Gebühr für Kontoauskunft

Hallo. Bin seit Jahren Kunde bei der Sparkasse. Habe dort einen Immobilienkredit und für den brauchte ich jetzt eine Bescheinigung über die gezahlten Raten und den Kontostand für das Jahr 2005 wegen der Steuer. Diesen Beleg habe ich bei der Bank angefordert, der alte ist mir abhandengekommen.
Die Bank will nun für diese Dienstleistung mit Verweis auf die AGBs, in denen steht, sie dürfen „angemessene Gebühren“ erheben -25 €- !! Gebühr, für eine Din A 4 Seite. Kann das rechtens sein ?? Habe schon mit Kündigung gedroht, keine Reaktion, weil denen egal!

Hi,

Diesen Beleg habe ich bei der
Bank angefordert, der alte ist mir abhandengekommen.

was kann denn die Bank dafür, daß du nicht auf deine Sachen aufpassen kannst?

Die Bank will nun für diese Dienstleistung mit Verweis auf die
AGBs, in denen steht, sie dürfen „angemessene Gebühren“
erheben -25 €- !! Gebühr

Das ist angemessen. Wenn auch vielleicht nicht mal kostendeckend.

für eine Din A 4 Seite.

Wahrscheinlich sogar nur für eine halbe. Was wäre denn deiner Meinung nach angemessen für diesen vermeidbaren Aufwand?

Kann das rechtens sein ??

Ist es.

Habe schon mit Kündigung gedroht, keine
Reaktion, weil denen egal!

Wie stellst du dir denn eine Kündigung bei laufender Immobilienfinanzierung vor?

Verständlich, daß dich diese dir vorher unbekannten Kosten schocken, dennoch würde ich an deiner Stelle die Realität anerkennen und die Kirche im Dorf lassen.

Gruß
Nils

Hi,

Diesen Beleg habe ich bei der
Bank angefordert, der alte ist mir abhandengekommen.

was kann denn die Bank dafür, daß du nicht auf deine Sachen
aufpassen kannst?

Hallo, Nils,
warum so eine plumpe Antwort?
Hast Du noch nie etwas verlegt/verloren/falsch abgeheftet?
Hat sich bei Dir noch nie versehentlich an der Hinterseite von Schriftstücken (zusammengehalten durch eine Büroklmmer) versehentlich ein anderes Schreiben „angeheftet“?
Gruß:
Manni

was kann denn die Bank dafür, daß du nicht auf deine Sachen
aufpassen kannst?

Hallo,

warum so eine plumpe Antwort?

wieso? Kann die Bank doch etwas dafür?

Hast Du noch nie etwas verlegt/verloren/falsch abgeheftet?
Hat sich bei Dir noch nie versehentlich an der Hinterseite von
Schriftstücken (zusammengehalten durch eine Büroklmmer)
versehentlich ein anderes Schreiben „angeheftet“?

Was kann die Bank dafür, wenn Du auf Deine Sachen nicht aufpassen kannst - oder ich auf meine…?

Gruß
Christian

Hi

warum so eine plumpe Antwort?

Weil die Art der Fragestellung so eine Antwort einfach herausfordert.

Klar ist es rechtens für Sonderleistungen etwas zu verlangen, egal welche Branche es betrifft.

Hast Du noch nie etwas verlegt/verloren/falsch abgeheftet?
Hat sich bei Dir noch nie versehentlich an der Hinterseite von
Schriftstücken (zusammengehalten durch eine Büroklmmer)
versehentlich ein anderes Schreiben „angeheftet“?

Wer hat das nicht. Allerdings komme ich nicht auf die Idee nachzufragen, ob es rechtens ist, wenn jemand etwas dafür verlangt, um meine Schusseligkeit auszubügeln.

Gruß
Edith

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Diesen Beleg habe ich bei der

Bank angefordert, der alte ist mir abhandengekommen.
Die Bank will nun für diese Dienstleistung mit Verweis auf die
AGBs, in denen steht, sie dürfen „angemessene Gebühren“
erheben -25 €- !! Gebühr, für eine Din A 4 Seite. Kann das
rechtens sein ??

Hallo, Ch.
wie Du aus den anderen P. siehst, fragen sie alle „was kann denn die Bank dafür…“?
Diese Gegenfrage ist unüberlegt, denn das hast Du ja nie behauptet.

Du hast bereits früher erstellte Unterlagen der Bank nur verlegt.
Du willst ja keine komplette Neuerstellung von Bescheinigungen, sondern lediglich Kopie (Kopien?)von alten Unterlagen.
Das ist doch da alles per EDV gespeichert und ruck-zuck möglich.

Bei solchen Gelegenheiten wollen Banken ganz schön zulangen (und haben in der Vergangenheit zugelangt).
Der BGH hat den Banken allerdings einige Lehren zu unzulässigen Klauseln erteilt.
Sämtliche Gebühren für:
Dauerauftragsrückgabe mangels Kontodeckung
Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung
Überweisungsrückgabe mangels Kontodeckung
Benachrichtigung bei Rücklastschrift
Depotübertragung
Kontoauflösung und
Pfändung
wurden zurückgewiesen.
(Artikel in der F.A.Z. vom 11.05.08)
Früher wurde mit gleicher Begründung, die die andern P. jetz auch anführen, abkassiert.
25 EUR für Kopien bestehender Unterlagen erscheint mir im Gegensatz zu den anderen P. happig.
Ob es rechtens ist, kannst Du nachfragen:
www.schutz-vor-banken.de

Gruß:
Manni

Hallo, Christian,

wieso? Kann die Bank doch etwas dafür?

Hat niemand behauptet! Es geht nur um die Angemessenheit der Gebühr.

Was kann die Bank dafür, wenn Du auf Deine Sachen nicht
aufpassen kannst…

Meine Bank kann nichts dafür; habe ich auch nie behauptet.

Gruß:
Manni

hi,

Der BGH hat den Banken allerdings einige Lehren zu
unzulässigen Klauseln erteilt.
Sämtliche Gebühren für:
Dauerauftragsrückgabe mangels Kontodeckung
Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung
Überweisungsrückgabe mangels Kontodeckung
Benachrichtigung bei Rücklastschrift
Depotübertragung
Kontoauflösung und
Pfändung
wurden zurückgewiesen.

Falsch

(Artikel in der F.A.Z. vom 11.05.08)
Früher wurde mit gleicher Begründung, die die andern P. jetz
auch anführen, abkassiert.
25 EUR für Kopien bestehender Unterlagen erscheint mir im
Gegensatz zu den anderen P. happig.

Irrelevant

Ob es rechtens ist, kannst Du nachfragen:
www.schutz-vor-banken.de

Es ist rechtens, das haben hier zu Recht einige Fachleute aus dem Bankenbereich bestätigt.

Natürlich sind die Daten gespart, aber Du glaubst doch nicht ernsthaft, der Kunde zahlt nur für die Kosten für ein Blatt A4, den Umschlag und den Toner.
Selbstverständlich zahlt er anteilig die Kosten für die EDV, die Personalkosten, Räume, Heizung, Reinigung, Strom usw.

Ob wir damit auf 25 € kommen, oder ob die Bank daran verdient, kann Dir die Bank vermutlich in dieser Mischkalkulation noch nicht einmal sicher sagen, aber generell gibt es kein Gesetz, dass einen Dienstleister dazu verpflichtet, Preise zu verlangen, die angemessen erscheinen.
Preise für solche Dienstleistungen sind grob geschätzt und nicht genau kalkuliert und sollen nebenbei noch eins: abschrecken, denn diese Archivsucherei macht keiner gern.

Aber eins kann ich Dir versichern: Dieses Entgelt ist nicht ungewöhnlich hoch, ondern marktgerecht und sicher angemessen.

Grüße

Uwe

Gruß:
Manni

Hallo,

Das ist doch da alles per EDV gespeichert und ruck-zuck
möglich.

glaubst Du, alte Kontoauszüge werden in Kopie nach Kunde sortiert in Ordnern oder Verzeichnissen aufbewahrt? Kreditinstitute sind so frei, die Daten so abzulegen, wie es ihnen paßt bzw. wie es am einfachsten möglich ist.

Die Suche nach Buchungen über ein Jahr hinweg kann leicht mal eine Stunde dauern. Insofern ist der Fragesteller mit 25 Euro schon ganz gut bedient.

wurden zurückgewiesen.

Bei den von Dir genannten Dienstleistungen, für die keine Gebühr in Rechnung gestellt werden darf, handelt es sich um solche, die dem typischen Gebrauch eines Kontos zuzuordnen sind bzw. die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht durchgeführt werden. Diese Gebühren sind in der Tat unzulässig. Gebühren für Dienstleistungen, die das KI erbringen muß, weil der Kunde schusselig ist, sind durchaus berechtigt.

Wem die Gebühren dafür nicht passen, kann sich entsprechend § 315 BGB an ein Gericht wenden.

(Artikel in der F.A.Z. vom 11.05.08)
Früher wurde mit gleicher Begründung, die die andern P. jetz
auch anführen, abkassiert.
25 EUR für Kopien bestehender Unterlagen erscheint mir im
Gegensatz zu den anderen P. happig.
Ob es rechtens ist, kannst Du nachfragen:
www.schutz-vor-banken.de

Sauber, eine gebührenpflichtige Mitgliedschaft ist sicherlich genau das, was der Fragesteller braucht.

Gruß
Christian

Hallo. Vielen Dank für Eure Antworten insbesondere Manni und Uwe, die hier vernünftige und hilfreiche Antworten gaben.
> Klar ist es rechtens für Sonderleistungen etwas zu verlangen…
>>> „Sicher, sicher…“ Die Frage ist und war eben nur die Angemessenheit?! Ich schrieb der Bank, das ich es für willkürlichen Wucher hielt, denn 25 sind eben meines erachtens nach nicht …normal!
> Dieses Entgelt ist nicht ungewöhnlich hoch, sondern marktgerecht und sicher angemessen…
>>> Eine Nachfrage diebsbezüglich bei zwei anderen Instituten (LBS und Commerzbank) ergab 1) kostenlos, da normale Kontoauskunft und 2) 5 € , weil Dienstleistung „besonderer Art“ …und damit könnte man ja als normal Sterblicher auch leben…aber eben 25€.(…falls ihr es vergessen habt,das waren mal 50 DM…und die hättet ihr damals sicher alle gerne und anstandlos gezahlt…ist schon klar…!) Ihr seid wohl alles Bankangestellte was ? Ich rede hier von normaler Dienstleistung, ich will nicht mein Auto Hochglanzpoliert haben oder extras auf einer Pizza. Ich habe einen Immokredit, für den ich regelmäßig Gebühren zahle und wenn ich dann aus welchen Gründen auch immer für die Steuer eine verf…Kopie eines Kontoauszuges von 2005 benötige, dann will ich eine Bank die unproblematisch meinen Wunsch erfüllt und mir diesen einen Dienst leistet, ansonsten ist sie eben nicht ihr Geld wert und dann kündige ich halt auch meine Kontogeschäfte auf. Klar! Grüße…an manch weltfremde hier…Nild Holgerson tz… :wink:)

Hallöchen,

„was kann denn die Bank dafür…“?
Diese Gegenfrage ist unüberlegt, denn das hast Du ja nie
behauptet.

nun ja, unterschwellig liest wohl jeder, daß der eigene Fehler nun durch die böse Bank schamlos ausgenutzt wird, auch wenn dies nicht expressis verbis geschrieben wurde.

Du hast bereits früher erstellte Unterlagen der Bank nur
verlegt.

Ob verlegt, gegessen, den Hintern damit abgewischt oder zu faul, zum Copyshop zu laufen: Die Bank hat ihre Schuldigkeit mit der ursprünglichen Zusendung getan und hat nun durch die Anforderung einer Kopie einen vom Kunden verursachten und zu vergütenden Mehraufwand.

Entweder berechne ich das konkret jedem, der Unterlagen verbummelt, oder ich preise es in die allgemeine Kostenstruktur ein. Aber dann kommt das nächste Geheule: „Ich verbummel nie was und soll für die anderen mitbezahlen?“

Das ist doch da alles per EDV gespeichert und ruck-zuck
möglich.

Gespeichert ja, EDV meistens, ruck-zuck selten.

Bei solchen Gelegenheiten wollen Banken ganz schön zulangen
(und haben in der Vergangenheit zugelangt).

Das wird immer gern von jenen unterstellt, die den tatsächlichen Mehraufwand nicht überblicken und augenscheinlich nie eine Bank oder ein ähnlich großes Unternehmen von innen erlebt haben. Der Tischler holt schnell den Ordner 1997er Rechnungen aus dem Nebenraum und kopiert das mal eben kostenlos ohne Berechnung, das funktioniert ab einer gewissen Größe aber nicht mehr.

25 EUR für Kopien bestehender Unterlagen erscheint mir im
Gegensatz zu den anderen P. happig.

Auch an dich die Frage: Was wäre denn deiner Meinung nach angemessen? Und wie kommst du auf den zu nennenden Betrag?

Ob es rechtens ist, kannst Du nachfragen:
www.schutz-vor-banken.de

Oder hier (zwar ohne „bis zu“ 20-minütige Chefarztbehandlung im Jahr, aber dafür auch ohne 75 EUR Clubbeitrag):
http://www.wer-weiss-was.de

Gruß
Nils

Hallo! Nicht ärgern!
Hier haben Dir offenbar viele geantwortet, die diesen „ScheissJob“ schonmal gemacht gaben!
Das ist nämlich wirklich ne doofe Fummelarbeit und… ach wenns immer so nach HighTec und so aussieht… machmal muss man sogar noch in Microfitch-Archiven rumsuchen…und da sitz man lange dran… und bekommt brennende Augen! :smile:
Also hab Mitlleid mit Deiner Sparkasse und seh es als Sozielspende :smile:!
Was allerdings wirklich ärgerlich ist… auf Deine Beschwerde sollten Sie in jedem Fall freundlich und in angemessener Zeit (bei schriftlicher Beschwerde 1-2 Wochen) antworten!

Hi

nur die Angemessenheit?! Ich schrieb der Bank, das ich es für
willkürlichen Wucher hielt, denn 25 sind eben meines erachtens
nach nicht …normal!

Und? Hat Dir die Bank geantwortet?

Ihr seid wohl alles Bankangestellte was ?

Zumindestens Menschen, die wissen mit welchem Aufwand es verbunden ist Unterlagen, die einige Jahre alt sind aus den „Archiven“ zu holen.
Mit Knopfdruck auf eine Computertaste und das war es dann, ist da nämlich nix. So funktioniert das nur bei Unterlagen/Kontoauszügen, die maximal ein Jahr sind - bei vielen Banken nicht mal soviel, weil die Datenmengen viel zu groß sind.

eine verf…Kopie eines Kontoauszuges von 2005 benötige, dann
will ich eine Bank die unproblematisch meinen Wunsch erfüllt

Der Wunsch wurde Dir doch unproblematisch erfüllt. Dein Problem sind ja nur, die Deiner Meinung nach, überhöhten Kosten.
Aber Du kannst es ja auch so sehen: Nimm es als relativ günstiges Lehrgeld und passe in Zukunft auf wichtige Unterlagen aller Art besser auf.

Gruß
Edith

1 Like

notwendige Antwort
Hallo,

Ihr seid wohl alles Bankangestellte was ?

ja, aber auch ganz normale Menschen, die anderen mit ihrem Wissen helfen wollen, auch wenn denen die Antwort mal nicht gefällt. Das gehört dazu, es wäre Dir nicht geholfen, wenn wir Dir nach dem Mund reden.

Es wurde schon mehrfach gesagt: Es geht keineswegs alles auf Knopfdruck. Drei Jahre alte Unterlagen sind verfilmt. Du musst Dir das als riesigen Keller vorstellen mit Schränken und Schubladen mit so genannten Mikofilmen vom Boden bis zur Decke. Das rauszusuchen und dann zu kopieren ist wirklich eine Strafarbeit und alles in allem ist man da eine halbe Stunde für zugange. Da sind 25 Euro angemessen, ein Handwerker steht für 50 Euro die Stunde garnicht mehr auf.

Apropos Handwerker: Das tückische an den Dienstleistungen ist, dass man ihren Wert nicht erkennt. Wenn Dir der Handwerker für 50 Euro eine Steckdose legt, hast Du was, was Du „anfassen“ kannst (o.K. Steckdose ist da ein schlechtes Beispiel). Wenn Dir die Bank im Jahr 50 Euro für Kontoführung abnimmt, ist das ziemlich abstrakt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hiho,

bei der ganzen Diskussion sollte man fairerweise noch beachten dass die Banken an Konten nicht mehr wirklich viel verdienen. Der ruinöse Konkurrenzkampf mit den Onlinebanken hat die Verdienststruktur stark verändert. Früher kostete das Konto noch eine Jahresgebühr, dafür waren die Auskünfte billiger oder kostenlos.

Ich kritisiere immer gerne das fehlende Personal in Banken, muß mich aber gleichzeitig an die eigene Nase fassen wenn ich wieder mal Geld auf ein Onlinekonto transferiere…

Bye
Rolf

>>> Eine Nachfrage diebsbezüglich bei zwei anderen
Instituten (LBS und Commerzbank) ergab 1) kostenlos, da
normale Kontoauskunft und 2) 5 € , weil Dienstleistung
„besonderer Art“ …

Und Du bist sicher, daß die wußten, daß sie die Buchungen eines ganzen Jahres für Dich raussuchen sollten? Und Du bist sicher, daß die das nicht pro Buchung meinten? Gerade von der Commerzbank kenne ich ganz andere Tarife (10 Euro für einen Monatsauszug des vergangenen Jahres).

Hochglanzpoliert haben oder extras auf einer Pizza. Ich habe
einen Immokredit, für den ich regelmäßig Gebühren zahle

Ja, und mit der Gebühr sind die üblichen Tätigkeiten abgegolten. Auszugsduplikate von einem ganzen Jahr herbeizuzaubern, gehört nicht zu den üblichen Tätigkeiten.

wenn ich dann aus welchen Gründen auch immer für die Steuer
eine verf…Kopie eines Kontoauszuges von 2005 benötige, dann
will ich eine Bank die unproblematisch meinen Wunsch erfüllt
und mir diesen einen Dienst leistet, ansonsten ist sie eben
nicht ihr Geld wert und dann kündige ich halt auch meine
Kontogeschäfte auf.

Da werden aber dicke Tränen rollen.

Gruß
C.