Hallo,
ich wohne in einem Mietshaus in Berlin, bei dem EuroSat als Kabelanbieter vorhanden ist. Bisher musste man mit EuroSat einen Kabelmietvertrag abschließen um Kabelfehrnsehn zu empfangen. Wir waren auch ein Jahr lang bei denen, haben dann aber gekündigt, weil bei jeder kleinen schlecht-Wetterfront der Empfang abgeschaltet wurde. Die Kündigung wurde auch akzeptiert und der Empfang abgeschaltet.
Sind dann auf DVB-T umgestiegen und auch seit zwei Jahren sehr zufrieden damit.
Nun habe ich vom Vermieter ein schreiben bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, das ab nächsten Jahr die Grundgebühr für den Kabelanschluss in die Betriebskosten übernommen wird.
Auf Anfrage bei der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Wahl hätte und der Kabelanschluss dann halt wieder angeklemmt wird.
Nun meine Frage:
Darf der Vermieter mich zu dem Anschluss & der Zahlung zwingen, obwohl ich ihn weder benötige noch haben möchte.
Ps.: Wäre nett wenn bei der Antwort irgendwelche aussagekräftigen Paragraphen oder Rechtsprechungen die mein Anliegen bekräftigen oder wiederlegen dabei wären…
Danke schon mal im Voraus…
Gruß MariMari6081