Anpassen Zahnbrück

Hallo meine Frage,
ich bekomme eine Brücke im Unterkiefer bei der probe stellte sich heraus das diese evtl. zu groß ist, mein Arzt meinte das er wenn es der fall ist, die Zahne im Oberkiefer nachschleifen würde. Ist das üblich oder müsste nicht die Brücke uberarbeitet werden?

Hi, bin zwar kein Zahnarzt aber wegen einer nicht passenden Unterkieferbrücke, mir die oberen Zähne abschleifen zu lassen, käme nicht in Frage!
Da hat jemand Murks fabriziert, Techniker oder Zahnarzt oder beide!
Brücke nach bearbeiten oder, wenn das nicht zum gewünschten Ergenbnis führt, neu und dann passend anfertigen.
MfG ramses90

Moin Ramses90,

nicht schlimm wenn du kein Zahnarzt bist.

Aber solche Behandlungsarten kommen vor nennen sich systematische subtraktive Maßnahmen aus der Gnathologie.
Man schleift sich ja auch nicht blöde an nem gesunden Zahn, keine Angst das hört sich schlimmer an als es wirklich ist…

Gruß

2 Like

Gesunde Zahnsubstanz ist a priori ein noli me tangere. Auf gut deutsch, wer im Gegenkiefer herumschleift, ist dabei, eine mit Mängeln behaftete Brücke einzusetzen.

Brücken sind bei Nichtbeachtung werkstoffkundlicher Gesichtspunkte i.d.R. zu hoch auch bei tadellosen Abdrücken.
Zahntechnischerseits entsteht dieser Mangel bereits bei ungeeigneten Sockelungsmethoden der Kiefermodelle. Zahnärztlicherseits schlechte Abdrücke und oder unzureichend beschliffene Zahnstümpfe.

Hi, das käme für mich trotzdem nicht in Frage und die Antwort von droskar bestätigt mich darin auch!
MfG ramses90

Hallo Lucia,

es tut mir leid, aber da muß ich heftig widersprechen.

Aber solche Behandlungsarten kommen vor nennen sich
systematische subtraktive Maßnahmen aus der Gnathologie.

Das Einschleifen des Gegenkiefers, um eine mangelhafte Brücke einsetzen zu können, hat rein gar nichts mit systematischen subtraktiven Maßnahmen zu tun. Dabei handelt es sich lediglich um den Versuch eine Neuanfertigung der Brücke zu vermeiden. Man nennt so etwas schlechterdings mangelhafte Arbeit und nicht Gnathologie.

Man schleift sich ja auch nicht blöde an nem gesunden Zahn,
keine Angst das hört sich schlimmer an als es wirklich ist…

Leider ist es nicht weniger schlimm als es sich anhört.

Gruß
Gero

4 Like

Hallo Gero,

danke für die zusätzlichen klärenden Worte.
Einschleifmaßnahmen an gesunden Zähnen müssen als Ultima Ratio gelten.
So etwas als standardisierte erprobte Behandlungsmethode anzubieten erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung!

Sie sind als Maßnahmen der Zahnunheilkunde zu bewerten.

1 Like