Gebührenerhöhung ohne Begründung zulässig ?

In meinem Bekanntenkreis hat sich bei einem Freund folgendes zugetragen…

Herr A eröffnet im Dez. 2006 ein Guthabenskonto bei einer Sparkasse eröffnet. Es werden monatliche Gebühren in Höhe von € 4, 95 vereinbart.
Herr A stellt sich jedoch für die Bank als unbequemer Kunde dar. Denn alleine im Zeitraum vo Februar 2007 - bis Juni 2007 lässt er ca. 20 Banklastschriften zurückbuchen bzw. widerspricht er ihnen. Es muss aber angemerkt werden, das er diesen Lastschriften zurecht widersprach. Ferner berief er sich dabei auf ein Urteil des BGH (2004) wonach die Bank verpflichtet ist Lastschriften bei widerspruch des Kunden zurückzubuchen.
Im August 2007 bekam Herr A. einen Brief von seiner Bank. Die Kontogebühren würden sich ab September 2007 auf € 10, 00 (monatlich) erhöhen, da sich der Arbeitsaufand für sein Konto erhöht habe. Er solle per Unterschrift sein Einverständnis erklären, ansonsten würden Ihm viele Serviceleistungen der Bank nicht mehr zur Verfügung stehen.

Eingeschüchtert wie er war unterschrieb er, forderte aber die Bank gleichzeitig auf, den höheren Arbeitsaufwand genauer zu definieren. Es erfolgte aber keine Reaktion auf sein Schreiben.

Meine Fragen sind,

Ist ein solche Gebührenerhöhung überhaupt zulässig ?
Kommt diese Vorgehen nicht einer Nötigung gleich ?
Wäre es ratsam einen Ombudsmann einzuschalten ?

Ich danke euch vorab

Liebe Grüße Caro

Ist ein solche Gebührenerhöhung überhaupt zulässig ?

Ein Vertrag kann nach Ablauf der Vertragsdauer bzw. unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu anderen Konditionen neu angeboten werden.

Kommt diese Vorgehen nicht einer Nötigung gleich ?

Niemand nötigt Deinen Freund, Kunde bei dieser bösen Bank zu bleiben. Niemand nötigt übrigens auch die Bank dazu, den Vertrag mit Deinem Freund aufrechtzuerhalten. Fristgemäß kündigen kann auch die Bank…

Tipp: Einfach mal schauen, ob eine andere Bank bessere Konditionen bietet.

Hallo…und danke für die schnelle Antwort.

Mit der Nötigung hast Du sicherlich recht, aber es geht darum, ob eine Bank so einfach die Konditionen ändern kann ?
Ein abgelaufener Vertrag liegt ja nicht vor…

Hallo,

Mit der Nötigung hast Du sicherlich recht, aber es geht darum,
ob eine Bank so einfach die Konditionen ändern kann ?

sie fordert den Kunden auf, sein Einverständnis zu den neuen Gebühren zu erklären. Sofern er diese erteilt, liegen entsprechende Willenserklärungen vor, Vertrag ist geschlossen, Diskussion unnötig und beendet. Erklärt er sein Einverständnis nicht, kündigt das KI den Geschäftsbesorgungsvertrag (sprich: das Konto) entsprechend der gültigen AGB (die es sich wirklich zu lesen lohnt).

Gruß
Christian

Hi
.

Mit der Nötigung hast Du sicherlich recht, aber es geht darum,
ob eine Bank so einfach die Konditionen ändern kann ?

Was steht denn zu dem Punkt im Vertrag?

Ich vermute mal, daß der Vertrag Vereinbarungen enthält, wie das Konto zu nutzen ist bzw. was so ungefähr in den Gebühren enthalten ist.

20 oder mehr Lastschriften in einem relativ kurzem Zeitraum rückbuchen zu lassen, ist fast mit Sicherheit nicht in diesem Vertrag enthalten und fast ebenso sicher steht im Vertrag irgendwo drinnen, daß die Bank Gebühren ändern darf, wenn das Konto nicht in der vereinbarten Weise genutzt wird.

Was ich mich aber frage, wie es zu dieser hohen Anzahl an Widersprüchen kommt? Es ist eher ungewöhnlich, daher meine Frage.

Gruß
Edith

Ja Danke…

Klar sollte man sich das vorher zweimal überlegen was man dort unterschreibt.
Ich habe leider die AGB nicht vorliegen. Die Lastschriften kamen durch fehlerhafte (in der Höhe der Summe) Lastschriften durch einen sehr großen bekannten Deutschen Telefonanbieter zustande.
Ich weiß nicht ob die Bank soeinfach das Konto kündigen kann. „Girokonto für Jedermann“ diese Vereinbarung hat die Sparkasse mit abgeschlossen.
Ich werde mir heuite mal die AGB vorlegen lassen und dann kann man sicherlich mehr sagen.
Derjenige hat sich bei der „Willenserklärung“ etwas naiv angestellt, hat aber zugleich der Bank mitgeteilt, das es sich hierbei um eine Willenserklärung unter Vorbehalt handelt.

Hallo,

Klar sollte man sich das vorher zweimal überlegen was man dort
unterschreibt.
Ich habe leider die AGB nicht vorliegen.

Du kannst Dir beliebige AGB irgendeines Kreditinstitutes anschauen; die haben alle den gleichen Inhalt.

Die Lastschriften
kamen durch fehlerhafte (in der Höhe der Summe) Lastschriften
durch einen sehr großen bekannten Deutschen Telefonanbieter
zustande.

Uninteressant.

Ich weiß nicht ob die Bank soeinfach das Konto kündigen kann.

Ja, jedes Kreditinstitut kann jedes Konto kündigen. Bei den Sparkassen steht das unter Ziffer 26.1 der AGB.

„Girokonto für Jedermann“ diese Vereinbarung hat die Sparkasse
mit abgeschlossen.

Uninteressant.

Derjenige hat sich bei der „Willenserklärung“ etwas naiv
angestellt, hat aber zugleich der Bank mitgeteilt, das es sich
hierbei um eine Willenserklärung unter Vorbehalt handelt.

Es gibt keine Willenserklärungen unter Vorbehalt - allenfalls die Möglichkeit der Anfechtung.

Noch einmal in aller Kürze: Stimmt der Kunde den geänderten Vertragsbedingungen zu, gibts nichts zu beanstenden, weil der Kunde dem zugestimmt hat.

Stimmt der Kunde nicht zu, kündigt das KI, wozu es das Recht hat.

Im übrigen sind Kontoführungspauschalen Pauschalen. Stellt ein Vertragspartner fest, daß sich diese Pauschale für ihn nicht mehr rechnet, kann er auf Änderung der Pauschale drängen oder kündigen.

Mir fällt immer wieder auf, daß hier regelmäßig wegen in paar Prozentpunkten die Bank gewechselt wird, aber man sich darüber beklagt, wenn die Bank das Konto kündigt oder die Gebühren erhöhen will, weil sich die Veranstaltung für sie nicht mehr rechnet.

Will sagen: Kunden kündigen regelmäßig, weil es woanders bessere Bedingungen gibt. Warum soll das KI nicht kündigen dürfen, wenn es keinen Spaß mehr an der Geschäftsbeziehung mehr hat?

Gruß
C.

Grüß Gott,

vorweg…ich bin ganz bestimmt keine Expertin im Bankenrecht, aber wäre es nicht interessant zu wissen, welche Leistungen die Bank denn eingestellt hätte, wenn es nicht zur Unterschrift gekommen wäre?
Denn es kann oder darf doch nicht soweit gehen, das eine Bank eine ihrer Hauptleistungspflichten verweigert.

Liebe Grüße

Hallöchen,

vorweg…ich bin ganz bestimmt keine Expertin im Bankenrecht,
aber wäre es nicht interessant zu wissen, welche Leistungen
die Bank denn eingestellt hätte, wenn es nicht zur
Unterschrift gekommen wäre?
Denn es kann oder darf doch nicht soweit gehen, das eine Bank
eine ihrer Hauptleistungspflichten verweigert.

ich würde das mit den eingeschränkten Serviceleistungen nicht so ernst nehmen. Im Zweifel wird ein Mitarbeiter gemerkt haben, daß mit dem Konto mehr Aufwand verbunden ist und dann zusammen mit Kollegen einen Brief gestrickt haben, um den Kunden dazuzubringen, die höhere Pauschale zu akzeptieren. Einzig realistische Alternative ist eine Kontokündigung, da mit der Kontoverbindung die meisten Dinge zwangsläufig verbunden sind. Wenn ein Konto besteht, müssen auch Lastschrifen zugelassen werden, das wiederum bedeutet, daß man auch Rücklastschriften akzeptieren muß usw. Welche Dienstleistungen man also streichen will, erschließt sich mir.

Wie gesagt: Einzig realistische Alternative ist die Kündigung der Geschäftsbeziehung, weswegen ich bisher auch nur über diese gesprochen habe. :smile:

Gruß
Christian

Intensivkonto
Hallo,

ich weiss von den „Spasskassen“, dass die ein Gebührenmodell haben, das „Intensivkonto“ heisst. Kunden mit „angespannter Kontoführung“ bekommen erst eine nette Androhung und wenn sich daran nichts ändert, gibts den von der Sparkasse angestossenen Wechsel. Der Kunde muss sich entscheiden, ob er lieber bei der Bank Kunde bleibt und zahlt, oder ob er die Konsequenzen zieht und woandershin geht. Mit Nötigung hat das aber nichts zu tun.

Manuelle Kontoführung und enge Disposition ist halt sehr arbeitsaufwändig und man lässt es sich bezahlen. Es ist auch verursachergerecht.

Gruss Hans-Jürgen
***

Guthabenkonten werden in der Regel nur für Kunden mit mangelnder Kreditwürdigkeit (negative SCHUFA-Einträge, Pfändungen usw.) abgeschlossen. Die meisten Banken bieten für solchen Kunden GARKEINE Kontoverträge an bzw. kündigen diese. Viele Sparkassen (sofern sie in öffentlicher Hand sind) verstehen es als ihren öffentlichen Auftrag auch solchen Kunden Konten anzubieten.

der Kunde ist doch prima!?
Also wenn ich eine Lastschrift zurückgehenlasse, tauchen da ca. 8€ Gebühren beim gegenüber auf.

Also ICH würde mir als Bank einen Keks über einen solchen Kunden freuen. Es könnte höchstens noch sein, dass dein Freund dabei etwas anstrengend sein könnte, wenn er sich noch über den Lastschriftabbucher auslassen sollte.

…Meine Meinung
Christian