Rücklastschriftgebühr Meiner Sparkasse

Guten Tag,

leider habe ich gestern erst mein Gehalt Bar nachgezahlt bekommen so das am 30.12. einige Lastschriften nicht eingelöst wurden. (Energieversorger, Ebay Gebühren etc.) Das ist zwar ärgerlich (weil ich Gebühren an die Abbucher bezahlen muss als Schadensersatz)aber stellt Grundsätzlich nicht das Problem dar.
Als ich heute meine Kontoauszüge geholt habe war ich allerdings sehr überrascht als ich gesehen habe das meine Sparkasse für jede dieser Lastschriften einen : „Aufwendungsersatz wegen Lastschriftrückgabe“ in Rechnung gestellt hat. Auf Nachfragen gab die Sparkasse an sie hätte die AGBs zum 01.11.2009 geändert. Ich habe darauf hingewiesen, das die Erhebung einer solchen Gebühr bereits seit 1997 verboten wurde und auch nochmal 2005 in einem BGH Urteil bekräftigt wurde. Die Dame wiederholte nur das sie die AGBs geändert hätten. Ich habe dann versucht rauszufinden, ob sich an dem Urteil irgendetwas geändert hat und konnte aber nichts finden. Daher meine Frage: Weiss vielleicht jemand etwas darüber ob die Banken wieder eine solche Gebühr erheben dürfen?

Vielen Dank :smile:

Hallo!

Tatsächlich ist ein Entgelt für die Unterrichtung einer berechtigten Ablehnung eines Zahlungsauftrags nach neuem Zahlungsverkehrsrecht zulässig. Es wird also gar nicht die Lastschriftrückgabe, sondern die Unterrichtung hierüber berechnet. (neuer § 675o BGB)

mfg!

Hmm finde ich nicht befriedigend die Antwort.
Es steht ja auf dem Kontoauszug das die Gebühr wegen der Lastschriftrückgabe erhoben wird. Dort steht nicht das es die Unterrichtung sein soll die Gebührenpflichtig ist. An dieser Stelle sei allerdings auch erwähnt das ich 5,50€ nur für einen kleinen Zettel mir zu schicken für ziemlich überteuert halte.

Hallo,

Stelle sei allerdings auch erwähnt das ich 5,50€ nur für einen
kleinen Zettel mir zu schicken für ziemlich überteuert halte.

5,50 € für eine Lastschrift, oder für mehrere?

Das BGH-Urteil vom 21.04.2009 (BGH, Az. XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08) besagt nicht dass Gebühren völlig verboten sind, jedoch dass einige (unter anderem (meine) Sparkasse) zu hoch sind. Mit dem Urteil habe ich z.B. eine Neuberechnung meiner Konten beantragt und ein paar Euros zurück erstattet bekommen.

Demnach kann ich mir gut vorstellen, dass Du bei mehreren Lastschriften auf 5,50 € kommen kannst.

Grüße Alex

Danke für die Antwort :smile:

Es waren 5 Lastschriften gewesen. Ich habe PRO Lastschrift eine Gebühr von 5,50€ zahlen müssen also 27,50 zusammen :frowning: Werde mir das Urteil mal ansehen.

Hallo,

Es steht ja auf dem Kontoauszug das die Gebühr wegen der
Lastschriftrückgabe erhoben wird. Dort steht nicht das es die
Unterrichtung sein soll die Gebührenpflichtig ist. An dieser
Stelle sei allerdings auch erwähnt das ich 5,50€ nur für einen
kleinen Zettel mir zu schicken für ziemlich überteuert halte.

die Rücklastschriften werden manuell bearbeitet. 5,50 Euro sind da noch günstig. So oder so kannst Du Dich natürlich beschweren, aber dann wird man im Zweifel stornieren und mit anderem Verwendungszweck (dann als Unterrichtung) erneut buchen.

Gruß
Christian