Recht auf Herausgabe Patientenunterlagen?

Hallo,

weiß jemand, ob man ein Recht gegenüber seinem Zahnarzt auf Herausgabe der eigenen Patientendaten (Patientenkarteikarte, auch Röntgenbilder) hat? Ggfs. gegen Aufwandsentschädigung für Kopien ?

Servus,

die Karteikarte selbst muss schon wegen der Aufbewahrungspflicht beim ZA bleiben. Das gilt auch für die Originale der Röntgenbilder.

Also, Dein gesetzlicher Anspruch:

Kopien der Bilder (gegen Kostenersatz) und Abschrift der Eintragungen in der Karte. Wobei persönliche Bemerkungen (wie z.B. „Querulant“ :wink: nicht mit abgeschrieben werden müssen.

Gruß

Kai Müller

Grüß Gott,

danke für die prompte Antwort. Ich bin kein Querulant, ganz im Gegenteil. Habe immer alles klaglos über mich ergehen lassen. Vor eine paar Wochen empfahlen Sie mir, eine Zweitmeinung einzuholen. Ich dachte, die vorhandenen Daten könnten hilfreich sein.

Gruß

Ziegen 1

Hallo,

wurden in den letzten 6 Monaten Röntgenaufnahmen angefertigt, wenn ja lass den neuen Zahnarzt die Aufnahmen anfordern. Sind die Aufnahmen älter als 6 Monate, bringt es so wieso nichts da diese Veraltet sind.

Die eigentliche Karteikarte für eine Zweitmeinung wird im Normalfall nicht benötigt.

Gruß

Lieben Dank für Deine Antwort.