Notfallversorgung für Zahnwurzelbehanlung

Hallo,

bin gerade auf Reisen. Nach meinem Urlaub steht eine schon länger aufgeschobene Zahnwurzelbehanlung an (da Zahn tot und kirschkerngroße Entzündung im Knochen).
Nun sind die Beschwerden aber stärker geworden, und ich hörte etwas von einer Notfallversorgung.

Könnte diese von einem anderen Zahnarzt durchgeführt werden, ohne dass nach dem Urlaub mein ZA Schwierigkeiten bei der eigentlichen Wurzelbehandlung hätte (ich muss diese selbst bezahlen und möchte nicht, dass sie etwa teurer wird, weil sich möglicherweise durch die Notfallversorgung vielleicht Komplikationen ergeben).?

Würde die Notfallversorgung von der Gesetzl. Krankenkasse bezahlt werden?

Im Voraus dankbar für alle professionellen Beiträge dazu grüßt BM

Hallo,

sie sollten auf jeden Fall den Notzahnarzt aufsuchen. Hier kann man in der ersten Sitzung ein Medikament in den entzündeten Zahn einbringen.(medikamentöse Einlage) Zusätzlich kann im Notdienst ein Antibiotikum verordnet werden. So werden nach dieser Zahnwurzelbehandlung die ersten Zahnschmerzen weggehen. Im Anschluß sollten Sie Ihren Hauszahnarzt aufsuchen, damit dieser dann den Zahn durch eine definitive Wurzelfüllung abschließen kann. Gute Besserung und beste Grüße

Dr. Seidel und Team

Für mehr Infos zum Thema Wurzelbehandlung: http://www.zahn-zahnarzt-berlin.de/deutsch/wurzelbeh…

Durch die Notfallversorgung   im Urlaub besteht kein Nachteil für die Behandlung ( beim Hauszahnarzt), jedoch wenn diese Wurzelbehandlung durch den Hauszahnarzt nicht nach der Definition der GKV(Gesetzlichen Verträgen der Krankenversicherungen)durchgefühhrt werden kann ist sie nach wie vor privat zu berechnen.
Wenn der Hauszahnarzt der Meinung ist, dies kann eine Folgebehandlung im Rahmen der gesetzl. Krankenkasse sein so muss er dies auch vor  verantworten können.
Wenn natürlich die Auslandlans KV Notfallbeh. abdeckt,  einfach die Behandlung eventuell abschliessen lassen…

Viele Grüße und gute Besserung

Hi,
die Notfallbehandlung bei einer Wurzelbehandlung würde ich nur dann machen lassen wenn die Schmerzen stark sind und nicht mehr nachlassen.
Es gibt da keine Bedenken und dein Zahnarzt kann nach deinem Urlaub ganz normal weiter machen, du solltest aber dir alles aufschreiben lassen, was der andere da in den Zahn rein gemacht hat.
lg
Anna

Hallo BM,

jeder Zahnarzt kann und darf eine Notfallbehandlung durchführen, was dabei vonnöten ist, kann über’s Internet nicht beantwortet werden, das muss der Kollege vor Ort je nach den gegebenen Umständen/ der aktuellen Situation spontan entscheiden!

Lassen Sie nicht ihr Portemonaie die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden, sondern die medizinischen Notwendigkeiten!!!

Eine Notfallbehandlung wird in aller Regel von den gesetzlichen Kassen übernommen, nur wenn Sie zusätzliche Vereinbarungen unterschreiben, können private Kosten entstehen.

Bei kirschkerngroßer Entzündung im Knochen würde ich mich umgehend in Behandlung begeben.

Gute Besserung!

docbel