Private Krankenversicherung und Vorerkrankungen

Wer hat Erfahrungen mit nicht angegebenen Vorerkrankungen?

Gruß

Kay Uwe

Erfahrungen: keine. ABER Wenn Du daran denkst was zu verschweigen, rate ich dringend davon ab.

Wer hat Erfahrungen mit nicht angegebenen Vorerkrankungen?

Gruß

Kay Uwe

Howdy Kay Uwe,
wenn du Vorerkrankungen verschweigst, dann hast Du eine Obliegenheitspflicht verletzt. Ein Beispiel: Herr Beispiel möchte eine Krankenversicherung abschließen. Er leidet unter Adipositas (Fettsucht mit mehr als 20% Übergewicht) und dadurch erhötem Bluthochdruck. Das verschweigt er der Gesellschaft, da sonst hohe Risikozuschläge fällig werden. Nach fünf Jahren erleidet er einen Verkehrsunfall. Die Versicherungsgesellschaft zahlt für den teuren Aufenthalt in der Klinik DM 86.000,-. Nach sieben Jahren erleidet Herr Beispiel einen Herzinfakt, die Kosten der Krankenhausaufenthaltes betragen DM 31.200,-. Nun stellt sich heraus, das er bei Vertragsabschluß betrogen hat und ein falsches Gewicht angegeben hat. Jetzt steht der Gesellschaft die Möglichkeit der Rückabwicklung offen. Das bedeutet, das beide Parteien so gestellt werden, als hätte der Vertrag nie bestanden. Herr Beispiel bekommt alle bis dahin gezahlten Beiträge zurück (z.B. DM 60.000) und die Gesellschaft erhält DM 86.000 für die Kosten des Verkehrsunfalls von Herrn Beispeil zurück. Für die Kosten des Herzinfaktes muß die Versicherung nicht mehr einstehen. So bleibt Herr Beispiel auf DM 57.400 sitzen und hat keine Krankenversicherung. FAZIT: Lieber einen berechtigten Risikozuschlag zahlen als ein Betrüger mit hohen Schulden …

Gruß

Markus

hallo, Makus,
im Prinzip vollkommen richtig. Es gibt allerdings viele Versicherungen, die nach einer Zeit verschwiegene Vorerkrankungen nicht mehr bestafen. Das sind aber mindestens 3 Jahre. Ich kann nur dringend empfehlen, alles anzugeben. Ich habe bisher 5 mal erlebt, dass Kunden erwischt wurden. Ist es eine leichtere Erkrankung, zahlt er nach. Ist sie schwerer, fliegt er raus! Weißt Du was das bedeutet? Keine Versicherung nimmt ihn mehr! Die gesetzliche nicht, weil er nicht pflichtversichert ist und die Private, weil er einen Versicherungsbetrug begangen hat. Einen Betrug an der Solidar-Gemeinschaft der Versicherten! Ein Risikozuschlag ist nichts böses: hier wird für einen gewissen Obulus die Vorerkrankung und die Folgekosten mitversichert. Wer gegen diese Risikozuschläge ist, der handelt unüberlegt. Es bedeutet nichts anderes, als wenn einer ohne KFZ-Versicherung Auto fährt, einen Unfall baut und dann den Versicgherungsvertreter ruft und sich dann versichern will. Auf Kosten der Gemeinschaft! Außerdem ist ein Risikozuschlag nicht für immer und ewig. Nach ca. 3 Jahren kann er gelöscht werden… wenn die Krankheit ausgeheilt ist (Arztattest)
Grüße
Brendle

Also bevor hier zuviel vermischt wird:

Bei Verschweigen von Erkrankungen gibt es für das Versicherungsunternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1:smile: § 16VVG Rücktritt vom Vertrag. Nach §178 VVG nur möglich innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluß und 1 Monat nach Kenntnis der Anzeigepflichtverletzung. Ende des Vertrages mit zustellung des entsprechenden Schreibens.

Je nach Schwere der Erkrankung wird aber oft ein Neuvertrag angeboten mit Risikozuschlag, Leistungsausschluß für die betreffende Krankheit. Es kann aber auch gar kein Angebot geben. Die Dauer des Zuschlags oder Leistungssausschlusses ist von der Erkrankung abhängig und von der Einschätzung des Unternehmens. Geht so von ca. 2 Jahren bis dauernd.

Erkrankungen, die nichts mit der verschwiegenen Krankheit zu tun gehabt haben, werden ganz normal im Rahmen des Vertrages erstattet, Versicherungsleistungen müssen hierfür nicht zurückerstattet werden, bzw. werden ganz normal ausbezahlt.

2.) Auflösung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.
Dabei ist dem Versicherungsnehmer Vorsatz nachzuweisen. Das heißt, der VN muß absichtlich die Erkrankung verschwiegen haben, um billiger oder überhaupt versichert zu werden. Frist hierfür ist 10 Jahre nach Versicherungsbeginn. Der gesamte Vetrag wird
rückabgewickelt. Eher selten.

Ob dich ein neuer Versicherer nimmt ist dessen Sache. Man ist auch nicht verprlichtet den Grund des Versicherungswechsels anzugeben. Das Neue Versicherungsunternehmen hat aber das Recht, beim alten wegen der Vorerkranungen anzufragen.
Ob es das macht, ist seine Sache.

Ich kann aus eigener Erfahrung (Ich bin der Abteilungsleiter für derartige Dinge bei einer großen PKV, nicht das Ihr das falsch versteht) nur jedem raten alles anzugeben. Ist das Kind aber einmal in den Brunnen gefallen, das heißt, man wurde erwischt, kann man aber meist auch noch verhandeln.
Schließlich ist man immer noch Kunde des Unternehmens und, falls das Risiko nicht zu hoch ist, wird man es in der Regel auch bleiben.

hallo, Bernhard
stimmt alles… nur ist das Risiko sehr hoch (nicht bei allen PKV), dass man grundsätzlich nicht mehr genommen wird. Ich habe das bei bei 3 Kunden erlebt. Rauswurf und kein zurück! alles bei einer der größten PKV-Gesellschaften Deutschlands.

also: nie schwindeln! Es rentiert sich nicht! Lieber einen Risiko-Zuschalg riskieren.
Grüße
Brendle

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