Ambulante Vorsorgeleistung in anerkanntem Kurort für 1-2 Wochen?

Meine Frau und ich wollen als Rentner (72 J. und 75 J.) einen Kuraufenthalt planen. ( gesetzl Versicherte)
Vorgesehen ist Abano Terme in Italien.
Ist es erlaubt, eine Kur in zwei Abschnitten zu absolvieren, da wir drei Wochen nicht auf Dauer wegfahren können?
Es müsste doch möglich sein, z.B. jeweils 1-2 Wochen zur Kur zu fahren ?

Hallo,
da kann ich nur von „früher“ berichten - also wenn früher (ca. 10 Jahren) eine ambulante Badekur
von der Kasse bewilligt wurde, war eines der Kriterien, dass diese Kur mindestens 14 Tage am Stück andauern musste damit der „Kurerfolg“ erreicht werden konnte. Wenn es aber so verlief (Inland und anerkannter Badekurort), dass die Kurmittel aufgrund eines Kassenrezeptes vor Ort abgenommen wurden, dann war die Dauer ega, weil es ja auch keine Kur in dem Sinn warl.
Ob das heute so noch Gültigkeit hat - da gibt es nur zwei Wege um das herauszufinden -
Weg 1 - man fragt seine Kasse oder Weg 2 - es meldet sich hier ein aktiver Kassenmitarbeiter/in zu Wort, der/die mit solchen Leistungen befasst ist und sichvon daher auch auskennt.
Gruss
Czauderna

Hi
Kuren müssen, um ihren Sinn zu erfüllen, am Stück durchgeführt werden. MW muss jede Abwesenheit über das WE hinaus von der genehmigenden Stelle genehmigt werden.

Es ist somit nicht möglich, eine Kur zu splitten nach dem Motto: jetzt 2 und in nem halben Jahr noch eine Woche