Guten Tag,
leider habe ich gestern erst mein Gehalt Bar nachgezahlt bekommen so das am 30.12. einige Lastschriften nicht eingelöst wurden. (Energieversorger, Ebay Gebühren etc.) Das ist zwar ärgerlich (weil ich Gebühren an die Abbucher bezahlen muss als Schadensersatz)aber stellt Grundsätzlich nicht das Problem dar.
Als ich heute meine Kontoauszüge geholt habe war ich allerdings sehr überrascht als ich gesehen habe das meine Sparkasse für jede dieser Lastschriften einen : „Aufwendungsersatz wegen Lastschriftrückgabe“ in Rechnung gestellt hat. Auf Nachfragen gab die Sparkasse an sie hätte die AGBs zum 01.11.2009 geändert. Ich habe darauf hingewiesen, das die Erhebung einer solchen Gebühr bereits seit 1997 verboten wurde und auch nochmal 2005 in einem BGH Urteil bekräftigt wurde. Die Dame wiederholte nur das sie die AGBs geändert hätten. Ich habe dann versucht rauszufinden, ob sich an dem Urteil irgendetwas geändert hat und konnte aber nichts finden. Daher meine Frage: Weiss vielleicht jemand etwas darüber ob die Banken wieder eine solche Gebühr erheben dürfen?
Vielen Dank