Unfall mit geliehenem Anhänger

Hallo,

Mein Neffe hat sein altes Auto verkauft und wir wollten gutmütigerweise dem Käufer das Auto vorbei bringen.
Hierzu lieh er von einem Freund einen Autoanhänger. Da er aber keinen Führerschein für das Fahren mit Anhänger hat, bin ich damit gefahren.

Leider ist das Gespann auf der Autobahn ins springen gekommen, und die Anhängerkupplung ist von dem Zugfahrzeug abgerissen.

Der Anhänger mit dem Fahrzeug ist mit der Deichsel gegen einen Leitplankenpfosten kollidiert und das Zugfahrzeug hat die hintere Stoßstange verloren.

Wie ist hier die Rechtslage (leider hat das Zugfahrzeug keine Vollkasko)?
Primär wäre es wichtig, wer für den Anhängerschaden (sofern reparabel) auf kommt.

Hi!

Mein Neffe hat sein altes Auto verkauft und wir wollten
gutmütigerweise dem Käufer das Auto vorbei bringen.

Tue niemanden was Gutes, so passiert dir nichts schlechtes…
sagt man so schön.

Hierzu lieh er von einem Freund einen Autoanhänger. Da er
aber keinen Führerschein für das Fahren mit Anhänger hat, bin
ich damit gefahren.

Leider ist das Gespann auf der Autobahn ins springen
gekommen, und die Anhängerkupplung ist von dem Zugfahrzeug
abgerissen.

Das ist der super-GAU, der eigentlich niemals passieren sollte.

Der Anhänger mit dem Fahrzeug ist mit der Deichsel gegen
einen Leitplankenpfosten kollidiert und das Zugfahrzeug hat
die hintere Stoßstange verloren.

Da hast Du ja sozusagen noch richtig Glück gehabt !!!

Wie ist hier die Rechtslage (leider hat das Zugfahrzeug keine
Vollkasko)?

Primär wäre es wichtig, wer für den Anhängerschaden (sofern
reparabel) auf kommt.

War da die Polizei im Spiel? Oder habt ihr das ohne Polizei hinbekommen?

Meine Überlegung wäre da so:

Durfte das Auto den schweren Anhänger überhaupt ziehen?
War der Anhänger ev. überladen?
War die Stützlast ausreichend?
War die Anhängerkupplung eingetragen, Anbauabnahme gemacht, von einer Fachwerkstatt eingebaut?
Hatte das Zugfahrzeug + Hänger gültigen TÜV?
Ist am Zugfahrzeug und am Hänger ansonsten technisch alles Ok gewesen?
Hast Du die Höchstgeschwindigkeit eingehalten?
War das zu transportierende Auto richtig am Hänger befestigt?

Wenn Du diese Fragen alle mit ja beantworten kannst,
wäre über rechtliche Schritte nachzudenken,
denn sowas darf nicht passieren. Da könnte ein Sachverständiger ev. einen Schuldigen finden, der dafür haftet.

Wenn Du nur eine einzige Frage mit nein beantworten musst, mach keinen Aufstand, und seih froh, dass es so glimpflich ausgegangen ist.

Weiterhin bitte ich Dich, aus privatem Interese,
mir mal Bilder der gebrochenen Teile zukommen zu lassen, oder hier hochladen und verlinken.
Vielleicht kann da auch ich oder jemand anderes etwas dazu sagen.

Und, war das eine abnehmbare AHZV ?
Mit so einer hat ein Bekannter von mir auch schon einen Anhänger verloren,
die ist aus der Halterung gefallen.

Grüße, E !

Das Fahrzeug war ein 5er BMW, von daher denke ich, daß es dafür geeignet war.
Überladen war er nicht, da sich nur ein Gold darauf befand.
Die Anhängerkupplung ist eine abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplung, ist eingetragen und war auch beim Kauf des Fahrzeugs eingebaut (Gebrauchtwagen).
Auto hat Tüv, Anhänger müsste ich nachschauen, aber normalerweise ja.
Am Zugfahrzeug sind die Stoßdämpfer nicht mehr die besten, aber der Anhänger war in einem einwandfreiem Zustand.
Höchstgeschwindigkeit wurde eingehalten, nur kurz vor dem Unfall versuchte ich, mit kurzen Gasstößen den Anhänger wieder zu beruhigen.
Das Fahrzeug auf dem Anhänger war an 4 Punkten mit Spanngurten befestigt und hat auch nix ab bekommen.

Wir haben bei dem Unfall viel Glück gehabt, daß nicht mehr passiert ist.

Hallo!

Das Fahrzeug war ein 5er BMW, von daher denke ich, daß es
dafür geeignet war.

Überladen war er nicht, da sich nur ein Gold darauf befand.

Denken nützt nichts, nur Fakten zählen.
Die Gewichte kannst Du aus den Fahrzeugpapieren vom BMW, Anhänger und Golf entnehmen.

Die Anhängerkupplung ist eine abnehmbare
Westfalia-Anhängerkupplung, ist eingetragen und war auch beim
Kauf des Fahrzeugs eingebaut (Gebrauchtwagen).

Und, ist die nun abgebrochen, oder aus der Halterung gefallen?

Auto hat Tüv, Anhänger müsste ich nachschauen, aber
normalerweise ja.

Am Zugfahrzeug sind die Stoßdämpfer nicht mehr die besten,
aber der Anhänger war in einem einwandfreiem Zustand.

Höchstgeschwindigkeit wurde eingehalten, nur kurz vor dem
Unfall versuchte ich, mit kurzen Gasstößen den Anhänger wieder
zu beruhigen.

Das Fahrzeug auf dem Anhänger war an 4 Punkten mit
Spanngurten befestigt und hat auch nix ab bekommen.

Sehr grosses Glück gehabt.

Wir haben bei dem Unfall viel Glück gehabt, daß nicht mehr
passiert ist.

Das ist wohl wahr.
Wenn da ein Unfall mit Personenschaden passiert wäre, setzt sich da ein bürokratischer Apparat in Bewegung,
der Dich finanziell ruinieren kann, wenn Du sozusagen eine grobe Fahrlässigkeit begangen hast,
z. B. die Anhängelast deutlich überschritten hast.

Ich sage mal, wenn Du Dir nicht sicher bist, dass alles 100% eingehalten und in Ordnung war,
sei froh, dass es so glimpflich abgelaufen ist,
lass den Hänger irgendwo reparieren,
wecke keine schlafende Hunde, und lass gut sein.
Es hätte schlimmer kommen können,
auch für andere Leute.

Ich mach hier keine Rechtsberatung,
aber das wird eine komplizierte Sache, bei der es wohl nur Verlierer geben wird.

Grüße, E !

Hallo

„Kurze Gasstöße“ ??

Wenn der Anhänger ins Pendeln gerät(durch zu geringe Stützlast,zu hohe Geschwindigkeit oder auch Spurrillen-meist bei Unfällen alles zusammen) hilft m.E.eigentlich nur:Gas weg und wiederholt kurz Bremsen wenn der Anhänger wieder „mittig“ ist.„Strecken des Zuges“ durch Beschleunigen ist falsch.Das konnte man früher bei LKW Zügen machen indem man nur den Anhänger abbremste.

Grüße

Hallo,

Höchstgeschwindigkeit wurde eingehalten, nur kurz vor dem
Unfall versuchte ich, mit kurzen Gasstößen den Anhänger wieder
zu beruhigen.

Das war wohl ein Schuß nach hinten, denn dieses Problem hatte ich letzten Sommer auch, als ich den KIA CArnival meiner ExFrau mit Anhänger abholte und die (zu schwere) Fuhre durch Schlingern auf sich aufmerksam machte.

Ich habe dann gebremst und bin langsamer weitergefahren.

Das wichtigste dabei ist, daß man aus dem Geschwindigkeitsbereich des Schlingerns herauskommt und zwar durch verlangsamen…

MfG

Hallo,

die Aussage,das sich ein „springendes“ (ich würde sagen „aufgeschaukeltes“) Anhängergespann durch verlangsammen der Geschwindigkeit wieder in die Spur zieht stelle ich mal zur Diskussion.
Bin da auf euere Meinungen gespannt.

mfg Bollfried

Hierzu lieh er von einem Freund einen Autoanhänger. Da er
aber keinen Führerschein für das Fahren mit Anhänger hat, bin
ich damit gefahren.

Aus Gefälligkeit und ohne Entlohnung?
Dann haftet man selbst bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Wohl aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

–> Macht man alles richtig, dann passiert einem auch nichts.
–> Macht man einen kleinen, aber dennoch folgenschweren Fehler, dann passiert einem auch nichts.
–> Begeht man schwere Fehler, zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit oder wissentliches Fahren mit einem Fahrzeug, das technische Mängel hat, dann haftet man natürlich. Auch, wenn das eine unentgeltliche Gefälligkeitshandlung war.

Leider ist das Gespann auf der Autobahn ins springen
gekommen, und die Anhängerkupplung ist von dem Zugfahrzeug
abgerissen.

Ach du Schei55e!

Mein erster Gedanke:
Wieviel Tote, Schweverletzte?

Der Anhänger mit dem Fahrzeug ist mit der Deichsel gegen
einen Leitplankenpfosten kollidiert und das Zugfahrzeug hat
die hintere Stoßstange verloren.

PUH! SCHWEIN GEHABT!

Primär wäre es wichtig, wer für den Anhängerschaden (sofern
reparabel) auf kommt.

Hört sich nach defekten Dämpfern, nicht niedergezurrtem Fahrzeug, überhöhter Geschwindigkeit, hecklastigem Anhänger oder völlig falschem Fahrverhalten an (z.B. wenn man der Mär vertraut, ein pendelndes Gespann würde durch Beschleunigen „gestreckt“. Teilweise findet man diesen „Tip“ noch, aber weitaus häufiger wird explizit dieses Verhalten als gefährlich und falsch bezeichnet).