Moneybookers AWV-Meldepflicht beachten

Hallo,

ich hatte mich bei BETandWIN angemeldet. Für die Einzahlung und Auszahlung habe ich mich zudem bei moneybookers.com angemeldet.

Nachdem ich ein wenig geld gewonnen hatte, habe ich mir das geld von BETandWIN zu Moneybookers transfriesieren lassen.

Daraufhin habe ich mir das Geld(knapp über 40€) auf mein Konto schicken lassen.

Mir wurden nun 10€ abgezogen + die üblichen Gebühren von 1.90€.

Auf dem Kontoauszug stand folgendes:
„Moneybookers AWV-Meldepflicht beachten“

Was ist damit gemeint?
Warum können die mir einfach 10 € abziehen?
Hätte ich das wissen müssen?
Was muss ich beim nächstem Mal besser machen und wie?

Wäre super,wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte, denn bei Moneybookers E-Mail-Hilfe-Service erhalte ich leider keine Antwort.

Schönen Gruß.
Marcel

Hört sich für mich nach Gebühren einer eingehenden Auslandszahlung an…

Sitzt Moneybookers im Ausland?

Eingetragen als Company No 4260907 in England und Wales. Eingetragener Firmensitz: Welken House, 10-11 Charterhouse Square, London, EC1M 6EH

Wie kann ich denn dann verhindern, dass beim nächstem Mal wieder 10

Da ich nicht dort arbeite… ehrlich gesagt keine Ahnung.

Hallo,

ich denke ich habe ein paar Infos.

AWV, das ist in Deutschland eine Bundesbehörde bzw. eine Richtlinie, deren Zuständigkeit sich auf den AußenWirtschaftsVerkehr erstreckt.

Da ich nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Moneybrockers kenne, empfehle ich diese zunächst zu lesen.

Ich kenne leider nicht die britischen Regelungen oder, wie gesagt, die AGB von Moneybrockers. Ich kann mir aber vorstellen, dass Moneybrockers das

a) im Bereich kleinerer Guthabensauszahlungen
b) prinzipiell in Form einer Gebühr
c) aufgrund gesetzlicher Regelungen

belastet.

C erscheint mir persönlich aber nicht als reale Antwort, da nach meinem Eindruck Großbritanien eine recht regellose Wirtschaftspolitik fährt.

Viele Grüße
menecken

Das stimmt so leider nicht.

Die AWV ist die Aussenwirtschaftverordnung und keine Behörde.
Hierin werden Meldepflichten im Aussenwirtschaftsverkehr geregelt wie z.B. die Meldung von Auslandszahlungen für die Bundesbankstatistik, bei denen es in diesem Falle geht.
Der Betrag selbst liegt wohl unter der Meldepflicht, ist aber auch egal, da ich keine einzige Privatperson kenne, die das jemals gemacht hätte und es gibt auch keine Konsequenzen für diejenigen, sondern es verschwindet in sonstige Posten in der Statstik.

Die Gebühr dürfte angefallen sein, da es sich um eine Auslandszahlung mit Gebührenteilung gehandelt haben dürfte, die wohl keine EU-Standardüberweisung war.