Hallo.
Du hast in meinen Augen (es tut mir leid, daß ich nicht im Finanzwesen bin und mich hier also ein ganz klein bißchen in Mangel an echter Befugnis einmische) die Problematik richtig erfasst und beantwortet; Ich möchte dennoch noch Ergänzungen anbringen:
Ein Systemfehler dürfte am ehesten an der Übergangsstelle zwischen kartenbenutzend arbeitendem Äußerem (also dem Benutzer) einerseits und mechatronischen Sensoren im Gerät (insbesondere alles, was FAST unmittelbar an den Schlitz grenzt, zählt da hierzu) auftreten.
_Die Konsequenz ist, daß der Automat höchstwahrscheinlich die Karte gar nicht gelesen hat.
Auch wenn dem dennoch nicht so ist, ist es aber immer noch so, daß der Vorfall in keinem Zusammenhang mit einem P+Ü stehen kann._
Der Fragesteller sagt, er habe den Kontostand danach gecheckt. Am Kontoauszugsdrucker kann er es ja nicht gemacht haben. Mal angenommen, er hat es per Onlinebanking gemacht. Weil in jenem ja Buttons sind, die man anklickt, ich meine speziell die Übw.-/Terminübw.-Buttons, wird im Falle eines Zahlungsverbots sich diese Tatsache bestimmt schon kurz nach dem Einloggen zeigen. Mir ist aber klar, daß Du aus DEM Grund auf die Sache mit dem P+Ü hinweist, um die „Unbefugnis“ der fremden Bank (die nix wissen kann darüber) zu untermauern.
Die fremde Bank kann dem anderen Kunden nichts auszahlen. Ist einfach so. Patzig muß sie aber nicht werden („Ich bei unserer Bank, also Du hörst gefälligst zu - Warum Du überhaupt da - Wohl da, weil Du anrufen? Oder weil Du beitragen zu Geldvermehrung??? Warum anrufen überhaupt?“).
Frdl.
Grüße, Michael