Nachträglicher Zwangs Kabelanschluss

Hallo,

ich wohne in einem Mietshaus in Berlin, bei dem EuroSat als Kabelanbieter vorhanden ist. Bisher musste man mit EuroSat einen Kabelmietvertrag abschließen um Kabelfehrnsehn zu empfangen. Wir waren auch ein Jahr lang bei denen, haben dann aber gekündigt, weil bei jeder kleinen schlecht-Wetterfront der Empfang abgeschaltet wurde. Die Kündigung wurde auch akzeptiert und der Empfang abgeschaltet.

Sind dann auf DVB-T umgestiegen und auch seit zwei Jahren sehr zufrieden damit.

Nun habe ich vom Vermieter ein schreiben bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, das ab nächsten Jahr die Grundgebühr für den Kabelanschluss in die Betriebskosten übernommen wird.
Auf Anfrage bei der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Wahl hätte und der Kabelanschluss dann halt wieder angeklemmt wird.

Nun meine Frage:
Darf der Vermieter mich zu dem Anschluss & der Zahlung zwingen, obwohl ich ihn weder benötige noch haben möchte.

Ps.: Wäre nett wenn bei der Antwort irgendwelche aussagekräftigen Paragraphen oder Rechtsprechungen die mein Anliegen bekräftigen oder wiederlegen dabei wären…

Danke schon mal im Voraus…

Gruß MariMari6081

hallo,
kann ich nichts zu sagen.

lisa

Die laufenden monatlichen Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig. Ein Mieter, der dem Kabelanschluss nicht zugestimmt hat, muss die Betriebskosten hierfür nicht bezahlen (AG Hanau, WM 89, 189). Für Sozialwohnungen bestimmt das ausdrücklich § 24a Neubaumietenverordnung für die monatlichen Grundgebühren.

Der Vermieter kann die Wohnungen der Mieter, die keinen Kabelanschluss wünschen, mit einem Sperrfilter ausrüsten. Diese Wohnungen werden dann über das Kabelnetz mitversorgt, zu empfangen sind jedoch nur die öffentlich-rechtlichen Sender. Die Kosten für einen Sperrfilter muss der Vermieter tragen (AG Freiburg, WM 96, 2859).

Enthält der Mietvertrag eine Vereinbarung zur Umlage der Betriebskosten für das Kabelfernsehen, muss der Mieter sie auch zahlen. Hat er beim Einzug einen Mietvertrag unterschrieben, der die laufenden Kabelfernsehgebühren bei den Betriebskosten aufführt, kann er gegen die Kostenumlage keine Einwände erheben. Das gilt auch, wenn er den Kabelanschluss nicht nutzen möchte oder nicht nutzen kann, weil sein Fernsehgerät nicht kabeltauglich ist

(http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,1482,-umlage-…)

Gruß
hausblick

MoinMoin!

Nein, m.E. darf der VM keinem Mieter einen Vertrag mit Dritten aufzwingen.
Das Problem des VM wird sein, daß ER in der Haftung des Kabelunternehmens steht. Das will er minimieren, indem er das in die Betriebskosten nehmen möchte. Sein Wunsch hat mein Verständnis - ist aber nicht rechtens. Jeder Mieterverein gibt Ihnen Auskunft darüber, was alles in den Betriebskosten aufgenommen werden darf. Kabel-TV gehört m.E. definitiv nicht dazu!
Rechtsberatung mit Angabe von §§ gibt gern jeder Anwalt (Mietrecht), denn eine Rechtsberatung hier ist nicht erlaubt.
Gruß
MK

Hallo,

MariMari,
kann Dir da leider nicht weiterhelfen, da ich kein Rechtsexperte bin.
Tut mir leid.
Gruß Knorbel57

Hallo MariMari,

Sie haben einen Mietvertrag geschlossen, der die Vermietung der Räume und die daraus entstehenden Verpflichtungen regelt. So steht es im BGB.

Haben Sie einen Mietvertrag über einen TV-Kabelanschluss mit dem Vermieter oder jemand anderem abgeschlossen ?
Nein !
Also machen Sie den Herrschaften klar, dass alles andere, rechtlich gesehen, der Versuch einer Nötigung sei.
Sie zahlen Ihre Rundfunk- und TV-Gebühren und Basta !
Beste Grüsse
hardy

Hallo,

teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie den Kabelanschluss nicht benötigen und fordern Sie ihn auf, Ihnen schriftlich mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage er Sie zwingen will den Kabelanschluß zu nutzen und zu bezahlen.

MfG P. Kunze

Hallo MariMari,

zum Zwangskabelanschluß kann er Dich zwingen, zu einer Zahlung nicht, es sei denn es steht was anderes in Deinem Mietvertrag. Nur der ist gültig.

Gruß Andreas

Hallo,

soweit mir bekannt ist, kann der Vermieter dieses nur machen, wenn es im Mietvertrag steht. Sollte es also nicht in deinem Mietvertrag unter Nebenkosten aufgeführt sein, sollte man sofort schriftlich Einspruch mit dem vermerk auf den MV einlegen. Sollte der Vermieter hiermit nicht einverstanden sein, wird er sich bestimmt sofort bei Dir melden.

Viel Glück
Peter

Sofern die Versorgung mit Kabelanschluß in Ihrem Mietvertrag gegregelt ist, sind Sie anschlußverpflichtet. Fernsehkonsumpflichtig sind Sie hingegen nicht!

Um die Frage beantworten zu können, bitte ALLE Passagen aus dem Mietvertrag zum Thema (TV) Kabel-Anschluss aus dem Mietvertrag WÖRTLICH und VOLLSÄNDIG hier hinschreiben.

Super Antwort, sehr hilfreich, danke