Zahnarzt Fehler - Schadenersatz

Hallo Zusammen,

Zahnärzte machen Fehler, ist auch menschlich. Kann natürlich alles passieren und meistens fällt es dann auf, wenn man seinen Zahnarzt gewechselt hat.

Kann man eigentlich von seinem alten Zahnarzt verlangen, daß er die Kosten für falsche Zahnbehandlung erstattet? Beispielsweise wenn eine Zahnfüllung nach relativ kurzer Zeit ausgefallen ist?

VG
Michael

Sehr geehrter Herr Mitterer,

Sie haben 2 Jahre Garantie auf eine Füllung. Wenn es dort ein Problem gibt hat der Kollege ein Recht auf Nachbesserung. Lehnen Sie das ab, können Sie nach meinem Kenntnisstand auch keine Kostenerstattung geltend machen.

Wenn Sie der Meinung sind, es sei eine falsche Behandlung erfolgt, sollten Sie dies von einem unabhängigen Gutachter bestätigen lassen.

Hallo,

der Zahnarzt darf seine misslungene Arbeit korrigieren und erneuern. Wenn die Füllung schon älter ist, hast du keine Chance auf Erstattung.
Damit ein „ärztlicher Kunstfehler“ nachweisbar ist, musst du wahrscheinlich einen Gutachter einschalten.
Also - es ist immer schwierig, wenn du Geld zurück haben möchtest.

Gruß, Ralle

Hallo Michael,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry…

Hallo,
das liegt immer in deinem Ermessen. So eine Zahnfüllung ist immer nur ein Ersatz und je nach dem wie groß das Loch im Zahn ist, kann es durchaus sein, dass sie schnell rausfällt.
Vielleicht wollte er dir große Kosten mit einer Krone ersparen und hat dir die billige Lösung gemacht, nämlich Füllung?
Ich an deiner Stelle würde nicht das Geld haben wollen, wenn schon, dann sei so ehrlich und geh zu ihm damit er dir eine neue Füllung auf Kulanz (Kostenlos) machen kann. Diese Chance würde ich ihm geben, und wenn er das nicht macht, dann sei froh da weg zu sein.

Du kannst dir viel Ärger erparen wenn du keinen Kleinkrieg mit dem anfängst. Er ist schon bestrafft genug weil er dich als potenziellen Kunden verlor und weil du keine Werbung für ihn machen wirst, im Gegenteil ^^ (würd ich nicht machen, denn das schlechte holt einen immer ein)

Also lasse den Ärger los, dann wird es besser laufen beim neuen Zahnarzt :smile:

lg
Anna

Hallo,

eigentlich ist die erstattung von behandlungskosten ja sache des sozialversicherungsträgers-krankenkasse-.
als selbstzahler ja, sofern dem zahnarz grobe fahrlässigkeit bei der behandlung nachgewiesen werden kann- nachweis obliegt dir. im grunde gehst du mit dem zahnarzt ja auch so etwas wie ein -werkvertrag- ein man hat anspruch auf fehlerfreie arbeit. liegt ein fehler vor kann man nachbesserung verlangen, klappt das dann nicht, ersatz der neuen behandlungskosten.
aber vorsicht- es ist nicht sehr warscheinlich dass der erstbehandelnde zahnart das falsche material für die füllung genommen hat- da gibt es nämlich nicht so viele- etwas skepsis beim wechsel des z. ist auch beim neuen ngebracht- als selbstzahler kann der zahnarzt dann ganz gut an dir verdienen- gerne wird dann auch schon mal dem kollegen etwas unterstellt-
wenn es sich nur um eine füllung handelt - würde ich nichts untenehmen- kosten und aufwand sind einfach zu hoch.

ich hoffe ich konnte etwas helfen

grüße hook

Lieber Michael,

Die Tatsache allein, dass sich eine Füllung löst, die vor kurzem erst gemacht wurde, ist noch kein Beleg für einen Fehler oder Mangel (ist nicht dasselbe). Es gibt viele Füllungsarten, die im Kassenbereich von der Gewährleistung ausgenommen sind, z.B. sehr große Füllungen, Füllungen an Milchzähnen, Füllungen an den Zahnhälsen etc. Dazu kommen noch patientenbezogene Faktoren wie bspw. Zähneknirschen.

Bevor hier ein Fehler angenommen wird, sind diese Fakten erst einmal gründlich zu überprüfen, bevor man eine vorschnelle Aussage trifft. Dafür gibt es darüber hinaus das Gutachterwesen.

Grüsse,

MM