Professionelle Zahnreinigung & Zahnsteinentfernung

Wenn ich eine professionelle Zahnreinigung machen lasse, die ich selbst bezahle (ca. 85 EUR bei meinem Zahnarzt), so musste ich bisher immer noch 10 EUR Praxisgebühr zahlen und meine Versichertenkarte zeigen, weil vorher immer noch eine Zahnsteinentfernung gemacht wurde.

Ich frage mich, ob das normal ist, denn a) müsste doch eine Zahnsteinentfernung in der professionellen Zahnreinigung integriert sein und b) dachte ich, bei einer Zahnsteinentfernung zahlt man gar keine Praxisgebühr (und ich habe dieses Jahr noch keine machen lassen).

Weiß da jemand genaueres?

Hallo King555.

die Praxisgebühr fällt nicht an, wenn neben der Vorsorgeuntersuchung nur noch Röntgenaufnahmen, Zahnsteinentfernung und Vitalitätsproben gemacht werden.

Die Vorsorgeuntersuchung darf nur zweimal pro Jahr abgerechnet werden, zwischen beiden Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen und beide Untersuchungen dürfen nicht im gleichen Kalenderhalbjahr erfolgen.

Darüberhinaus fällt die Praxisgebühr nur dann nicht an wenn die 3 erlaubten zusätzlichen Behandlungen in der gleichen Sitzung und nicht an einem anderen Tag stattfinden. Jede weitere zahnärztliche Leistung führt automatisch zur Fälligkeit der Praxisgebühr.

Ich habe absichtlich die gesamten Einschränkungen aufgeführt (auch wenn Du nicht danach gefragt hast) um aufzuzeigen, wie kompliziert die Abrechnungsbestimmungen sind.

Du als Patient kannst leider nicht nachvollziehen, welche Leistungen abgerechnet werden und wann die Praxisgebühr anfällt oder nicht.

Du kannst allerdings am Ende eines Quartals Deinen Zahnarzt um einen Ausdruck der mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Leistungen bitten, dann könntest Du sehen, was die Praxis abgerechnet hat und wüsstest dann ob diese Leistungen auch erbracht worden sind.

Ich frage mich, ob das normal ist, denn a) müsste doch eine Zahnsteinentfernung in der professionellen Zahnreinigung integriert sein

Nein

und b) dachte ich, bei einer Zahnsteinentfernung zahlt man gar keine Praxisgebühr (und ich habe dieses Jahr noch keine machen lassen).

Das stimmt unter den oben aufgeführten Einschränkungen.

Gruß
Gero

Lieber Gero,

um es mit ‚Prong‘ zu sagen: „I beg to differ“

Wenn ein gesetzlich Versicherter einen Zahnarzttermin hat, an dem a usschließlich Privatleistungen erbracht werden, kann IMO auch keine Praxisgebühr anfallen. Diese ‚Gebühr‘ kommt aus dem Kassen-Universum.

Ob der Nachfrager die Chance hat herauszufinden, on nicht doch eine Praxisgebühr fällig ist, war ja nicht die Frage.

Jetzt zum Thema ‚Professionelle Zahnreinigung‘:

Das wird ja hier nicht zum ersten Mal diskutiert. Sichere Tatsache ist, dass die Gebührenordnungen für Zahnärzte weder im kassenzahnärztlichen-, noch im privaten Bereich (Bema, GOZ) den Begriff der PZR kennen - weder wörtlich, noch inhaltlich. Rechtlich fällt deshalb die PZR in den Bereich der Analogleistungen (GOZ), weil ein (Zahn)arzt eigentlich keine Maßnahmen vornehmen darf, die nicht in einer Gebührenordnung vorkommen. Es wären dann nämlich keine ärztlichen Leistungen. Das hat - nicht nur - steuerrechtliche Implikationen.

Diese ungute Situation hat dazu geführt, dass unter PZR subsummiert werden kann, was immer beliebt, bzw. ohne größere Probleme bei den Zahlungspflichtigen durchsetzbar ist. Solche Verhältnisse erwartet man eigentlich eher in Bari oder Lamia.

Daß aber ein Zahnarzt (nämlich Du) einem Nachfrager die Auskunft gibt, dass eine Zahnsteinentfernung nicht zum Umfang einer PZR zählen würde, halte ich für - um es zurückhaltend zu sagen - eine formalistische Auskunft. Sie stimmt, weil es für die Zahnsteinentfernung ja sowohl im Bema, wie in der GOZ entsprechende Positionen gibt. Trotzdem halte ich die Auskunft für sophistisch.
Solange ich noch praktiziert habe, war die Zahnsteinentfernung selbstverständlicher Bestandteil der PZR.

Wie bezeichnest Du denn in Deiner Praxis das Leistungspaket, das Du erbringst (oder erbringen lässt), wenn ein gesetzlich Versicherter zum zweiten Mal im Jahr zu dem kommt, was er als Zahnreinigung versteht?

Gruß

Kai Müller

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Danke für eure ausführlichen Antworten!

So wie ich das sehe, habe ich 2x 10 EUR unnötigerweise bezahlt.

Ich werde die Tage mal in die Rechnung schauen, ob da auch was von Zahnsteinentfernung drin steht. Wenn ja, frage ich mal meine Krankenkasse, ob mein Zahnarzt diese noch zusätzlich abgerechnet hat (über die Kasse).

Hallo Kai,

Wenn ein gesetzlich Versicherter einen Zahnarzttermin hat, an dem a usschließlich Privatleistungen erbracht werden, kann IMO auch keine Praxisgebühr anfallen. Diese ‚Gebühr‘ kommt aus dem Kassen-Universum.

Da die erste Zahnsteinentfernung im Jahr eine Kassenleistung ist und der Kassenpatient einen Rechtsanspruch auf Abrechnung der Kassenleistung über seine Chipkarte hat, handelt es sich in der ersten PZR-Sitzung des Jahres nicht um eine reine Privatbehandlung.

Ob der Nachfrager die Chance hat herauszufinden, on nicht doch eine Praxisgebühr fällig ist, war ja nicht die Frage.

Das habe ich ja auch erwähnt. Die Regelungen habe ich nur deshalb aufgeführt, um den mitlesenden Nicht-Fachleuten die Abrechnungsproblematik zu erklären.

Sichere Tatsache ist, dass die Gebührenordnungen für Zahnärzte weder im kassenzahnärztlichen-, noch im privaten Bereich (Bema, GOZ) den Begriff der PZR kennen - weder wörtlich, noch inhaltlich.

Richtig

Rechtlich fällt deshalb die PZR in den Bereich der Analogleistungen (GOZ), weil ein (Zahn)arzt eigentlich keine Maßnahmen vornehmen darf, die nicht in einer Gebührenordnung vorkommen. Es wären dann nämlich keine ärztlichen Leistungen.

Diese Schlußfolgerung ist nicht richtig: Selbstverständlich könnten Leistungen, die nicht in der GOZ vorkommen, zahnärztliche Leistungen sein (§2Abs.3 GOZ).

Das hat - nicht nur - steuerrechtliche Implikationen.

Das ist aber nun wirklich ein Thema, welches mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun hat, über welches ich aber gerne per Mail mit Dir diskutiere.

Diese ungute Situation hat dazu geführt, dass unter PZR subsummiert werden kann, was immer beliebt, bzw. ohne größere Probleme bei den Zahlungspflichtigen durchsetzbar ist. Solche Verhältnisse erwartet man eigentlich eher in Bari oder Lamia.

Aber genau das machst Du doch auch, indem Du dem Patienten den ihm rechtlich zustehenden Anteil der gesetzlichen Krankenkasse, an einer Behandlung die überwiegend privat zu berechnen ist, verweigerst.

Im übrigen sehe ich es in unserem Berufsstand als sehr problematisch an, daß die meisten Zahnärzte sich nicht um die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tuns kümmern, nie das fünfte Sozialgesetzbuch oder andere Rechtsgrundlagen lesen und sich dann ihre eigene Wirklichkeit basteln (womit ich ausdrücklich nicht Dich meine).

Daß aber ein Zahnarzt (nämlich Du) einem Nachfrager die Auskunft gibt, dass eine Zahnsteinentfernung nicht zum Umfang einer PZR zählen würde, halte ich für - um es zurückhaltend zu sagen - eine formalistische Auskunft.

Das betrachte ich nicht mal als Vorwurf. Bei der ganzen Frage geht es ja nur um Formalien und nicht um Empfinden. Vielleicht sagen Dir die Begriffe Einzelleistungsvergütung und Zielleistungsvergütung etwas? Unsere Standesvertreter haben aus sehr guten Gründen sich die Einzelleistungsvergütung auf die Fahne geschrieben. Mit Deiner Abrechnungsinterpretation betreibst Du genau das Gegenteil.

Sie stimmt, weil es für die Zahnsteinentfernung ja sowohl im Bema, wie in der GOZ entsprechende Positionen gibt. Trotzdem halte ich die Auskunft für sophistisch.

Ist das ein Kompliment oder eine Kritik? Schließlich ist dieses ganze Forum ja ein reines Sophistenforum.

Solange ich noch praktiziert habe, war die Zahnsteinentfernung selbstverständlicher Bestandteil der PZR.

Vielleicht in Deinen Augen, abrechnungstechnisch jedoch nie!

Wie bezeichnest Du denn in Deiner Praxis das Leistungspaket, das Du erbringst (oder erbringen lässt), wenn ein gesetzlich Versicherter zum zweiten Mal im Jahr zu dem kommt, was er als Zahnreinigung versteht?

Meine Patienten zahlen bei der ersten professionellen Zahnreinigung im Jahr selbstverständlich einen um die Zahnsteinentfernung verringerten Betrag. Bei der zweiten PZR im Kalenderjahr fällt zusätzlich finanziell die Zahnsteinentfernung mit an.

Leistungspakete rechne ich überhaupt nicht ab, sondern lediglich Einzelleistungen.

Gruß
Gero

Hallo,

sorry, wenn ich mich einmische, aber mir ist es bereits mehrmals passiert, dass ich bei der Kontrolle um eine Zahnsteinentfernung bat, aber stets auf eine prof. Zahnreinigung verwiesen wurde.

Ich habe mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass bestehender, auch von mir zu sehender Zahnstein bitte entfernt wird, nix wurde gemacht.

Nun nochmal zu meinem Verständnis:

Heute nachmittag hab ich einen Termin bei einem neuen Zahnarzt zur prof. Zahnreinigung. Eine Entfernung des Zahnsteines hat dieses Jahr noch nicht stattgefunden.

Es müsste also theoretisch so sein, dass mir Zahnstein als Kassenleistung entfernt wird und sep. auf einer Rechnung die prof. Zahnreinigung berechnet wird?

Gruß,
Doro

Ja
so ist es…
Gruß

1 Like

Hallo Doro,

genauso wäre es richtig.

Viel Glück
Gruß
Gero

Hallo,

da bin ich aber mal gespannt, wie es dann tatsächlich abläuft. Werde nachher berichten.

Gruß,
Doro

Hallo.

Sorry, wenn ich da nochmal meine Meinung hier in die Runde werfe.

Zahnsteinentfernung und PZR haben IMHO nichts miteinander zu tun.

Bei der PZR geht es (zumindest bei uns) primär um

  • die Reinigung der Zahnfleischtaschen zur Parodontitisprophylaxe,
  • die Aufklärung zur Mundhygiene,
  • Erklärung und Verwendung von Zahnzwischenraumbürsten und Zahnseiden,
  • Messung der Zahnfleischtaschen mit 6 Messpunkten pro Zahn,
  • Ernährungsberatung,
  • Subgingivale Kürretage und Reinigung der Wurzeloberflächen zur
    Entfernung des bakteriellen Biofilms (Scaling Rootplaning),
  • Entfernung von Verfärbungen ausgelöst durch Rauchen, Kaffee, Tee
    Rotwein und Ähnlichem, auch mit AirFlow falls nötig
  • Politur der Zahnoberflächen,
  • Fluoridierung

Die Zahnsteinentfernung beinhaltet nur die Entfernung von harten Zahnbelägen. Die Entfernung von weichen Zahnbelägen, wie sie meist im Zahnzwischenraum vorkommen wird hier nicht berücksichtigt. Zudem bilden sich meist nur an den Ausführungsgängen der Speicheldrüsen wirklich harte Zahnbeläge. Daher sind genaugenommen nur die Unterkieferfront und die oberen ersten Molaren betroffen. Eine Politur und eine Fluoridierung ist laut BEMA-Z nicht vorgesehen.

Weiterhin kann die Zahnsteinentfernung nur in Verbindung mit einer Kontrolluntersuchung stattfinden. Im Rahmen der PZR wäre dann eine Gegenrechnung nur dann sinnvoll wenn am gleichen Tag eine Kontrolluntersuchung stattfindet oder stattgefunden hat. Zu einem anderen Zeitpunkt fallen somit natürlich 10Euro Krankenkassengebühr an.

Wenn eine Kassenleistung mit einer Privatleistung verrechnet werden soll, müsste es hierzu eine Mehrkostenregelung geben. Diese kennt der Eine oder Andere bei Füllungen, die mit einer Zuzahlung verbunden sind. Die Möglichkeit einer Mehrkostenvereinbarung besteht meines Wissens bei Zahnsteinentfernung und PZR nicht.

Eine Gegenrechnung von Zahnstein ist somit aus kassenrechtlicher Sicht nicht regelkonform.

Von daher:

  • Zahnstein kann nur einmal pro Jahr und nur im Rahmen der Kontrolluntersuchung entfernt werden, andernfalls fallen 10€ Krankenkassengebühr an.
  • da nur harte Zahnbeläge entfernt werden dürfen beschränkt sich dies auf nur wenige Zähne >> Unterkiefer Frontzähne und die beiden ersten oberen Molaren.
  • Eine Gegenrechnung ist nicht vorgesehen und nicht regelkonform,

Eine ordentliche PZR kann bei einem Pat. mit vollständigem Gebiss nicht unter 45min erbracht werden. 60min snd realistisch.

Das dazu.

Lieben Gruß

Ramius

Hallo Ramius,

mit Ausnahme Deiner Aussage, Zahnstein könne sich nur an den unteren Frontzähnen und den oberen ersten beiden Molaren bilden kann ich Dir uneingeschränkt zustimmen. Danke für Deinen Beitrag

Gruß
Gero

Bericht Rechnung Zahnreinigung
Hallo,

tja, nun hab ich eine Rechnung bekommen, auf der lediglich die PZR mit 50 Euro aufgeführt wird. Einzelpositionen gibt es dort nicht. Also für den Patienten, in dem Fall für mich, nicht direkt nachvollziehbar, ob nun Zahnstein entfernen als Kassenleistung abgerechnet wurde oder nicht. Eigentlich hab ich nichts anderes erwartet. :smile:

Gruß,
Doro

Hallo Gero.

Nun, ich sag mal so. Nach meiner Erfahrung sammelt sich an diesen Stellen meist mehr harter Zahnbelag als an anderen Stellen.

LG
Stefan

Hallo.

Das liegt nun daran, dass es die Leistung PZR weder im BEMA(Kassengebührenverzeichnis) noch in der GOZ(Private Gebührenordnung) gibt. Folglich gibt es auch keine Gebührenpositionen die im Einzelnen aufgeführt werden könnten.

LG

Ramius

Hallo Doro,

tja, nun hab ich eine Rechnung bekommen, auf der lediglich die
PZR mit 50 Euro aufgeführt wird. Einzelpositionen gibt es dort
nicht. Also für den Patienten, in dem Fall für mich, nicht
direkt nachvollziehbar, ob nun Zahnstein entfernen als
Kassenleistung abgerechnet wurde oder nicht.

Anhand des Preises kannst Du wohl davon ausgehen, daß die potentiellen Kassenanteile an der Behandlung auch über Chipkarte abgerechnet wurden. Anderenfalls wäre eine solche Behandlung ein Zuschussgeschäft für die Praxis.

Eigentlich hab ich nichts anderes erwartet. :smile:

Deine Enttäuschung kann ich zwar nachvollziehen, aber offensichtlich bist Du in einer Praxis gelandet, die die professionelle Zahnreinigung nicht so aggressiv anbietet wie manch andere. Sonst hätte auf der Rechnung nämlich ein wesentlich höherer Preis gestanden.

Gruß
Gero

Hallo Ramius,

Das liegt nun daran, dass es die Leistung PZR weder im
BEMA(Kassengebührenverzeichnis) noch in der GOZ(Private
Gebührenordnung) gibt. Folglich gibt es auch keine
Gebührenpositionen die im Einzelnen aufgeführt werden könnten.

Das Thema hatten wir hier auch schon öfter. Selbstverständlich kann man die PZR Rechnung nach Positionen aufgliedern. Man ist als Zahnarzt sogar dazu verpflichtet (Analogpositionen!)

Solange der Patient eine solche Pauschalrechnung, bezahlt gibt es keine Probleme. Vor Gericht hätte eine Rechnung ohne Einzelpositionen allerdings keinen Bestand.

Gruß
Gero

Hallo,

klar, bei dem Preis von 50 Euro kommt es mir nicht auf ein paar Euro an, sondern eher ums Verstehen und Nachvollziehen.

Allerdings wäre die Sache bei der Rechnung vom letzten Jahr in Höhe von über 150 Euro schon interessanter gewesen.

Gruß,
Doro

Hallo Gero.

Richtig. Ich hier böte sich an die Zahnstein und PA Positionen der GOZ zu verwenden. Ausserdem auch die Beratungspositionen. Mit dem richtigen Steigerungssatz und einer Vereinbarung zur Privatbehandlung wäre dies korrekt.

Gruß
Ramius

Solange der Patient eine solche Pauschalrechnung, bezahlt gibt
es keine Probleme. Vor Gericht hätte eine Rechnung ohne
Einzelpositionen allerdings keinen Bestand.

Servus Gero,

ich konnte diese interessante Experten(Sophisten? :wink:diskussion nicht mehr weiterverfolgen, weil ich lieber am Chiemsee war. Einen Satz jetzt nur noch dazu:

Nicht nur, dass die Rechnung vor Gericht keinen Bestand hätte, sondern es wäre - zumindest theoretisch - sowohl ein berufsrechtliches Vorgehen durch die Kammer (falsche Privatabrechnung, weil nicht verordnungsgerecht) als auch ein weiteres disziplinarisches durch die KZV möglich, bzw. nicht auszuschließen.

Gruß

Kai

Auch danke für deine Antwort.

Mein Zahnarzt hat mir bei der letzten Kontrolluntersuchung nur einen Termin für die Zahnsteinentfernung (zusammen mit der PZR) gegeben, anstatt diese sofort zu machen. Daher musste ich wohl jeweils die 10 EUR zahlen. Fallen die denn dann auch wirklich an? Ist ja schon irgendwie blöd, dass ich die 10 EUR zahlen muss, nur weil man Zahnarzt bei der Kontrolluntersuchung keine Zeit hat.

Interessant finde ich deine Aussage bzgl. dem Hauptauftreten von Zahnstein an der Unterkieferfront. Genau da und fast nur da habe ich immer Zahnstein und ich dachte immer, das liegt bei mir daran, dass ich dort SEHR engstehende Zähne habe.