Kapitalertragsteuer bei Entflechtung/Spin off

Ein Aktionär hält von einer Gesellschaft A Aktien im Wert von z. B. 1.000 EUR.
Nun sondert die Gesellschaft zwei Bereiche in eigene Firmen aus (Spin off). Es ergibt sich folgender Stand: Firma A’ (Restfirma) mit Wert 300 EUR, Firma B mit 500 EUR und Firma C mit 200 EUR. Der Aktionär denkt, ein Nullsummenspiel.
Die Bank führt jedoch für die ausgegliederten Beträge (500 EUR und 200 EUR) Kapitalertragsteuer (25%) und Soli an das Finanzamt ab.

Nach allgemeinem Verständnis sind die ausgegliederten Beträge Kapital, also Substanz, keine Kapitalerträge.

Würde man die Beträge als Veräußerungsgewinn betrachten, müßte vom Verkaufspreis der Einkaufspreis abgezogen werden. Wenn dieser größer war als der Verkaufspreis, handelt es sich um einen Verlust statt einen Gewinn. Auch in diesem Fall gäbe es nichts zu versteuern, sondern vielmehr eine Verlustrückstellung.

Ich bitte um Stellungnahme.
Mit Dank im voraus
Dietwald