Hallo,
darf Ehepartner die Kontoauszüge des anderen ansehen?
Viele Grüße
jens
Hallo,
darf Ehepartner die Kontoauszüge des anderen ansehen?
Viele Grüße
jens
Wenn es ein gemeinsames Konto ist … bestimmt. Ansonsten wohl kaum.
Die Frage wuerde ich vorerst als provokativ nehmen. Mit meinen 17 Jahren Eheleben, betrachte es als wuenschenswert, denn es ist vertrauensbauend u. ehestaerkend. Mich wuerde so was nicht einmal demutigen oder beleidigen. Die Ehe bedeutet also Zusammenleben, Zusammenhalten und Zusammenzaehlen, oder?
MfG,
Mitko
Das ist eher eine Frage für die Eheberatung als eine rechtliche Frage.
Grundsätzlich ja, da eine Ehe als Haushalts- und Wirtschaftgemeinschaft auch bedeutet, dass beide Partner die gleichen Informationen über finanzielle Ressourcen und Ausgaben haben.
Mfg
Mawabo
hängt davon ab, ob Sie Gütertrennung haben.
Hallo Jens,
soweit ich informiert bin, gilt das Bankgeheimnis auch gegenüber Ehegatten und anderen Verwandten. Ausnahme ist, wenn der Ehegatte eine Kontovollmacht hat oder Mitinhaber des Kontos ist.
Liebe Grüße,
Lara
Hi,
mir stellt sich da die Frage, wie es in der Ehe aussieht, wenn eine solche Frage gestellt wird.
Also: Gütertrennung: nein
Gütergemeinschaft: ja
Zugewinngemeinschaft (normalfall): ja (zumindest Auskunftspflicht)
Gruß
HaWeThie
Hallo Jens,
hier die Antwort: Wenn ein Ehepartner dies
dem anderen nicht verbietet, dann kann dieser
natürlich die Kontoauszüge einsehen. Ein Recht hierzu
gibt es nicht. Auch hier gilt der Persönlichkeisschutz.
Gruß
Pillwest
Hallo Jens,
das kommt darauf an, in welchem rechtlichen Verhältnis Ihr Eure Ehe geregelt habt (z. B. Gütertrennung). Sicher liegt bei Euch der „Normalfall“ vor (Zugewinngemeinschaft), da gehören alle während der Ehe erwirtschaftteten Dinge, Euch gemeinsam. Das betrifft keine Güter (auch Konten) die Dir bereits vor der Ehe gehörten und während der Ehe nichts dazugekommen ist, was Euch beiden gehört.
Grüße Klaus