Notversorgung : Bereits Behandlungsfall?

Eine Zahnwurzelbehandlung soll zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Aktuell steht jedoch eine Notversorgung an (Eröffnung des Wurzelkanals).

Wird dies bereits bei der Zuzahlung durch die GKV mit angerechnet - bzw. hätte es für die Patientin finanzielle Nachteile, wenn sie diese Notversorgung jetzt vornehmen lassen würde - und zu einem spoäteren Zeitpunkt die eigentliche Wurzelbehandlung erfolgt?

Ich verstehe die Frage nicht. Eine Notfallbehandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Eine Wurzelbehandlung wird unterschiedlich gehandhabt. Ist die Wurzelbehandlung nach Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses Kassenleistung, bezahlt sie die Krankenkasse, wenn nicht, dann nicht. Über den Kassenstandard hinausgehende Leistungen können sinnvoll sein und werden privat berechnet. Eine vorherige Aufklärung darüber halte ich für selbstverständlich. Das kann aber nur der/die Zahnarzt/Zahnärzttin vernünftig erbringen, dir/die den Patienten gesehen hat. Also am besten den Behandler fragen.

Kann mich dem Kollegen nur anschließen! Verstehe die Frage ebenfalls nicht. Eine Zuzahlung für eventuell fortschrittlichere und umfangreichere Behandlungsmaßnamen kann ich im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung nur empfehlen, da die GKV wirklich nur eine Minimalversorgung bezahlt. Allenfalls kann man das temporäre Schmerzbehandlung nennen.