Eine Zahnwurzelbehandlung soll zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Aktuell steht jedoch eine Notversorgung an (Eröffnung des Wurzelkanals).
Wird dies bereits bei der Zuzahlung durch die GKV mit angerechnet - bzw. hätte es für die Patientin finanzielle Nachteile, wenn sie diese Notversorgung jetzt vornehmen lassen würde - und zu einem spoäteren Zeitpunkt die eigentliche Wurzelbehandlung erfolgt?