Marcoumar + Zahnbehandlung

Guten Tag,

ist eine „normale“ Zahnbehandlung (bohren z.B., kein Zahnziehen) unter der Einnahme von Marcoumar auch mit Risiken behaftet?

Gruß,

Anja

Guten Abend

Normalerweise nicht. Falls das Zahnfleisch verletzt wird, blutet es eben etwas mehr. Dann wird das Füllen schwieriger.
Sag deinem Zahnarzt vor der Behandlung auf jeden Fall bescheid, damit er so vorsichtig wie möglich ist. Auch, was die Anästhesie betrifft.

Grüße

OK, danke! owT

Hallo-nur zur Info:
Ein absetzen von "normalen"Blutverdünnungsnedikamenten wie MARCUMAR-haltigen ist nach einhelliger Meinung der "zuständigen " Gremien nicht mehr notwendig-im Gegenteil!!
Zusammenfassung
Thrombosezwischenfälle mit tödlichem Ausgang oder bleibenden gesundheitlichen Schäden auf Grund der Unterbrechung der Antikoagulantientherapie vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen sind in der Literatur beschrieben. Ähnlich schwere Konsequenzen auf Grund unbeherrschbarer Blutungen nach chirurgischen Eingriffen finden sich nicht in der Literatur. Obwohl somit bei im therapeutischen Bereich antikoagulierten Patienten ein theoretisches Hämorrhagierisiko bei zahnärztlicher Chirurgie besteht, ist dieses als gering einzustufen und kann in der Mehrzahl der Fälle durch lokale Maßnahmen beherrscht werden. Dieses Risiko ist geringer einzustufen als das Risiko einer Thromboembolie nach Unterbrechung der Antikoagulation.

Die Unterbrechung der Antikoagulation vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen ohne gesicherte Evidenz für die Notwendigkeit dieser Maßnahme stellt für den Patienten ein unnötiges, lebensbedrohliches Risiko dar.

Prof. Dr. Dr. Rainer Schmelzeisen
Klinik und Poliklinik für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie
Hugstetter Str. 55
79106 Freiburg

zm 7/2002, Seite 54

Grüße Frank

hier die ganze Seite.
http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/7_02/pages2/zmed…

Hallo Anja,

ist eine „normale“ Zahnbehandlung (bohren z.B., kein Zahnziehen) unter der Einnahme von Marcoumar auch mit Risiken behaftet?

ein ganz klares Nein!

Die Stellungnahme von Frank kann ich allerdings so nicht stehen lassen:

Ein absetzen von "normalen"Blutverdünnungsnedikamenten wie MARCUMAR-haltigen ist nach einhelliger Meinung der „zuständigen“ Gremien nicht mehr notwendig-im Gegenteil!!

Das Absetzen von Antikoagulantien sollte niemals durch den Zahnarzt erfolgen, insofern bin ich mit Frank einer Meinung.

Womit ich überhaupt nicht einverstanden bin ist die Kernaussage, daß eine zahnärztlich-chirurgische Maßnahme ohne Rücksicht auf eine eventuelle Antikoagulantientherapie erfolgen kann.

Leider verbreitet sich diese Meinung immer mehr durch Mißverständnis der ursprünglichen Untersuchungsergebnisse.

Ein Zahnarzt muss immer Rücksprache mit dem zuständigen Hausarzt / Kardiologen / Hämatologen halten, damit bei einem chirurgischen Eingriff keine zusätzlichen Blutungskomplikationen entstehen, derer ein normaler Hauszahnarzt nicht gewachsen ist.

Wenn der Hausarzt / Kardiologe / Hämatologe der Meinung ist, dass die Antikoagulantientherapie nicht unterbrochen werden darf, (diese Entscheidung kann nie der Zahnarzt sondern nur der Hausarzt / Kardiologe / Hämatologe treffen) muss entweder der Zahnarzt genau wissen, welche konkreten koagulierenden Maßnahmen er zu treffen hat oder er muss zu einem entsprechenden Spezialisten überweisen.

Eine zahnärztlich-chirurgische Maßnahme bei einem Patienten, der unter Antikoagulantientherapie steht, ohne Berücksichtigung dieser Therapie, ist ein schwerwiegender Behandlungsfehler!!

Das Risiko einer chirurgischen Maßnahme ohne Berücksichtigung einer Antikoagulantientherapie ist durchaus nicht niedrig!

Der normale Hauszahnarzt hat nur sehr bescheidene hämatologische Kenntnisse!

Zusammenfassend kann man sagen: Ein Patient muss immer! den Zahnarzt über eine Antikoagulantientherapie informieren, damit dieser nach Rücksprache mit dem Hausarzt / Kardiologen / Hämatologen geeignete Maßnahmen einleiten kann.

Gruß
Gero

Hi Gero,

Zusammenfassend kann man sagen: Ein Patient muss immer! den
Zahnarzt über eine Antikoagulantientherapie informieren, damit
dieser nach Rücksprache mit dem Hausarzt / Kardiologen /
Hämatologen geeignete Maßnahmen einleiten kann.

Auch wenn Du mich jetzt etwas verunsichert hast *g - danke für die ergänzenden Informationen.

Gruß,
Anja

Hallo lieber Gero,auch ich muß da bei Dir ein kleines Veto einlegen-Du darfst aber tauschen!!hihi
Es geht grundsätzlich hier um Folgendes :Risiko-Abwägung!!Antikoagulantiengabe bedeutet immer :Vorbeugen von Infarkt/Embolie-beides lebensbedrohlich.Dagegen steht:stuck_out_tongue:otentielle „Nachblutung“ nach chir.-zahnärztlichem Eingriff:so gut wie nie lebensbedrohlich!!Also,auch wenn der Internist das Marcumar absetzt und der Patient erleidet einen der oben genannten Zwischenfall,ist die „Beweislage“ für den Zahnarzt dürftig.Ein Infarkt in der Praxis ist ein sehr schlimmes Ereignis!Der Internist redet sich leicht mit einer hochstilisierten „Blutungsgefahr“ heraus, die aber nicht er, sondern der Zahnarzt beherrschen muß und übernimmt für das Absetzen der Antikoagulantien keine Verantwortung…Die trage ich als Chirurg!-Also bin ich lieber -für den Patienten(!)-auf der sicheren Seite und konzentriere mich bei einem in diesem Zustand dringend notwendigen chir.Eingriff!!! -((Wir reden hier bitte von „normalen oralchirurgischen Eingriffen!!“))-lieber auf eine Problematik,die in mein Fachgebiet fällt-eben Zahnärzte sind keine Hämatologen!!Und all das ist auch die grundsätzliche Aussage der DGZMK.
schönes Fußball-Wochenende
Frank