Teleskopkronen 2 Jahre Garantie?

Hallo, ich habe Seit 0/3 20013 unten (komplett) eine neueTeleskopkrone (Kosten exakt **6000€) **mit Porzelankäbchen.von 35 - 42 * Zahn 35 und 42 sind abgebrochen.Die 2 Käpchen wurde (vom Zaharzthelferin) durch entfernen der reste vom abgebrochenden Zahn zerstört. Die Frage lautet, Garantie für alle leistungen wie Wurzebehandlung, Stiftaufbau und 2 neue Porzelankäpchen?                                                                                                                     Die Zahnärtztin möchte keine neuen Käpchen anfertigen lassen, nur mit normalen Aufbau anpassen.?                                                                                                                                             Vielen Dank, freue mich auf eine Positive Antwort

Hallo, ich habe Seit 0/3 20013 unten (komplett) eine
neueTeleskopkrone (Kosten exakt 6000€)

plong!

mit Porzelankäbchen

Verblendung= nutzlose teure Spielerei auf Kosten der Stabilität

von 35 - 42 * Zahn

Also eine Teilprothese im Unterkiefer Frontbereich

35 und 42 sind abgebrochen

haben wohl die Belastung nicht ausgehalten

Die 2 Käpchen wurde (vom Zaharzthelferin) durch entfernen der reste vom
abgebrochenden Zahn zerstört.
Die Frage lautet, Garantie für alle leistungen wie Wurzebehandlung, Stiftaufbau und 2 neue Porzelankäpchen?

Das ganze dann an wurzelbehandelten Zähnen aufhängen? Wenn die toten Zahnwurzeln sich entzünden (Chance ca. 30%), und die Zähne gezogen werden müssen, geht der Ärger von vorne los.

Unabhängig von den Garantieleistungen:
Ich würde an den halbkaputten Zähnen nicht mehr herumfrickeln oder sie gar als Brückenpfeiler verwenden…
Implantatpfeiler oder eine herausnahmbare Teilprothese und dann hast Du Ruhe.

Hallo Maluvip,

Antwort: Nein! Es gibt keine Garantie auf zahnärztliche Leistungen, sondern lediglich eine Gewährleistung auf Zahnersatzleistungen , die der Regelversorgung entsprechen.

Gewährleistung bedeutet kurzgefasst, daß der Mangel von Anfang an bestanden haben muß.

Die bei Dir eingesetzte Versorgung entspricht nicht der kassenzahnärztlichen Regelversorgung und damit gibt es auch keine Gewährleistung. Diese Gewährleistung hätte sich ohnehin nur auf die prothetischen Leistungen erstreckt und nicht auf die Begleitleistungen wie Wurzelbehandlungen etc.

Gruß
Gero