Hallo,
es geht um das leidige Thema GfB und vertraglicher Verzicht auf Einmalzahlungen, Mehrarbeitszuschlag etc. Das dies arbeitsrechtlich nicht ok ist, ist dem Arbeitgeber xy bekannt, dennoch setzt er diese Floskel in seine Verträge nach dem Motto " Wo kein Kläger, da kein Richter". Grund: Mit diesem Satz schließt er aus, dass der AN eine Einmalzahlung mit hinreichender Sicherheit erwarten kann und diese so dem Arbeitsentgelt (bis 4.800 jährlich) hinzugerechnet werden müsste, egal, ob sie gezahlt wird oder nicht.
Nun bin ich aber der Meinung, dass dies eine alte Auffassung der Soziträger ist und mittlerweile von diesen nur das Entgelt berücksichtigt wird, was auch tatsächlich gezahlt wird.
Über die Minijobzentrale finde ich unter „Download-Center“ die erste Aussage bestätigt und in einer Broschüre vom BM f Arbeit u Soziales genau die 2. Aussage.
Weiß jemand, welche nun richtig ist???
MfG
vest