Zahnarztbehandlung im Baistarif der PKV

Guten Tag,
ich bin als Selbstständiger seit über dreißig Jahren privatversichert gewesen und aufgrund diverser Erkrankungen nun erwerbsunfähig und somit seit einiger Zeit im Basistarif der PKV versichert. Da meine mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte seit Jahren für meine medizinische Betreuung verantwortlich sind, hat es sie nicht gestört, dass ich nun in den Basistarif wechseln musste und ich werde wie in all den Jahren zuvor, immer noch mit der gleichen Zuwendung behandelt. Vorauszuschicken ist jedoch, dass die von mir aufgesuchten Praxen nie einen Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten, weder in der Terminvergabe noch in der Behandlungsdauer, je gemacht haben. Nun muss ich in den nächsten Wochen meinen Zahnarzt aufsuchen, welcher mich seit zwanzig Jahren als privatversicherter Patient behandelte und dieser ist nun nicht mit dem geringeren Honorar im Basistarif einverstanden, da er angeblich draufzahlen würde. Ich selbst bin nicht in der Lage, die Differenz zum normalen Privathonorar auf Dauer aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Kann mir von Ihnen/Euch jemand erklären, ob das Honorar im Basistarif (GOÄ 1,2 und GOZ 2,0) wirklich so viel geringer ist, als eine Vergütung der GKV zur Behandlung ihrer Versicherten.
Natürlich weiß ich, dass es große Differenzen zwischen Basistarif und Normaltarif der PKV gibt, gehe aber davon aus, dass das Basishonorar der Vergütung der GKV entsprechen würde.
Weiter würde ich mich freuen, wenn jemand verbindlich mitteilen kann, ob es in Berlin eine Behandlungspflicht (nicht nur Notfälle) von Zahnärztinnen und Zahnärzten gibt.
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.
Tutein

Moin,

die Behandlungspflicht gilt bundesweit, aber nur für Notfälle, not more.

Und bei einem 2,0 fachen Satz ist es bei den meisten Leistungen so ziemlich das gleiche wie bei einem Kassenpatienten. Wo in manchen Behandlungen auch drauf gezahlt wird.

Du musst deinem Arzt klar machen das du es nur so wünscht, es bleibt ihm überlassen ob er es so möchte und dir bleibt überlassen einen anderen aufzusuchen.
Gruß

Hallo!

Das Problem mit dem Basistarif ist leider weit verbreitet und je nach Krankenversicherung leider auch nicht die gleichen Leistungen wie in der GKV! Habe das gleiche Problem mit meiner Mutter bei der Central, die nur den 1,0 -1,7-fachen Satz erstatten wollen. Es ist kein Zahnarzt dazu verpflichtet, zu diesen Bedingungen zu behandeln und es ist auch nicht einfach, einen Arzt/Zahnarzt zu finden, der dazu bereit ist. Es ist schlichtweg GELOGEN, dass es im Basistarif die gleichen Leistungen gibt, wie als Kassenpatient! Auch wenn es immer behauptet wird! Zu diesem Thema hat sich gerade eine Selbsthilfegruppe gegründet (um die Patientin aus der Sendung „Kontraste“)- nennt sich: Initiative der PKV-Basistarif-Geschädigten; das Forum ist unter folgender Internetadresse zu finden: [http://basistarif.foren-city.de/index.php;(OHNE](http://basistarif.foren-city.de/index.php;(OHNE) www.). Vielleicht können Sie dort nochmal Ihr Anliegen posten; man ist dort im Thema und kennt sich recht gut aus! Viel Erfolg!

Hallo Tutein,

die Einführung des Basistarifes in der PKV war eine rein politische Maßnahme um private Krankenversicherer zwingen zu können Menschen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand versichern zu müssen (wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung schon immer der Fall war).

Wie bei den meisten Versuchen politisch an den Mängeln unseres Gesundheitssystems herumzudoktern, war auch dieser Versuch leider nicht durchdacht.

So kam es daß beim Zahnarzt, der einer ganz anderen Gebührenordnung folgen muss als der Arzt, durch eine Beschränkung auf den 2,0 fachen Satz eine deutlich schlechtere Bezahlung als beim Kassenpatienten resultierte.

Als Beispiel sei hier eine zweiflächige Füllung und eine dreiflächige Füllung genannt:

eine zweiflächige Füllung kostet beim VdEK-Versicherten Kassenpatient €36,58, beim Privatpatient zum 2,0fachen Satz €23,62 (36,22% mehr beim Kassenpatienten).

eine dreiflächige Füllung kostet beim VdEK-Versicherten Kassenpatient €45,96, beim Privatpatient zum 2,0fachen Satz €33,74 (54,87% mehr beim Kassenpatienten).

Rein rechtlich gibt es zwar eine Behandlungspflicht zu diesem Tarif, durchsetzen kann dies ein Patient aber nur im Rahmen einer Notfallbehandlung.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben zwar den Auftrag bekommen, dies für alle Behandlungen sicherzustellen, in der Realität ist dies allerdings nicht möglich.

Nicht nur ein Patient kann jederzeit den Arzt wechseln, auch ein Arzt oder Zahnarzt hat jederzeit das Recht eine weitere Behandlung aus den unterschiedlichsten Gründen zu verweigern (gilt nicht für eine Notfallbehandlung).

Gruß
Gero

Das ist ja etwas traurig. Danke für die Antwort.
Tutein