerdem benötigt alles was ich bislang zu virtuellen Konto gelesen habe, auch ein reales Konto bei einer Bank.

Gruß
Edith

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