Abrechnung mit Faktor 4,6

Ich war beim Zahnarzt und mir wurden 2 Zähne gefüllt. Aufgrund von Haltbarkeit etc. wurden mir Kunststoffkeramikfüllungen zum Preis von 120 € empfohlen. Ich bin gesetzlich krankenversichert, der Teil der von der Kasse übernommen wird ist bei dem Preis schon abgezogen. Mündlich wurde ich also über die Kosten aufgeklärt.

Nun kam gestern die Rechnung über 240 €, jedoch ist es mit dem Faktor 4,6 und 4,03 aufgeführt.

Auf Nachfrage beim Zahnarzt hiess es das es Festpreise für das Material gibt und der Faktor sich darau ergibt.

Habe nun von mehreren Seiten gehört das der Preis sehr hoch ist. Hat man rechtlich eine Chance?

Die Behandlung hat insgesammt gute 1,5 Stunden gedauert.

Guten Morgen,

ohne einen schriftichen Kostenvoranschlag den man vor Behanldungsbeginn unterschreibt hat wohl eher der Behandler schlechte Karten. Was den Steigerungsfakor anbelangt, nun auch dieser hätte in diesem Kostenvoranschlag bennant werden sollen und in der Rechnung entsprechnend begründet werden sollen.

Gruß