Unberechtigte Schufa- , bzw. InfoScore Auskunft

Hallo miteinander,

habe von einem unabhängigen Institut ( welchen Namen ich auch jetzt nicht nennen möchte) mal meine Finanzen checken lassen da dort ein ehemaliger Schulkamerad arbeitet.

Nun ich habe ich bei ihm auch eine Dienstleistungsvereinbarung unterschrieben mit der ich einmalig eine geringe Summe hin überweisen sollte. Hab ich alles auch gemacht.
Was NICHT in diesem Vertrag steht ist, dass diese von mir eine derartige (Schufa- InfoScore) Auskunft von mir einholen dürfen.
Da mir rein gesetzlich auch eine Auskunft pro Jahr umsonst zusteht hab ich dies auch bei den beiden genannten Unternehmen getan. In der Selbstauskunft stand jetzt dass dieses Unternehmen meine Bonität abgefragt hat. Dies aber ohne mein Wissen und OHNE meiner Unterschrift.

Dürfen die dass denn so einfach machen? Was kann ich denn dagegen machen bzw. habe ich dagegen rechtliche Möglichkeiten da ich mir das so nicht gefallen lassen möchte.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten

Guten Morgen!

Auch wenn es nicht zu meinem Fachgebiet (Kreditversicherung) gehört. Hier eine Antwort:
Sie dürfen es. Die „Fa.“ Infoscore und Schufa dürfen bonitätserhebliche Daten sammeln und an ihre Vetragsunternehmen
weiterleiten.
Der Grund dieser Erlaubnis liegt darin, dass der Gesetzgeber und die Rechtsprechung den Eingriff in den geschützten persönlichen
Bereich jedes Menschen als gerechtfertigt ansieht, wenn auf der anderen Seite „Kreditinteressen“ berührt sind.
Daraus folgt aber auch, dass eine solche Auskunft nicht willkürlich bzw. grundlos erfolgen darf. Das wird regelmäßig durch eine entsprechende
Vereinbarung geschehen. Eine Schriftform ist dafür allerdings nicht vorgesehen.
Auch wird zum Beispiel der automatische Abgleich als gerechtfertigt angesehen (Besispiel: Ein Kunde ruft bei einem Versandunternehmen an und
gibt als Neukunde eine Bestellung auf. Während der Datenerfassung erfolgt automatisch ein Abgleich mit Schufa bzw. Infoscore. Ist der negativ wird
der Neukunde gesperrt und die Bestellung nicht ausgeführt)
Auch hier liegt keine shcriftliche Einwilligung des Bestellers vor. Unter Umständen liegt sogar gar keine Einwilligung vor. Trotzdem ist dies gängige
Praxis.

Herzlicher Gruß von Klaus

Hallo
Sorry, kann dir nicht weiterhelfen

Ich glaube, dass hier der Anfragende keine Erlaubnis seines Kunden haben muss. Das Institut ist bei der Schufa „Kunde“ und hat eine Vereinbarung mit der Schufa, die regelt, inwieweit er von dort Informationen bekommen kann. Dabei gehe ich davon aus, dass der Schufa die Dienstleistungsvereinbarung reicht, um ein berechtigtes Interesse zu erkennen.
Der Schufa darfst Du natürlich untersagen, Informationen über Dich zu verbreiten, die unrichtig sind. Weiter wird sie sich, wenn ich das so salopp sagen darf, nicht in die Suppe spucken lassen.

Servus,…

Oh Sorry,… aber trotzdem Danke für Deine Antwort…

Grüße aus München

Kein Problem aber danke!

Hallo

Sorry, kann dir nicht weiterhelfen

Und wieder was gelernt1 =) Danke Dir!

In der Regel wird es von dir verlangt bei gewissen Dingen diese Auskunft vorzulegen. Es kann natürlich auch sein, dass man sich die Auskunft direkt holt ohne dich zu fragen. Dafür wurde dies ja eingerichtet. Dagegen kannst du leider nichts machen.