Sparbücher von verstorbenem Vater aufgetaucht

Hallo Leute,

beim Aufräumen des Kellers meiner Mutter haben wir noch zwei Sparbücher der Raiffeisen-Volksbank gefunden. Ein Gesamtwert der Sparbücher in Euro umgerechnet dürfte ca. 415€ sein. Die letzten Einträge sind von 1996 und 1997. Dank spärlicher Zinsen dürften wohl ein paar Cent dazugekommen sein…
Mein Vater, auf den die Sparbücher ausgestellt sind, ist 1998 verstorben. Geerbt haben laut Erbschein zur Hälfte meine Mutter und zu je einem Viertel ich und meine ältere Schwester.
Meine Mutter hat mal bei der Bank angerufen, um zu fragen, ob wir das Geld auszahlen lassen können, da Sie es mir als kleine Rücklage für meinen Studienbeginn schenken möchte. Die Dame am Telefon schlug vor, wir sollen mal vorbeikommen, allerdings konnte Sie nichts sagen, ob es ausgezahlt werden kann bzw. was daraus summentechnisch geworden ist… da diese Bank an unserem alten Wohnort, ca. 100km entfern ist, wollen wir natürlich nicht uns beiden auf verdacht einen Tag frei nehmen und die 200km durch die gegend fahren, um am Ende in einem 2 Minuten Gespräch gesagt zu bekommen, dass das Geld uns nicht ausgezahlt werden kann. Problem ist nämlich folgendes: Meine ältere Schwester und meine Mutter sind mittlerweile zerstritten und haben keinen Kontakt mehr zueinander… Da Sie mittlerweile einige hundert km entfern wohnt, will Sie nur für „ein paar Euro“ nicht anfahren bzw. ist auch nicht dran interessiert, was damit ist.
Weiß jemand von euch, ob wir dennoch Möglichkeit haben, das Geld auszahlen zu lassen?
Ich für meinen Teil kann, auch wenn es keine Unsummen sind, als Starthilfe für meinen baldigen Studienbeginn gut gebrauchen :wink:

Grüße, MK2405

Hallo,

Rücklage für meinen Studienbeginn schenken möchte. Die Dame am
Telefon schlug vor, wir sollen mal vorbeikommen, allerdings
konnte Sie nichts sagen, ob es ausgezahlt werden kann

kann nicht nur, sondern muß auch. Egal, wie alt das Sparbuch ist bzw. wie lange darauf nicht mehr gebucht wurde.

http://www.focus.de/finanzen/banken/sparbuch-urteil-…

Gruß
Christian

Hallo Christian!
Danke für den Link! Super, dann ist das Geld zumindest schon mal nicht verloren… aber kann man es auch auszahlen lassen, wenn meine Schwester ebenfalls zu 1/4 Erbe ist (wie oben erwähnt, Mutter 1/2, ich und meine Schwester je 1/4) und nicht dabei ist bzw. von all dem nichts wissen will? (Vermutlich ist Sie auch nicht bereit, irgend etwas schriftl. anzufertigen…)

Grüße, MK2405

Hallo,

mal nicht verloren… aber kann man es auch auszahlen lassen,
wenn meine Schwester ebenfalls zu 1/4 Erbe ist (wie oben
erwähnt, Mutter 1/2, ich und meine Schwester je 1/4) und nicht
dabei ist bzw. von all dem nichts wissen will?

Erbschaftsthemen sind mir zu heikel; da sag ich lieber nichts zu. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der mit dem Privatkundengeschäft mehr zu tun hat als ich. Ansonsten fragst Du besser im Rechtsbrett noch einmal nach.

Gruß
Christian

Ich habe per google gerade diesen Artikel gefunden:
http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/spareinla…

Seht ihr einen Grund, weshalb das bei meinem Falle nicht greifen sollte?

DAnke & Grüße, MK2405

Ich habe per google gerade diesen Artikel gefunden:
http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/spareinla…

Seht ihr einen Grund, weshalb das bei meinem Falle nicht
greifen sollte?

Daß Sparguthaben an den Überbringer des Sparbuches ausgezahlt werden können, ist schon klar. Im konkreten Fall ist es nur so, daß es sich um einen Erbfall handelt und der Überbringer nicht Alleinerbe ist.

Sofern ein übers Ohr gehauener Erbe von dem Vorgang erfährt, könnte das auf eine Anzeige wegen Betruges hinauslaufen. Ob das Finanzamt mit dem Ablauf glücklich ist, wage ich - jetzt mal unabhängig von Freibeträgen - ebenfalls zu bezweifeln.

Gruß
Christian

Hallo !

Nein,warum sollte es denn nicht klappen ?
Und vom Erbfall braucht man der Bank auch nichts auf die Nase binden.

Zinsen nachrechnen lassen (evtl. vorab per Brief die Konto-Nr. angeben,berechnen lassen und dann ankündigen,in 1-2 Wochen vorbeizukommen).
Dann auszahlen lassen und Konto schließen.

Verteilung des Geldes nach dem Erbanteil selbst vornehmen,das sollte ja wohl wirklich nicht schwer fallen !

Und vielleicht müsste man nicht mal dorthin fahren,wenn es vor Ort auch eine Sparkasse gibt,die zu dem Verbund gehört ? Die könnte das wohl auch intern abwickeln. Fragt mal nach.

MfG
duck313

Hallo,

Und vom Erbfall braucht man der Bank auch nichts auf die Nase
binden.

der Teufel ist ein Eichhörnchen. Mit solchen Aktionen kann man böse auf die Nase fallen.

Und vielleicht müsste man nicht mal dorthin fahren,wenn es vor
Ort auch eine Sparkasse gibt,die zu dem Verbund gehört ?

Was für eine Sparkasse und was für ein Verbund?

Gruß
C.

Hallo !

Z.B. Genossenschaftsbanken,Volksbanken
Natürlich weiss ich,die sind formal rechtlich getrennt auf Ebene eines Landkreises etwa. Aber warum sollten die nicht helfen können?

MfG
duck313

Hallo,

Z.B. Genossenschaftsbanken,Volksbanken

also schon einmal keine Sparkasse.

Natürlich weiss ich,die sind formal rechtlich getrennt auf
Ebene eines Landkreises etwa. Aber warum sollten die nicht
helfen können?

Die sind nicht formalrechtlich getrennt, sondern genauso verschiedene Unternehmen wie Commerzbank und Deutsche Bank.

Gruß
Christian