Hausbesitzergemeinschaft mit Stiefmutter

Hallo!
Vater und Sohn ziehen zu Stiefmutter
Vater und Stiefmutter heiraten.
Vater stirbt. Angeblich ohne Testament.
Er hinterlässt 2 Kinder aus erster Ehe und ein Kind mit Stiefmutter.

Vor dem Tod vom Vater hatte er vom Opa 1/4 von seinem
Elternhaus geerbt. Oma behält 3/4.

Durch den Tod von Oma erhält die Stiefmutter Anteile , die Stiefschwester , die Schwester und der Sohn Anteile an dem Haus.

Alle stehen im Grundbuch.
Der Sohn lebt mit der Oma im Haus. Möchte die Stiefmutter und Stiefschwester auszahlen.
Beide sind einverstanden (Stiefschwester ist minderjährig )
Es wird ein Gutachten erstellt.
Abgelehnt da nicht vereidigt
Neues Gutachten vom vereidigten Gutachter.

Antwort Stiefmutter : ich erstelle ein Gegengutachten

Seit dem keine Antwort kein Kontakt nichts (6 Monate schon)

Und nun?
Sohn erwartet Nachwuchs muss dringen umbauen und das Haus muss dringend renoviert werden (neues Dach, Keller feucht)

Hilfe niemand weiss Rat …

Lebt die Oma noch oder nicht? Wenn man ihr noch zehn Jahre zugestehen kann, könnte sie ihren Anteil dem Sohn (und evtl. dessen Schwester) problemlos schenken. Stirbt sie zu einem früheren Zeitpunkt nach der Schenkung, gibt das nur weiteren Hickhack mit der Stiefmutter und -schwester.
Aber egal: Die ja sowieso schon bestehende Erbengemeinschaft sollte so früh wie möglich aufgelöst werden. Wenn ein Erbe die Erbauseinandersetzung verweigert, kann er auf dem Rechtsweg dazu gezwungen werden (§2042 BGB).
Wenn die Stiefmutter nicht mit sich reden läßt, könnte ein Schreiben von einem Anwalt für Erbrecht helfen.

Auch eine Überlegung: Sich ein anderes Haus bauen bzw. suchen und den ganzen Kram mit der alten Hütte der Stiefmutter überlassen. Sentimentalitäten wie „ist doch aber mein Elternhaus“ können nämlich sehr teuer werden (so eine Kellersanierung ist nicht ohne, und ein neues Dach kann im Sanierungsfall mehr kosten als im Neubau).

Gruß,

Kannitverstan

Ich denke ja. @BobbyBeckham hat sich an einer Stelle verschrieben.

Jetzt hast Du Dich verschrieben. Er ist der Enkel.

Die Stiefmutter erbt beim Tod der Oma nix.

Der weitere Hickhack würde nur mit der Stiefschwester (sie ist genauso Enkelin der Oma wie @BobbyBeckham und seine Schwester) entstehen.

Am besten einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen.
Noch besser: einen Anwalt für Erbrecht, der auch Notar ist.
Kommt auf Dein Bundesland an, ob es das in einer Person gibt.
Stichwort: Notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht der Stiefschwester.

Gruß
.

Du hast Dich vermutlich verschrieben.
Es muß „Durch den Tod vom Vater erhält die Stiefmutter Anteile“

.

Sorry, aber die Sache mit dem Anwaltsnotar ist hier falsch gedacht. Ein Anwaltsnotar darf in ein und der selben Sache nicht sowohl als Anwalt einer Partei, als auch als neutraler Notar auftreten. Der Anwaltsnotar übt beide Tätigkeiten aus, aber eben nur in unterschiedlichen Angelegenheiten.

Die zwangsweise Auseinandersetzung ist natürlich immer möglich, kostet aber und dauert insbesondere. Auch ist hierbei nicht unbedingt klar, dass man selbst dann am Ende die Hütte bekommt. Aktuell ist der Markt überhitzt, und da könnte es schon passieren, dass dann plötzlich jemand alleine wegen des Grundstücks ggf. deutlich mehr bietet, als man selbst bereit wäre für das sanierungsbedürftige Haus (mit Grundstück) zu zahlen. Emotional gebundenen Angehörigen passiert es gerne mal, dass sie diese Möglichkeit außer Acht lassen. Die sehen dann nur die sanierungsbedürftige Hütte, und was sie da alles noch rein stecken müsste, was dann selbstverständlich den Preis reduzieren soll, sehen aber nicht, dass das Grundstück vollkommen unabhängig vom Haus aktuell deutlich mehr wert ist, und da zig Leute sein könnten, die das Elternhaus einfach zusammenschieben und neu bauen würden. Speziell da, wo auf alten Grundstücken heute erheblich mehr Bebauung möglich ist, ist das ein großes Thema.

Aber zumindest kann man hier - gerade gegenüber juristischen Laien - zunächst mal eine Drohkulisse aufbauen, was ein spezialisierter Anwaltskollege recht problemlos hinbekommen sollte.

Man sollte hier aber dringend in Richtung eines Plan B agieren. D.h. alterativ nach einer anderen Wohnmöglichkeit Ausschau halten.

Ja, höchstwahrscheinlich nicht. Und nachdem ihr eh schon ein Teil gehört, ist es auch ziemlich egal, was die Oma mit ihrem Teil macht.

Gruß,

Kannitverstan

Genau. Also der Enkelsohn soll alles überschrieben bekommen. Die Enkeltochter ist einverstanden.

Also Anwalt! Okay!

Es macht einen einfach verrückt das die Stiefmutter ein Angebot bekommt zum auszahlen und sich dann nicht mehr meldet.

Und das Haus soll auf keinen Fall in eine Zwangsversteigerung.

Danke für Eure antworten

Dass Stiefmutter sich nicht mehr meldet, kann einen ganz einfachen Grund haben: Sie hat hier groß von wegen „Gegengutachten“ getönt, und dann ggf. einen Schreck bekommen, was so ein Spaß kostet/hat dieses zwar anfertigen lassen, dabei aber erfahren, dass das erste Gutachten nicht zu beanstanden war, und weiß nicht, wie sie jetzt damit umgehen soll, ohne ihr Gesicht zu verlieren.

Wenn es keine Versteigerung geben soll, kann man jetzt nur die Drohkulisse aufbauen, sollte aber tatsächlich schon ganz aktiv an Plan B arbeiten. Denn auf den läuft es heraus, wenn Stiefmutter sich von dem anwaltlichen Schreiben auch nicht beeindrucken lässt.

Aber könnte man als Plan b nicht an sie ran treten und fordern das die sich an renovierungskosten beteiligt?