Hallo Roman,
Er hat mir ein Kassenmodell (TK) ohne Zuzahlung angeboten und
ein „Luxusmodell“ mit ca. 200€ Zuzahlung. Ich habe vergessen
zu fragen, was am Luxusmodell anders ist. Weiß das hier
vielleicht jemand?
Wenn Dein Zahnarzt die Formulierung „Luxusmodell“ gewählt hat, wäre ich sehr zurückhaltend.
Es gibt kein Schienenluxusmodell.
Man unterscheidet zwischen tiefgezogenen und aufgebauten Schienen.
Die tiefgezogenen Schienen sind als Knirscherschienen völlig ungeeignet, sodaß als Behandlungsmittel bei einem Patienten, der im Schlaf mit den Zähnen knirscht, nur die aufgebaute Schiene in Frage kommt.
Diese Schiene ist eigentlich immer eine Schiene, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Eine Zuzahlung für eine Schiene zu verlangen ist grundsätzlich unzulässig.
Zulässig ist höchstens die Berechnung sogenannter funktionsanalytischer/funktionstherapeutischer Leistungen sprich also zahnärztliche Leistungen die bei der Diagnose und oder Behandlung des Bruxismus (Fachbegriff für Knirschen) anfallen können.
Ein Zahnarzt der solche Leistungen berechnet, ist sicher in der Lage, Dir genau zu erklären, wofür er zusätzliche Leistungen in Rechnung stellen will.
Sprich ihn ruhig an, Zahnärzte können durchaus komplizierte Sachverhalte erklären.
Gruß
Gero