Hartz IV, Privatinsolvenz und EC-Karte

Hallo

Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett. Ich wollte mal fragen, ob jemand eine Bank kennt, wo eine junge Frau, trotz Hartz IV und Privatinsolvenz, ein Guthabenkonto mit EC-Karte bekommen kann…und Onlinebanking sollte auch möglich sein.

Gruß
Rudi

Wenns um’s Geld geht…
Hallo Rudi,

Die Sparkasse muß soweit ich weiß jedem ein Konto geben. Natürlich nur auf Guthabenbasis, aber eine EC-Karte ist dann kein Problem mehr (selbstverständlich auch auf Guthabenbasis).

Gruß
Sticky

Hallo Sticky

Bei der Sparkasse gibt es definitiv keine EC-Karte…dort ist die junge Frau im Moment nämlich noch Kundin. Die EC-Karte wurde eingezogen und sie bekommt nur noch eine Karte für die Geldautomaten im Wohnort.

Gruß
Rudi

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Hi

Die Sparkasse muß soweit ich weiß jedem ein Konto geben.

Nein, muß sie nicht. Siehe dazu FAQ:1389

Gruß
Edith

Hallo Rudi,

natürlich gibt es bei einem Konto auf Guthabenbasis KEINE EC-Karte mehr.
Die EC-Funktion (früher EuroCheque) entspricht ja einem Dispokredit von 400 €, man kann mit einer solchen EC-Karte ja auch offline an einer Ladenkasse bezahlen, weil bis 400 € die Bank für die Einlösung gerade steht.

Also: EC-Karte ist bei Inso ein no-go!
(ich weiß bescheid, hab ich selber…)

Onlinebanking ist aber kein Problem.

Gruß
BT

Geht…
Hallo Rudi,

EC-Karten wurden schon vor einigen Jahren abgeschafft (ebenso wie der Euroscheck), auch wenn auf vielen Karten noch das alte Logo drauf ist. Die Kartenorganisation ist jetzt vielmehr Maestro. Daher ist seit einigen Jahren auch auf allen „EC“-Karten das Maestro-Symbol drauf.

Bei der Deutschen Bank sind die Chancen gut, ein Konto zu bekommen. Ebenso auch bei der Sparkasse. Bei beiden Banken gibt es jedoch zumeist keine Maestro-Karte, sondern nur eine Kundenkarte. Die Chancen, als völlig Verschuldete® an ein Guthabenkonto zu kommen, sind weitaus größer, wenn man vorher die Schuldnerberatung aufsucht und sich von dort ein Empfehlungsschreiben mitgeben läßt. Es genügt sogar, eine Visitenkarte des Gesprächspartners mit zu Bank zu nehmen, mit dem man bei der Schulderberatung geprochen hat. Banken sind nach wie vor nicht gesetzlich verpflichtet, für jeden ein Konto einzurichten. Sie tun dies aber meist dann, wenn leichter Druck seitens der Schuldnerberatung erfolgt. Die haken nämlich nach und machen ggf. Druck bei den übergeordneten Bankenaufsichten. (Stichwort: Obmann)

Bei der Postbank braucht man es nicht versuchen, die stellen sich quer. Allerdings gibt es dort für jeden die Postbank-3000-Plus-Karte nebst elektronischem Sparbuch. (Kein Girto! Keine Maestro-Karte! Aber Online-Zugriff.)

Definitiv gibt es ein Girokonto auf Guthabenbasis nebst Maestro-Karte bei der Bremer Landesbank, bei Nachweis, daß man sich zumindest durch eine Schuldnerberatung beraten läßt. Hier genügt die Vorlage einer Visitenkarte, damit telefonisch Rücksprache gehalten werden kann. Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle. Die Bremer Landesbank eröffnet allerdings nur für Kunden im Bremischen Einzugsgebiet Girokonten. (Bundesland Bremen, angrenzendes Niedersachen.)

Ob dies analog auch bei Landesbanken anderer Bundesländer funktioniert, ist mir nicht bekannt.

Bedingung bei allen Bank ist zudem immer, daß man noch kein Konto (auch kein durch Pfändung blockiertes) bei der Bank hat.

Gruß, Andreas

hi,

dass die sparkasse nicht in jedem fall verpflichtet ist, ein guthabenkonto zu eröffnen, hast du ja schon gelesen.
es ist auch übrigens nicht möglich eine „ec-karte“, also eine maestrokarte, auf guthabenbasis zu erstellen,
wer ein guthabenkonto haben will oder nur ein solches bekommen kann, der muss halt leider bar bezahlen und sich auf die geldutomaten seiner bank beschränken.

grüße

uwe

Sorry, aber das ist kompletter Quatsch!

Hallo Rudi,

natürlich gibt es bei einem Konto auf Guthabenbasis KEINE
EC-Karte mehr.

Stimmt oft, aber nicht immer und grundsätzlich!

Die EC-Funktion (früher EuroCheque) entspricht ja einem
Dispokredit von 400 €, man kann mit einer solchen EC-Karte ja
auch offline an einer Ladenkasse bezahlen, weil bis 400 € die
Bank für die Einlösung gerade steht.

EuroCheque ist abgeschafft. „EC“ auf den Debitkarten bedeutet einfach nur „Electronic Cash“. Ein Dispokredit ist niemals an eine Karte gebunden, sondern immer an ein Konto! Kurzum: Wenn ich eine Maestro-Karte (früher EC-Karte) habe, bedeutet dies nicht, daß ich automatisch über 400,00 Euro Dispo verfügen kann bzw. darf. Ein Dispo räumt die Bank einem Kunden ein, dieser Dispositionskredit ist an die Person und an das Konto gebunden. Mit der Karte hat dies nichts zu tun.

Die Bank steht eben NICHT! ggf. für die Zahlung ein. Dies wurde ja gerade mit dem alten EuroCheque-System vor Jahren abgeschafft, als dies noch so war. (Und übrigens nur für 400,00 DM, nicht Euro!) Der Händler (z.B. Supermarkt) muß sich also direkt mit dem Kunden rumstreiten, wenn eine Zahlung storniert wurde oder per Rücklastschrift wegen unzureichender Deckung geplatzt ist.

Also: EC-Karte ist bei Inso ein no-go!

Stimmt oft, aber nicht immer!

(ich weiß bescheid, hab ich selber…)

Mag sein, aber Deine Auskünfte treffen nicht zu.

Gruß, Andreas

Onlinebanking ist aber kein Problem.

Gruß
BT

Hallo,

Die
haken nämlich nach und machen ggf. Druck bei den
übergeordneten Bankenaufsichten. (Stichwort: Obmann)

der Obmann hat mit der Bankenaufsicht nichts zu tun. Es gibt vielmehr einen Obmann für jede Institutsgruppe und damit beauftragt, Streitigkeiten zwischen Kunden und Kreditinstituten der jeweiligen Gruppe zu schlichten. Die Schiedssprüche sind für die Institute teilweise bis zu bestimmten Beträgen verbindlich, für die Kunden jedoch nicht.

Bei Schiedsverfahren wegen der Weigerung, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen, beschränkt sich der Schiedsspruch des Obmanns auf die (letztlich folgenlose) Feststellung, ob sich das KI die Empfehlung des ZKA (zentraler Kreditausschuß) beachtet hat oder nicht.

Gruß
Christian

Hallo Andreas,

ok, das mag sein.
Was du da schreibst, ist wohl richtig.

Worauf ich hinaus wollte, ist aber die offline-EC-Zahlung.
Und die bedeutet für eine Bank doch, dass das bezogene Konto gegebenenfalls auch ins Minus rutschen kann - ob durch Kontokorrentkredit oder Dispokredit abgedeckt oder einfach nur geduldete Überziehung - und das will eine Bank bei einem Guthabenkonto eben nicht.
Die lassen nicht ein mal die Einrichtung eines Dauerauftrages zu!
Weil sie keinen Stress damit haben wollen, immer zu überprüfen ob das Konto die erforderliche Deckung aufweist, hat man mir gegenüber das begründet.
Halte ich zwar alle für sehr weich, diese Argumente, aber - wie gesagt - ich hab selbst das Problem…

Gruß
BT

Hallo,

ja, dem stimme ich zu. Das mit der Offline-Zahlung bleibt ein (kurzfristiges) Restrisiko der Bank.

Jedenfalls ist es hier in Bremen bei der Landesbank Bremen wie folgt:

Sie richtet auch hochverschudeten Kunden eine Giro-Konto auf Guthabenbasis ein, wenn sie in Beratung oder in Betreuung einer zugelassenen Schuldnerberatung sind, bzw. wenn das Inso-Verfahren bereits läuft. Dazu gibt es eine Maestro-Karte, früher hies die EC-Karte. Außerdem muß der zukünftige Kunde einen Vertrag unterzeichnen, in dem er sich verpflichtet, das Konto nicht zu überziehen und keine Lastschriften zuzulassen, die eine Überziehung zur Folge hätten. Das Konto heist Giro-Plus -GHK-. Die Bremer Landesbank sieht ein, daß heutzutage ein Girokonto unerläßlich ist, um am allgemeinen Leben teilzunehmen. Außerdem hat sich die Bank auf die diesbezügliche Selbstverpflichtung aller deutschen Banken besonnen.

Online-Banking wird zunächst nicht eingeräumt. Einen Dispo gibt es auch nicht. Überweisungen sind in Papierform (gegen Gebühr) oder elektronisch am Automaten (gebührenfrei) möglich.

Es handelt sich um ein vollwertiges Girokonto, nur eben ohne Dispo. Mit der Karte kann am Automaten nicht überzogen werden. Wohl aber - und da hast Du recht - könnte der Kunde am POS per Offlinezahlung überziehen. Geschieht dies, entsteht ein Minus auf dem Konto, welches die Bank gegenüber dem einziehenden Händler stornieren wird.

Ganz klar, das ist Betrug.

Der Händler wird sich also dann mit dem Kunden selbst auseinandersetzen müssen, um an sein Geld zu kommen.

Außerdem ist dann sofort das Konto futsch! Die Bank kündigt die Geschäftsbeziehung. Was aber noch viel schlimmer ist: Falls das Insolvenzverfahren bereits läuft, und sich der Schuldner bereits in der s.g. Wohlverhaltensphase befindet, könnte dieses erneute Schuldenmachen zur Verweigerung der Restschuldbefreiung führen. Das hieße, daß das gesamte Insoverfahren hinfällig geworden wäre.

Schuldner, denen quasi auf Kulanzbasis ein Guthabenkonto eingeräumt wird, werden sich das gut überlegen, nehme ich an.

Gruß, Andreas

Quelle: Meine Schwester, die bei o.g. Bank arbeitet.

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Hallo,

stimmt schon, eine ec/maestro-Karte strahlt immernoch eine gewisse Bonität aus. Wie Du richtig sagst, gibt es einige Händler und Ketten, die ec akzeptieren, aber nicht verbunden sind. Die haben lediglich eine interne Sperrdatei.

Wenn da jemand bei einem offline-Laden mit seiner ec-Karte einkauft, geht das als ganz stinknormale Lastschrift an die Bank, die die natürlich zurückgeben kann und wird. Der Kunde landet in der internen Sperrdatei und kann das nicht nochmals machen.

Die Banken geben bei Insolvenz und/oder Pfändung keine ec-Karten aus, obwohl durch die online-Disposition nichts passieren kann und die offline-Variante wie oben die Lastschriften zurückgehen können.
Hauptgrund ist der, dass man bei Insolvenz und Pfändung zwar in bestimmten Konstellationen verfügen darf, aber das Konto trotzdem gesperrt sein muss, da nicht alles frei ist. Alle Dispositionen müssen daher i.d.R. manuelle erfolgen und da macht die ec-Karte keinen Sinn.

Gruss Hans-Jürgen
***

Danke, an alle, die bis jetzt geantwortet haben…aber wirklich schlauer bin ich noch nicht.

Ein Guthabenkonto zu bekommen ist nicht das Problem. Das würde (fast) jede Bank nach einer Genehmigung durch den Insolvenzverwalter einrichten…es geht hauptsächlich um eine EC-Karte bzw. um eine Karte, mit der man überall Geld holen und auch im Laden mit bezahlen kann (wie auch immer so eine Karte heißt…ich kenne mich damit nicht so aus)

Gruß
Rudi

O.K. Hier das Konto und die Karte:
Hallo Rudi,

offensichtlich haben Dir die Antworten hier noch nicht wirklich weitergeholfen. Also, wenn Du unkompliziert Konto und Karte haben willst, geht z.B. auch folgendes:

Guthaben-Girokonto bei irgendeiner Bank eröffnen. Danach online bei der Landesbank Berlin (LBB) online eine XBOX-Visa-Karte (Prepaid) beantragen. Die bekommt wirklich jeder!

Und dann - bei Bedarf - hin und wieder was von Deinem Girokonto auf Deine Visakarte überweisen. Die Karte kannst Du weltweit wie eine normale Kreditkarte benutzen.

*****
Kurzum: Geld am Automaten mit Deiner Kundenkarte ziehen; Bezahlen im Laden entweder bar oder mit Visa.
*****

Nähere Infos hier: https://service.lbb.de/portal/rebrush/index.html

Gruß, Andreas

P.S.: Übrigens, seit die Prepaid-Kreditkarten-Für-Jedermann-Welle auch über Deutschland zu schwappen scheint, zahlen insbesondere Hochverschuldete vorzugsweise nur noch mit VISA, Master, UnionPay, und was da noch alles für Karten auf dem Markt sind. :smile: Kopf hoch! Das Leben geht weiter… Karten werden Dir förmlich nachgeschmissen… Mach Dich mal bei Google schlau. Dennoch würde ich Dir unbedingt ein Deutsches Unternehmen (Bank) empfehlen. Eben zum Beispiel die LBB.

Hallo Andreas,

ja das mit der Prepaid-VISA-Karte kenne ich, hatte ich auch mal.
War aber eine „Elektronische“, die wurde nicht im Internet als VISA-Karte akzeptiert. Und Läden, insbesondere Tankstellen, die EC-Kartenzahlung akzeptieren, nehmen oft keine VISA-Karten oder sonstige Creditcards, weil sie dafür Gebühren abgeben müssen.

Gruß
BT

Hallo Rudi,

mal unabhängig von der Frage - da hast Du ja nun reichlich Antworten bekommen.

Ich stelle aber mal eine Retour-Frage: Ist das nicht Kontraproduktiv, was Du da für die junge Frau möchtest:

Wenn ich mal die Fakten zusammenfassen:

Junge Frau
Hartz 4 (also vermutlich kein Job bzw. zumindest sehr geringes Einkommen)
Also auch kein großes frei verfügbares Geld, sondern das zum Leben nötigste
Privatinsolvenz am laufen

Man muß also annehmen, daß bis dato nicht gelernt wurde, mit Geld umzugehen.
Die Regelung, ein Konto bei PI nur auf Guthabenbasis zu führen ist doch gut und richtig.

Die Zeit, ggf. ein paar Überweisungen bei der Bank einzuwerfen, sollte eigentlich schon gegeben sein, nötige Daueraufträge für Miete etc., die dem Einkommen entsprechen sollten auch möglich sein.

Eine EC-Karte (oder eben Maestro Karte) verführt doch wieder dazu, nicht vorhandenes Geld auszugeben. Genauso wie die Möglichkeit zum Onlinebanking.

Gerade in vielen Schuldnerberatungen wird DRINGEND davon abgeraten, Einkäufe bargeldlos zu begleichen. Man soll ja gerade ein Gefühl für das Geld lernen und nicht einfach nur einem immer gleich aussehenden Buchungsbeleg ohne Hingucken abzeichnen.

Es ist eine jahrelange Wohlverhaltensphase erforderlich, um ide PI erfolgreich abzuschließen.

Ein Überziehen des Kontos kann da reichen!

Vor allem, weil es meines Wissens als Eingehungsbetrug gewertet werden kann, wenn ein Guthabenskonto überzogen wird, obwohl dem Schuldner bekannt war, daß kein Geld mehr da ist.

Und wenn die Karte und die Möglichkeit da ist, ist doch die Versuchung da, wieder womöglich in falsche Verhaltensweisen zu verfallen.

Manchmal muß man sich da eben selbst disziplinieren.

Wendy

Hallo Rudi,

selbstverständlich bekommt jeder ein Girokonto auf Guthabenbasis;
Es gibt bspw. bei den Sparkassen den Rechtsausspruch „Girokonto für jedermann!“ Die Bank ist gesetzlich verpflichtet ein Privatkonto auf Guthabenbasis zu eröffnen!

Allerdings kann sie die EC-Karte ablehnen, da mit den möglichen Lastschrifteinzügen bei Nutzung, bswp. in Geschäften, eine Kontoüberziehung entstehen könnte! Sie würde von daher eine sog. Servicekarte bekommen (Transaktion nur am Geldautomaten möglich)
Onlinebanking ist kein Problem.

Weitere Fragen gerne
grüße

Hi Edith,
aus dem FAQ geht klar hervor, dass private!! Banken nicht verpflichtet sind- die Rede war allerdings von einer Sparkasse…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Flo

aus dem FAQ geht klar hervor, dass private!! Banken nicht
verpflichtet sind- die Rede war allerdings von einer
Sparkasse…

Der letzte Absatz der FAQ spricht aber dafür, daß es auch für Sparkassen keine gesetzliche Mußverpflichtung, sondern „nur“ eine stärkere Verpflichtung als im private Bankenbereich, für ein Konto gibt.

Generell unterstellt man bei Sparkassen nach derzeitiger Gesetzeslage einen besonderen öffentlichen Auftrag, so daß hier die Chance, ein Konto zu erhalten, höher ist als bei den privaten Banken.

Gruß
Edith

Leider falsch
Hi,

Die Bank ist gesetzlich
verpflichtet ein Privatkonto auf Guthabenbasis zu eröffnen!

so?

Dann nenn doch mal schnell das Gesetz und den entsprechenden
Paragraphen.

s. FAQ:1389

Grüße

Uwe