In meinem Bekanntenkreis hat sich bei einem Freund folgendes zugetragen…
Herr A eröffnet im Dez. 2006 ein Guthabenskonto bei einer Sparkasse eröffnet. Es werden monatliche Gebühren in Höhe von € 4, 95 vereinbart.
Herr A stellt sich jedoch für die Bank als unbequemer Kunde dar. Denn alleine im Zeitraum vo Februar 2007 - bis Juni 2007 lässt er ca. 20 Banklastschriften zurückbuchen bzw. widerspricht er ihnen. Es muss aber angemerkt werden, das er diesen Lastschriften zurecht widersprach. Ferner berief er sich dabei auf ein Urteil des BGH (2004) wonach die Bank verpflichtet ist Lastschriften bei widerspruch des Kunden zurückzubuchen.
Im August 2007 bekam Herr A. einen Brief von seiner Bank. Die Kontogebühren würden sich ab September 2007 auf € 10, 00 (monatlich) erhöhen, da sich der Arbeitsaufand für sein Konto erhöht habe. Er solle per Unterschrift sein Einverständnis erklären, ansonsten würden Ihm viele Serviceleistungen der Bank nicht mehr zur Verfügung stehen.
Eingeschüchtert wie er war unterschrieb er, forderte aber die Bank gleichzeitig auf, den höheren Arbeitsaufwand genauer zu definieren. Es erfolgte aber keine Reaktion auf sein Schreiben.
Meine Fragen sind,
Ist ein solche Gebührenerhöhung überhaupt zulässig ?
Kommt diese Vorgehen nicht einer Nötigung gleich ?
Wäre es ratsam einen Ombudsmann einzuschalten ?
Ich danke euch vorab
Liebe Grüße Caro