Hallo,
angenommen für einen Prozeß wird der Wert eines Arbeitszeugnisses nach § 3 ZPO auf den Betrag X € festgesetzt. Im Urteil des Gerichtes wird der Arbeitgeber verurteilt ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es wird trotzdem kein Arbeitszeugnis ausgestellt. Kann der Arbeitnehmer den Wert in € einklagen um noch mehr Druck auszuübenn o.ä.?
MfG
Heinrich