Professionelle Zahnreinigung: Kosten nicht nachvollziehbar!

Hallo,

auf der Rechnung meiner PZR steht u.a. folgendes:

Faktor: 2,84
Anzahl der Zähne: 28
Rechnungbetrag: 125,16 Euro

Wie errechnen sich diese Kosten?
Ich habe außerdem nur noch 27 Zähne, wurde mir einer zuviel in Rechnung gestellt oder ist das „Standard“?
Spielt die Behandlungsdauer eine Rolle? Es waren ca. 40 Minuten, was auf der Rechnung allerdings nicht angegeben wurde.

Weiss das hier jemand?
Danke!

Hallo,

es sollte auf der Rechnung die Postion 1040 angegeben sein, dies pro vorhanden Zahn.
Wenn wirklich nur noch 27 Zähne vorhanden sind dann eben für 27 Zähne nicht mehr und nicht weniger, sondern eben das was vorhanden ist.

Die Postion 1040 also pro Zahn zu einem Faktor von 2,3 dadruch das es bei dir 40 Minuten gedauert hat hat man den Fakrot wahrscheinlich angehoben zu 2,84, allerdings sollte da auch eine Begründung bei stehen.

Einfach mal in der Praxis anrufen und um Korrektur der Rechnung bitten.

Gruß

Hallo,

auf der Rechnung meiner PZR steht u.a. folgendes:

Faktor: 2,84
Anzahl der Zähne: 28
Rechnungbetrag: 125,16 Euro

Wie errechnen sich diese Kosten?

Gem. GOZ 1040 beträgt der 2,3-fache Satz 3,62€.

Dein ZA hat aber einen 2,84-fachen Satz berechnet, also hat er offensichtlich so gerechnet:

(3,62€ / 2,3) * 2,84 *28 = 125,16€

Ich habe außerdem nur noch 27 Zähne, wurde mir einer zuviel in
Rechnung gestellt oder ist das „Standard“?

Warum er einen höheren Faktor angesetzt und diese Leistung für 28 Zähne berechnet hat, obwohl du nur 27 hast, solltest du ihn fragen.

Gruß
Pontius

Servus Lucia,

eine Begründung sollte nicht dastehen, sondern sie muss angegeben sein , wenn der ZA sein Geld haben will. Unbegründete Mittelsatzüberschreitungen (also: jenseits des 2,3fachen Einfachsatzes) führen dazu, dass die Liquidation nicht fällig ist, und damit nicht bezahlt werden muss.
BTW: die GOZ 1040 kann nicht pro vorhandenem Zahn angesetzt werden, sondern pro Zahn, an dem die Leistung tatsächlich erbracht worden ist.
Das ist keine Erbsenzählerei: wenn Profis (also z.B. Du) Auskünfte geben, sollten die möglichst wenig Interpretationsspielraum lassen.

Gruß

Kai Müller

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Moin Kai,

BTW: die GOZ 1040 kann nicht pro vorhandenem Zahn angesetzt
werden, sondern pro Zahn, an dem die Leistung tatsächlich
erbracht
worden ist.
Das ist keine Erbsenzählerei: wenn Profis (also z.B. Du)
Auskünfte geben, sollten die möglichst wenig
Interpretationsspielraum lassen.

Dann hoffe ich mal, dass die Profis es nicht nur in der Theorie so genau nehmen wie du, sondern auch in der Praxis.
Ich habe noch keinen ZA getroffen, der gesagt hätte, dass z.B. von 25 Zähnen nur 12 eine PZR bräuchten.
Kennst du denn Rechnungen, bei denen weniger Zähne abgerechnet wurden, als zum Zeitpunkt der PZR vorhanden waren?

Gruß
Pontius

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